LVM-Gewerbe-Kombi-Rechtsschutzversicherung

Der LVM-Gewerbe-Kombi-Rechtsschutz

„Wofür brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Ich bin ein verträglicher Mensch.“

Das schützt einen aber nicht vor der Streitlust anderer. Es genügt schon ein unzufriedener Kunde, der die Zahlung verweigert oder ein Lieferant, der trotz Nicht- oder Schlechtleistung auf die volle Zahlung besteht.

Es gibt ca. 80.000 Gesetzte und Verordnungen und es werden nahezu täglich mehr. Da kann es leicht passieren, dass etwas versehentlich nicht beachtet wird. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Die Kosten für einen Rechtsstreit lassen sich schwer kalkulieren. Grundlage zur Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten bildet der „Gegenstandwert“ bzw. der „Streitwert“. Dann kommt es darauf an, ob sich außergerichtlich geeinigt wird oder ob es vor Gericht geht. Hier können schnell ein paar hundert bzw. tausend Euro zusammenkommen.

Hier kommst du zum Prozesskostenrechner auf der LVM-Homepage. Da kannst du dir ausrechnen lassen, welche Kosten entstehen können.

Wie setzt sich der LVM-Gewerbe-Kombi-Rechtsschutz zusammen?

Der Gewerbe-Kombi-Rechtsschutz lässt sich nach deinen Wünschen zusammenstellen. Folgende Bausteine stehen dafür zur Verfügung:

Welche Kosten werden übernommen?

Grundlage für die Übernahme von Anwaltskosten ist die Rechtsanwaltsvergütungsverordnung. Wenn du mit deinem Anwalt eine Honorarvereinbarung getroffen hast, musst du die Mehrkosten selbst tragen. Die einzige Ausnahme ist der Spezial-Strafrechtsschutz.

Die LVM trägt unter anderem:

  • Gebühren des eigenen und bei Unterliegen auch des gegnerischen Anwalts
  • Gerichtskosten
  • Honorare für gerichtliche Sachverständige
  • Kosten für Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckung
  • Kosten eines außergerichtlichen Sachverständigen, um bei Kfz-Kauf- oder Reparaturverträgen deine Interessen zu wahren
  • Mediationskosten

Welche Leistungsarten sind versichert?

Im Firmenbereich versicherte Rechtsgebiete:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitgeber-Rechtsschutz (wenn ausgewählt)
  • Gerichtlicher Verwaltungsrechtsschutz bei Versagung oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Steuer-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Sozial-Rechtsschutz
  • Gerichtlicher Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Gerichtlicher Vertragsrechtsschutz für Versicherungsverträge im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
  • Beratungsrechtsschutz für die Unternehmensnachfolge
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Im Privat- bzw. Verkehrsbereich sind außerdem versichert:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz im Familien- Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Opfer-Rechtsschutz

Leistungen im Rechtsschutz-Plus

  • Unbegrenzte Versicherungssumme in Deutschland, 2 Millionen in Europa, 200.000 Euro weltweit sowie Strafkautionsdarlehen jetzt bis 300.000 Euro
  • Erweiterter Strafrechtsschutz bei privaten, ehrenamtlichen und beruflichen nichtselbstständigen Tätigkeiten
  • Kapitalanlagen-Rechtsschutz bis 5.000 Euro Kosten, unabhängig von der Höhe der Anlagesumme
  • Beratungsrechtsschutz für Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Nachfolgeregelung, Patientenverfügung, Testament und digitaler Nachlass
  • Außergerichtlicher Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht bis 2.500 Euro
  • Mitversichert ist ein privates Motorfahrzeug zu Wasser (Versicherungssumme bis 20.000 Euro je Versicherungsfall)
  • Cyber-Rechtsschutz

 

Der erweiterte Strafrechtsschutz

Schon ein Anfangsverdacht reicht aus, um ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft in Gang zu setzten.

In diesen Bereichen wird der Staatsanwalt auf den Plan gerufen:

  • Umweltvergehen, z. B. wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung oder Verunreinigung von Gewässern und Boden
  • Produkthaftung, z. B. durch das In-Verkehr-bringen von Waren und Produkten, die Personen- und/oder Sachschäden verursacht haben sollen.
  • Betriebsstättenverantwortung, z. B. durch Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften
  • Kaufmännische Verantwortung, z. B. durch den Vorwurf der Steuerhinterziehung

Im Spezial-Strafrechtsschutz ist versichert:

  • Vorsatzvergehen
  • Vorsatzverurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl
  • Strafbefehl
  • Honorarvereinbarungen
  • Kostenübernahme für ein außergerichtliches Sachverständigen-Gutachten bis zu 25.000 Euro
  • Zeugenbeistand
  • Firmenstellungnahme
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Nebenklagekosten
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Aktive Strafverfolgung
  • Versicherungsfall mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Daten-Rechtsschutz

Wertvolle Leistungen bei LVM-Rechtsschutz inklusive

Bereits in der Grunddeckung sind wertvolle Leistungen enthalten, die helfen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und langwierige Verfahren zu meiden, wie zum Beispiel:

  • Bonitätsprüfung: Du möchtest einen Vertrag mit einem neuen Lieferanten abschließen oder eine Geschäftsbeziehung mit einem neuen Kunden eingehen? Mit der Bonitätsprüfung kannst du dich bereits im Vorfeld über Zahlungsmoral und Zahlungsfähigkeit informieren.
  • Inkasso-Service: Der Kunde zahlt die Rechnung nicht, obwohl er mit der Leistung zufrieden ist. Mit unserem Inkasso-Servicepartner kannst du die Forderung ohne Gerichtsverfahren einziehen lassen.
  • Firmenvertrags-Mediation: Wir bieten dir die Möglichkeit der telefonischen Mediation, um Konflikte unter professioneller Verhandlungsführung zu lösen. Dazu verständigt sich ein neutraler Mediator mit allen Beteiligten und erarbeiten eine für alle akzeptable Lösung.

Zusatzdeckung – Firmen-Vertragsrechtsschutz*:

Wo der Inkasso-Service aufhört und auch eine Mediation nicht erfolgreich war, geht es mit dem Firmen-Vertragsrechtsschutz weiter. Eine Forderung wird strittig, weil die Gegenseite plötzlich Mängelrügen erhebt. Ein gerichtliches Verfahren ist notwendig, um die Forderung durchzusetzen.

Folgendes ist versichert:

  • Gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen (z. B. mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern, Herstellern und sonstigen Dienstleistern)
  • in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
  • ab Klageerhebung oder Beantragung eines Mahnbescheids
  • wenn der Versicherungsfall in Deutschland eingetreten ist und ein deutsches Gericht zuständig ist
  • 200.000 Euro Versicherungssumme

*wird nicht für jedes Unternehmen angeboten.

Mit dem LVM-Gewerbe-Rechtsschutz sicherst du dich beruflich und privat ab. Ein Rechtsstreit kann – genau wie ein Unfall – jeden treffen. Mit den unterschiedlichen Bausteinen kannst du dir den Schutz so zusammenstellen, wie du gerne möchtest. Bei den hier angegebenen Leistungen und Summen handelt es sich um den aktuellen Tarif. Bei älteren Tarifständen können die Leistungen und Entschädigungssummen abweichen. Wir beraten dich gerne zu diesem Thema.

Deine Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss für den Schaden geradestehen. Das gilt für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen. Das ist gesetzlich geregelt.

Es gibt verschiedene Arten von gewerblichen Haftpflichtversicherungen. So kann sich jeder den Versicherungsschutz aussuchen, der zum Unternehmen passt, sinnvoll und wichtig ist.

Ich habe hier ein Paar Punkte zum Thema gewerbliche Haftpflichtversicherung zusammengefasst.

 

Welche Aufgabe hat eine Haftpflichtversicherung?

Die erste Aufgabe einer jeden Haftpflichtversicherung ist das Prüfen von Haftungsansprüchen. Die Versicherung prüft, ob ein Verschulden vorliegt und unser Kunde dafür haftbar gemacht werden kann. Sind die Ansprüche gerechtfertigt, werden die gerechtfertigten Kosten an den Geschädigten beglichen, denn nicht alles, was der Geschädigte fordert, muss zwingend gerechtfertigt sein.

Wenn sich herausstellt, dass kein Verschulden vorliegt und die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind, wehrt die Haftpflichtversicherung die Ansprüche ab, wenn nötig sogar bis vor Gericht.

Das wird auch oft als „passiver Rechtsschutz“ bezeichnet.

Dies gilt nur für Leistungen, die versichert sind.

 

Welche Haftpflichtarten gibt es im gewerblichen Bereich?

Es gibt die Betriebshaftpflichtversicherung, die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei Sach- und Personenschäden. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt die Vermögensschäden ab, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen können.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Berufe, die durch falsche Beratung und durch ihre Tätigkeit einen Vermögensschaden beim Kunden verursachen können. Darunter fallen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater, Versicherungsvermittler, Büroservice, Buchhalter, Immobiliendienstleister und einige mehr. Bei manchen Berufsgruppen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

 

Garantie-Leistungen – kein Fall für die Betriebshaftpflicht.

Wenn eine Leistung oder ein Produkt nicht dem entspricht, was vertraglich vereinbart wurde, muss nachgebessert werden. Dafür ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht zuständig. Die Betriebshaftpflicht tritt ein, wenn während bzw. durch die Arbeit jemand verletzt oder dessen Eigentum beschädigt wird.

 

Was sind Mängelbeseitigungsnebenkosten bzw. Nachbesserungsbegleitschäden?

Diese beiden Leistungen aus der Betriebshaftpflichtversicherung betreffen das Baugewerbe bzw. Handwerksbetriebe, die ich hier ein bisschen genauer vorstellen möchte.

Das lässt sich am besten an zwei Beispielen erklären.

Mängelbeseitigungsnebenkosten (ein mangelhaftes Werk des Versicherungsnehmers verursacht einen Mangelfolgeschaden):

Ein Installateur verlegt Wasserrohre in einem Neubau. Kurze Zeit später wird ein Wasserschaden im Erdgeschoss festgestellt.

Es wird eine Leckortung durchgeführt und der Leckorter stellt fest, dass im 1. OG ein Rohr nicht dicht ist. Die Rohrverbindung wurde nicht richtig verpresst. Zur Schadensbehebung müssen teilweise Fliesen von der Wand entfernt und die Wand geöffnet werden, um das Rohr zu reparieren. Danach muss noch eine Trocknung durchgeführt werden und die Wand im Erdgeschoss benötigt einen neuen Anstrich.

In diesem Fall besteht Versicherungsschutz für die Fliesenlegerarbeiten im 1. OG, die Trocknungsarbeiten und die Malerarbeiten im EG.

Nicht versichert sind die Leckortungskosten sowie die Kosten für die Reparatur des Rohres.

Nachbesserungsbegleitschäden (ohne Schäden an vom Versicherungsnehmer verlegten oder angebrachten Sachen):

Ein Trockenbauer erstellt während der Schulferien die Unterkonstruktion für einen Fußboden in einer Schule. Unter den Hartfaserplatten, auf die später ein anderer Unternehmer den PVC-Belag verlegt, soll der Trockenbauer Weichfaserplatten als Isolierung anbringen. Aus Versehen wird stattdessen als Isolierung Mineralwolle verwendet. Als zum Schulbeginn die Schüler in die Klasse stürmen, stellt sich heraus, dass der Boden wegen der instabilen Isolierung stark vibriert. Der ganze Boden muss erneuert werden.

Versichert sind in diesem Fall die Kosten für den PVC-Boden.

Nicht versichert sind die Kosten für das Aus- und Einräumen der Möbel, die Kosten, die mit dem Ausfall des Klassenraums verbunden sind und die Materialkosten, die für die Nachbesserung notwendig sind, sowie die benötigte Arbeitszeit.

 

Weitere Leistungspunkte

Neben den „allgemeinen Leistungen“ wie z. B. Regressansprüche aus Arbeitsunfällen oder Ansprüche aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten gibt es für die verschiedenen Betriebsarten auch spezifische Leistungsbausteine. Die „Grunddeckung“ kann mit dem „Pluspaket“ und Zusatzrisiken ergänzt werden.

 

Welcher Versicherungsschutz ist für dein Unternehmen der Richtige?

Um die optimale Risikoabsicherung für dein Unternehmen zu finden, bieten wir dir eine unverbindliche Erstberatung an. Hier besprechen wir das genaue Tätigkeitsfeld deines Unternehmens und welche Risiken damit verbunden sind. Du teilst uns deine Wünsche und Sorgen mit und wir analysieren gemeinsam, welcher Versicherungsschutz notwendig und sinnvoll ist.

Melde dich einfach bei uns und vereinbare ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Deine Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Tierkrankenversicherung

Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen

Wir lieben unsere Hunde und Katzen, Sie sind nicht nur unsere Haustiere, sondern liebgewonnene Familienmitglieder, Weggefährten, Trostspender und wahrhaft treue Freunde.

Deshalb ist es selbstverständlich, dass wir auf die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Vierbeiner achten. Bei aller Fürsorge kann es aber sein, dass das geliebte Tier krank oder durch einen Unfall verletzt wird. Dann heißt es: Auf zum Tierarzt.

Keiner möchte zwischen der Gesundheit des Tieres und seinem Geldbeutel entscheiden. Du hast 2 Möglichkeiten, für solche Fälle vorzusorgen.

Entweder du legst Geld zur Seite für mögliche Tierarztkosten oder du schließt für dein Tier eine Tierkrankenversicherung ab.

Hier 5 Tipps, die dir bei der Suche nach einer passenden Versicherung helfen.

1. Welche Art von Betreuung wünschst du dir?

Du solltest dir im Vorfeld überlegen, welche Art der Betreuung du für deine Tierkrankenversicherung möchtest.

Du kannst wählen zwischen Direktversicherer, der nur per Mail oder Chatfunktion und manchmal auch per Servicenummer erreichbar ist

oder

einem Serviceversicherer, bei dem du die Möglichkeit eines direkten Ansprechpartners hast.

2. Wie möchtest du dein Tier absichern?

In der Tierkrankenversicherung gibt es den reinen Operationsschutz, den du mit dem Zusatzbaustein „Heilbehandlungen ergänzen kannst. Oft hast du verschiedenen Tarife zur Auswahl, die sich in der Entschädigungssumme Selbstbeteiligung oder Versicherungsleistung unterscheiden.

3. Wann sind Tiere versicherbar

Welches Alter das Tier erreicht haben muss und bis zu welchem Höchstalter das Tier versichert werden kann, ist bei den Versicherungen unterschiedlich.

Bei vielen Versicherer muss das Tier gekennzeichnet sein, damit es versichert werden kann.

Der Gesundheitszustand spielt ebenfalls eine Rolle. Wenn das Tier krank ist, kann es zu einem Ausschluss in der Versicherungsleistung kommen oder das Tier kann gar nicht versichert werden. Wenn Du hier eine Obliegenheitsverletzung begehst (Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet) kann es zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses kommen.

Manche Versicherungen verlangen eine Gesundheitsbestätigung vom Tierarzt.

4. Auf welche Punkte du bei den Versicherungsleistungen genauer schauen solltest

  • Vergleiche den Punkt „Operation“. Hier unterscheiden sich die Anbieter im Bereich der verschiedenen Narkosemöglichkeiten und der Eingriffe. Nicht jeder versichert auch Minimalinvasive Eingriffe, Biopsie oder Punktion.
  • Der Punkt „Wartezeiten“ ist nicht bei allen Versicherungen gleich. Hier gibt es ebenfalls Unterschiede – allgemeine Wartezeit, Wartezeit bei Unfällen, Wartezeit bei bestimmten Verletzungen/Erkrankungen.
  • Ein wichtiger Punkt sind die Entschädigungssummen. Oft kann die Höhe der Entschädigung selbst gewählt werden. Manchmal sind Leistungen in den ersten 1, 2 oder 3 Jahren auf eine bestimmte Summe begrenzt. Werden die Rechnungen zu 100% erstattet oder gibt es hier eine Begrenzung? Manchmal sind auch Leistungen auf eine bestimmte Höchstentschädigungssumme begrenzt. Welche Selbstbeteiligung fällt an? Muss vorab eine „Videosprechstunde“ abgehalten werden, damit es eine höhere Entschädigungssumme gibt?
  • Bei Blick auf die Erstattung der Tierarztkosten lohnt sich ebenfalls. Versichert ist die Vergütung des Tierarztes nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Aber nicht jede Versicherung übernimmt die Kosten bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes der GOT.
  • Du solltest dir auf alle Fälle die Kündigungsmöglichkeiten nach einem Versicherungsfall genauer anschauen. Manche Versicherer verzichten auf ihr Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall. Manche knüpfen das an bestimmte Voraussetzungen.

5. Ausschlüsse

Bei jeder Versicherung gibt es Ausschlüsse / Leistungen, die nicht versichert sind. Schaue dir die auf alle Fälle an, damit du weißt, welche Kosten du selbst tragen musst.

 

Die LVM-Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen

 

Nachdem du jetzt weißt, auf welche Punkte du bei der Such nach der passenden Tierkrankenversicherung achten solltest, möchte ich dir unsere LVM-Tierkrankenversicherung noch anhand meiner 5 Tipps kurz vorstellen.

1. Welche Art von Betreuung bietet die LVM-Versicherung?

Die LVM-Versicherung ist ein Serviceversicherer. Bei der LVM hast du immer einen persönlichen Ansprechpartner. Du kannst den Vertrag bequem übers Internet abschließen oder direkt bei uns.

2. Wie möchtest du dein Tier absichern?

Grundlage bei der LVM ist die Operationsversicherung, bei der du zwischen den Tarifen „MeineKlassik“ oder „MeinPremium“ wählen kannst. Den Operationsschutz kannst du mit dem Baustein „Heilbehandlungen“ ergänzen. Dieser Baustein beinhaltet auch die Leistungen „Vorsorgepauschale“.

Die Höchstentschädigungssumme je Versicherungsperiode kannst du frei wählen zwischen 2.500 €, 5.000 € oder unbegrenzt. Bei der Selbstbeteiligung kannst du dich entscheiden zwischen 10%, 20% oder ohne.

3. Wann sind Tiere versicherbar

Bei der LVM können Hunde und Katzen zwischen 8 Wochen und 8 Jahren versichert werden. Es besteht keine Kennzeichnungspflicht. Bei der Antragsstellung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.

4. Versicherungsleistungen der LVM-Tierkrankenversicherung

  • Bei der LVM sind Operationen unter Vollnarkose, Sedierung und Lokalanästhesie versichert. Versichert sind auch Minimalinvasive Eingriffe, Biopsie und Punktion.
  • Es gilt eine Allgemeine Wartezeit von 1 Monat. Bei Unfällen besteht keine Wartezeit. Die besondere Wartezeit beträgt 12 Monate für folgende Krankheiten oder Eingriffe, wenn diese versichert sind: Hüftgelenks- und Ellenbogengelenksdysplasie, Chirurgische Kastration oder Sterilisation, Nabelbruch und Leistenbruch, Kryptorchismus, Distichiasis, Entropium und Ektropium, Erkrankungen der Nickhaut, Patellaluxation, Chemotherapie und Radiotherapie.
  • Du kannst die Höchstentschädigungssumme je Versicherungsperiode frei wählen zwischen 2.500 €, 5.000 € oder unbegrenzt. Die Kosten werden bis zu 100% erstattet (maximal bis zur gewählten Höchstentschädigungssumme).
  • Die LVM übernimmt die Kosten bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes des GOT.
  • Die LVM verzichtet auf ihr Recht zur Kündigung nach einem Versicherungsfall.

5. Ausschlüsse

Bei der LVM gibt es auch Ausschlüsse. Eine genaue Aufstellung findest Du in den Versicherungsbedingungen.

Hier erfährst du mehr zur LVM-Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen.

Wenn Du Fragen zur LVM-Tierkrankenversicherung hast, dann melde dich einfach bei uns. Wir beraten dich gerne.

Eurer

Stefan Fritz

Jubiläumsjahr 2023

Jubiläumsjahr

Das Jahr 2023 startete für mich gleich mit einem Jubiläum: 10 Jahre LVM-Agentur.

Und jetzt zum Ende des Jahres feiere ich mein zweites Jubiläum:

25 Jahre Versicherungsagentur Stefan Fritz.

Zum 01.11.1998 habe ich mein Gewerbe zur Vermittlung von Versicherungen angemeldet.

Deshalb gibt es in diesem Blogbeitrag eine kleine Zeitreise und wie es dazu gekommen ist, dass ich Versicherungsvermittler geworden bin.

Der Anfang

Nach meinem Schulabschluss hatte ich eine Ausbildung zum Energieelektroniker absolviert. Die Ausbildung war hoch spannend, die Weiterbildungsmöglichkeiten zu dieser Zeit aber mehr als mager. Nach der Ausbildung ging es für mich erst einmal zum Grundwehrdienst bei der Bundeswehr. Hier hatte ich viel Zeit über meine berufliche Zukunft nachzudenken.

Nach dem Grundwehrdienst ging es dann zurück in die Montagehalle und ich stellte fest, dass ich den Rest meines Lebens nicht in einer Werkshalle verbringen wollte. Eine Perspektive zu Fort- und Weiterbildungen waren auch nicht gegeben. So kam das Thema zu Hause zur Sprache und mein Bruder, der Versicherungskaufmann gelernt hatte, hatte mich gefragt, ob das etwas für mich wäre.

So gab es dann die ersten Gespräche mit der Versicherung und mit 22 Jahren habe ich mich schließlich selbstständig gemacht und gleichzeitig die Quereinsteigerausbildung zum Versicherungsfachmann gestartet.

Erste Schritte als Selbstständiger Versicherungsvermittler

Am Anfang meiner beruflichen Tätigkeit war ich viel unterwegs und es war immer wieder aufregend fremde Menschen zu besuchen. Vergleichbar mit der Aufregung die ich jedes Mal als Torwart verspürte, wenn ein wichtiges Fußballduell bevorstand.

Oftmals bin ich hochmotiviert zum Kunden aufgebrochen, um dann mit einer maximalen Ernüchterung wieder zurückzukommen. Als „junger Hüpfer“ war es nicht immer leicht.

In den letzten 25 Jahren habe ich viel gesehen und gehört. Zu Beginn besuchte ich sehr viele Kunden. Viele ältere Menschen waren oft einsam und froh darüber, dass ich da war. Sie erzählten mir Geschichten vom Krieg oder über den verstorbenen Partner. Viele Erzählungen gingen mir sehr nahe. Als junger Mensch musste ich erst lernen, damit umzugehen.

Was ich auch lernen musste, war mit Enttäuschungen umzugehen. Nicht alles persönlich zu nehmen und mit einer gewissen beruflichen Distanz zu betrachten. Das fällt mir leider bis heute nicht immer leicht. Denn eine Kündigung trifft einen irgendwie immer. Man stellt sich die Frage, ob man alles richtig gemacht hat und was man vielleicht besser hätte machen können. Manchmal kommt eine Rückmeldung, aber meistens nicht.

Meine Weiterbildung

Es blieb nicht nur bei der Versicherungsfachmann-Ausbildung. Das Fachwissen zum täglichen Geschäft war mir irgendwann nicht mehr genug. Ich wollte mehr Wissen – über den Tellerrand hinaus. So hatte ich mich dazu entschlossen, das Studium zum Versicherungsfachwirt zu beginnen. Immer samstags über 2 Jahre, weil ich ja Selbstständig war und mein Geld verdienen musste. Nach dem Versicherungsfachwirt habe ich dann noch die Weiterbildung zum „Haftflicht-Underwriter“ absolviert. Das ist ein Spezialstudiengang über Haftungsrisiken überwiegend im gewerblichen Bereich.

Zeit für einen Wechsel

Wie es vielen Angestellten manchmal mit dem Arbeitgeber geht, so ging es mir irgendwann mit meinem damaligen Vertragspartner. Bei der Versicherungsgesellschaft gab es große Umstrukturierungen und ich hatte dieses „Bauchgrummeln“. Sind meine Werte und meine Agentur-Philosophie noch kompatibel mit meinem Vertragspartner? Nach vielen Gedankenspielchen und schlaflosen Nächten hatte ich mich dazu entschieden, meinen Vertragspartner zu wechseln. Und so hing ab 01.01.2013 an meiner Bürotür das Schild der LVM Versicherung.

Noch mehr Weiterbildung

Weiterbildung ist in der Versicherungsbranche das A und O und so habe ich bei der LVM noch die Lehrgänge zum Gewerbespezialist und Vorsorgespezialist absolviert.

Die turbulente „Corona-Zeit“ im Jahr 2020 habe ich dazu genutzt, die Ausbildung zum Sachverständigen für Versicherungsschäden an Gebäuden zu absolvieren.

Es war nicht immer leicht

Wie bei jedem Unternehmen ging es auch bei mir nicht nur Bergauf. Ich musste viele Rückschläge überwinden und verarbeiten und habe auch mehr als einmal mit meiner Selbstständigkeit gehadert. Aber ich wäre nicht ich, wenn ich aufgegeben hätte. Denn aufgeben ist für mich keine Option. Und so sitze ich hier und blicke mit stolz auf meine letzten 25 Jahre zurück.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die mich auf meinem Weg begleitet haben. Vielen Dank an meine Kunden, die mir seit über 20 Jahren die Treue halten und meine Arbeit wertschätzen. Vielen Dank für die vielen positiven Rückmeldungen.

Eurer

Stefan Fritz

Schaden

Schaden – und jetzt? 

 

Es ist schon ein paar Jahre her – ich ging in den Keller zur Waschmaschine. Auf dem Weg dorthin kam ich an unserem Heizungskeller vorbei, und hörte aus dem Raum Wasser tropfen. Also ging ich nochmal zurück, öffnete die Heizungstüre und dachte mir „Mist“. Es tropfte Wasser aus der Isolierung von einem Rohr an der Decke direkt auf den Heizungskessel. Der Boden war auch schon Zentimeterhoch mit Wasser bedeckt. 

Ich habe dann erst mal die Hauptwasserleitung abgedreht, einen Eimer unter das Rohr gestellt und bei der Heizungsfirma angerufen und danach mit einem Nasssauger das Wasser vom Boden abgesaugt. 

Ursache war ein Loch in der Kaltwasserleitung. Das konnte erst mal unkompliziert mit einer Dichtungsschelle provisorisch abgedichtet werden. Aber die Heizung ging nicht mehr, da das Wasser direkt auf die Regelung getropft war. Zumindest hatten wir wieder Wasser im Haus. 

Den Schaden haben wir der Versicherung gemeldet. So viel zu unserem Wasserschaden.  

Wie reagiert man eigentlich am besten bei einem Versicherungsschaden und was ist bei der Schadensmeldung zu beachten? 

Als Versicherungsnehmer ist man in der Pflicht, den Nachweis für den Schaden zu erbringen. Also am besten erst einmal einige aussagekräftige Fotos von dem kaputten Gegenstand machen und den Schaden bei der Versicherung melden. 

Was sind aussagekräftige Fotos?  

Auf den Fotos soll der Schaden gut erkennbar sein. Also eine Nahaufnahme. Damit sich außenstehende Personen wie wir oder der Schadenssachbearbeiter ein „Bild“ von dem Schaden machen können, sollte auch eine Gesamtaufnahme gemacht werden.
Wenn zum Beispiel der Gartenzaun bei einem Unwetter beschädigt wurde, ein paar Bilder von dem beschädigten Teilstück und ein Foto von der Gesamtansicht des Zauns. Oder bei einem feuchten Fleck an der Wand auch die Gesamtansicht der Wand. Die Fotos sollten scharf und nicht verwackelt sein. Lieber machst du ein paar mehr Fotos als zu wenige. 

Und wie wird der Schaden gemeldet? 

Am besten rufst du bei uns an. Dann können wir gleich den Schaden im System anlegen, Fragen beantworten und die weitere Vorgehensweise besprechen. Folgende Informationen benötigen wir von dir: 

  • Was ist passiert? 
  • Wann ist es passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie ist es passiert? 
  • Wer ist geschädigt? 

Du hast auch die Möglichkeit den Schaden über „Meine LVM“ digital zu melden. Beachte hier, den Schadenshergang so ausführlich wie möglich zu beschreiben, um eventuelle Rückfragen zu vermeiden. 

„Die Versicherung zahlt eh nie.“ 

Das ist eine Aussage, die uns immer mal wieder im Gespräch oder von der Presse zu Ohren kommt. Warum kommt es vor, dass die Versicherung einen Schaden nicht bezahlt? 

Bei dem Schaden muss es sich um einen versicherten Schaden handeln. Zum Beispiel ist nicht jeder Wasserschaden ein versicherter Wasserschaden. Eine gebrochene Wasserleitung ist ein versicherter Wasserschaden, der Nässeschaden durch einen umgeschütteten Putzeimer allerdings nicht. Es kann auch sein, dass die Ursache nicht versichert ist, aber der daraus resultierenden Nässeschaden schon. 

Manchmal hat der Versicherungsnehmer andere Erwartungen bei einem Schaden. Eine Versicherung übernimmt nur die Kosten für die Behebung/Reparatur des Schadens. Sie übernimmt keine Renovierungs- und Sanierungskosten. Hier wieder ein kleines Beispiel: Aufgrund einer undichten Wasserleitung im Bad mussten von einer Fachfirma 5 Fliesen zur Behebung des Schadens entfernt werden. Der Versicherungsnehmer hat keine Ersatzfliesen und so werden ähnliche Fliesen wieder eingesetzt. Diesen optischen Mangel muss der Versicherungsnehmer akzeptieren. Er bekommt nicht das ganze Bad neu gefliest.
Oder bei einem Sturm werden 20 Dachziegel beschädigt. Der Austausch der 20 Dachziegel wird von der Versicherung übernommen. Auch hier muss der optische Mangel akzeptiert werden. Der Versicherungsnehmer bekommt nicht das ganze Dach neu eingedeckt. 

Der Ersatz erfolgt immer nach „gleicher Art und Güte“. Wenn ein Laminatboden ausgetauscht werden muss, bekommt der Versicherungsnehmer keinen Parkettboden erstattet. Wenn er dennoch einen Parkettboden möchte, dann muss er den Aufpreis selbst zahlen. 

Es kann auch sein, dass die Versicherung nur eine pauschale Entschädigungssumme wegen optischer Beeinträchtigung auszahlt, wenn die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. 

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Haftpflichtversicherung immer den Zeitwert entschädigt. Jeder Gegenstand verliert in der Regel mit der Zeit an Wert. Es wird nur dieser Zeitwert entschädigt. 

Und in manchen Fällen landet ein Schadensfall vor Gericht und das Gericht muss dann eine Entscheidung treffen oder es wird im Vorfeld ein Vergleich geschlossen. 

Und wie verhalte ich mich bei einem Schaden? 

Wenn du einen Schaden feststellst, solltest du auch Schadenminderungsmaßnahmen durchführen. Wenn, wie bei meinem Schaden eine Wasserleitung betroffen ist, den Hauptwasserabschlusshahn schließen und etwas unter die tropfende Stelle stellen und das Wasser aufzuwischen. Wenn eine Abwasserleitung betroffen ist, wenn möglich kein Abwasser mehr produzieren.  

Es kommt immer auf den Schaden an. Vielleicht müssen auch Feuerwehr, Notarzt oder die Polizei verständigt werden.  

Auf jeden Fall den kaputten Gegenstand aufheben und eine Reparatur erst nach Reparaturfreigabe durch die Versicherung durchführen lassen. Ansonsten kann es sein, dass nicht alle Kosten von der Versicherung übernommen werden. 

Jetzt hast du einen kleinen Einblick in das Thema Schaden bei der Versicherung bekommen.  

Hier nochmal die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest: 

  • Schadenminderungsmaßnahmen durchführen 
  • Aussagekräftige Fotos machen
  • Schaden zeitnah/umgehend bei der Versicherung melden
  • Kaputten Gegenstand aufbewahren, bis der Vorgang erledigt ist
  • Auf die Reparaturfreigabe der Versicherung warten 

Wusstest du, dass du auch deine eigenen Arbeiten wie etwa Putz- und Aufräumarbeiten, Malerarbeiten usw. bei der Versicherung geltend machen kannst? Dafür benötigen wir eine Aufstellung über die benötigte Zeit und das benötigte Material bzw. m²-Zahl. 

Wenn Du Fragen rund um das Thema Schaden hast, dann melde Dich einfach bei uns. 

Deine Versicherungsagentur 

Stefan Fritz 

Beihilfe

Beihilfe

In Deutschland gilt für die Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, abhängig von der beruflichen Stellung und Einkommen. 

Folgende Versicherungen stehen zur Wahl: 

  • Gesetzliche Krankenversicherung 
  • Private Krankenversicherung 
  • Beihilfe + private Krankenversicherung
  • Heilfürsorge 

 

Thema in diesem Blog-Beitrag ist die Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte und Heilfürsorge. 

 

Wer ist beihilfeberechtigt? 

  • Lehramtsanwärter/in 
  • Referendarin / Referendar 
  • Beamtenanwärterin / Beamtenanwärter 
  • Beamtin / Beamte 
  • Richterin / Richter 

Unter welchen Voraussetzungen Ehepartner und Kinder beihilfeberechtigt sind, erfährst du bei deinem Dienstherrn. 

Je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht sind mit der Beihilfe in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten durch den jeweiligen Dienstherrn abgedeckt. Der Rest muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.  

Auf den Beihilfeanspruch hast du keinen Einfluss, auf die Absicherung der Restkosten aber schon. Und hier hast du die Qual der Wahl – viele Anbieter, viele Tarife. 

 

Warum die LVM-Restkostenabsicherung auf alle Fälle in deine engere Wahl gehört, und bestenfalls deine 1. Wahl sein sollte. 

Eines schon mal vorweg: 

Beihilfe + LVM = bis zu 100 % Kostenerstattung 

 

Wie funktioniert in Zukunft die Abrechnung, nach einem Arztbesuch? 

Bei gesetzlich krankenversicherten werden Behandlungen direkt zwischen Arzt und Krankenkasse bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. Das ändert sich als Beihilfeempfänger. In Zukunft bist du nach Behandlungen Rechnungsempfänger und musst die Rechnungen bezahlen. Du reichst die Rechnung bei der zuständigen Stelle deines Dienstherrn und deiner privaten Krankenversicherung ein. Von deinem Dienstherren bekommst du den prozentualen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten erstattet. Die private Krankenversicherung leistet entsprechend dem vereinbarten Tarif. 

Möglicherweise bekommst du aber nicht alle Krankheitskosten erstattet, weil die Reformen des öffentlichen Gesundheitswesens auch bei Beihilfeansprüchen Kürzungen zur Folge hatten. Das bedeutet, dass häufig Rechnungen höher ausfallen als der beihilfefähige Betrag. Die Differenz musst du dann aus eigener Tasche bezahlen. 

Für diesen Eigenanteil, der bei Brillen, Kontaktlinsen oder teurem Zahnersatz erheblich sein kann, gibt es bei der LVM den LVM-Ergänzungstarif.  

Der LVM-Ergänzungstarif übernimmt die nicht beihilfefähigen Restkosten. Und sogar künftige Kürzungen der Beihilfe fängt der LVM-Ergänzungstarif in den meisten Fällen auf. 

Bei der privaten Krankenversicherung kannst du dir deinen Versicherungsschutz so zusammenstellen, wie du gerne möchtest. Es gibt wichtige Bausteine, die die Grundversorgung sichern und es gibt sinnvolle Ergänzungen zur Aufstockung des Versicherungsschutzes. Eine Auflistung der verschiedenen Bausteine findest hier auf Homepage der LVM oder du lässt dich von uns beraten. 

 

Unser Plus für Berufsstarter! 

Bei der LVM zahlen Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter und beihilfeberechtigte Studenten besonders niedrige Beiträge – und dass bei denselben umfassenden Leistungen wie nach der Ausbildung. 

  • Die Beiträge für den Ausbildungstarif bleiben während der ersten drei Jahre der Anwärterzeit stabil. Im Falle einer Beitragsanpassung verwendet die LVM Überschussmittel, um den Beitrag konstant zu halten.
     
  • Rückerstattung von sechs Monatsbeiträgen – im Branchenvergleich beachtlich! Bei Leistungsfreiheit wird die Beitragsrückerstattung aus dem ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Ergänzungstarif gezahlt. Bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr erstattet die LVM sechs Monatsbeiträge zurück. Beginnt die Versicherung im laufenden Kalenderjahr, so wird die Beitragsrückerstattung anteilig gezahlt. Die Art und Höhe der Beitragsrückerstattung wird jährlich neu vom Vorstand der LVM Krankenversicherungs-AG festgelegt.
     
  • Volle Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz.
    Du befindest dich noch in der Ausbildung? Bei der LVM erhältst du eine umfassende Kostenerstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz – auch wenn hierfür kein Beihilfeanspruch besteht.
     
  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.
    Nutzt du den vom gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen – dein Anspruch auf die Beihilferückerstattung bleibt erhalten. Die Aufwendungen werden aus Überschüssen finanziert und sind nicht dauerhaft garantiert, sondern abhängig vom Geschäftsergebnis. 

Versicherungsschutz für Heilfürsorgeempfänger. 

Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr für viele Polizisten und Feuerwehrbeamte sowie Soldaten die entstehenden Aufwendungen bei Krankheit. Die Heilfürsorge übernimmt aber keine Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Die muss selbst abgeschlossen werden. Die Heilfürsorge bietet nur einen Grundschutz. Mit den LVM-Krankenzusatztarifen kannst man diesen Grundschutz sinnvoll ergänzen. 

Mit dem Ende der aktiven Dienstzeit entfällt die Heilfürsorge und wird durch eine Beihilfe des Dienstherrn ersetzt. Für den verbleibenden Rest ist eine private Absicherung notwendig. Dieser Schutz kann schon frühzeitig ohne einer späteren Gesundheitsprüfung durch eine Anwartschaftsversicherung gesichert werden. Es gibt verschiedenen Anwartschaftsversicherungen.  

 

Kann man zur LVM-Krankenversicherung wechseln? 

Ein Wechsel ist möglich. Einige Punkte gibt es allerdings zu beachten. Wer erstmalig einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung ab dem 01.01.2009 abgeschlossen hat, kann einen Teil der gebildeten Alterungsrückstellungen beim Wechsel übertragen lassen. Dadurch reduziert sich der Beitrag. Eine wichtige Voraussetzung ist auch, dass die Gesundheitsfragen positiv beantwortet werden können.  

 

Fazit 

Bei der Wahl der Krankenversicherung sollte nicht nur der Beitrag im Vordergrund stehen. Sehr wichtig sind auch die Leistungen im Krankheitsfall. Wie bereits erläutert, hast du mit dem LVM-Ergänzungstarif in der Restkostenabsicherung bis zu 100% Kostenerstattung. Um den passenden Versicherungsschutz zu erhalten, solltest du dich auf alle Fälle beraten lassen. Das ist keine Versicherung, die man „online“ abschließen sollte. Und wenn du schon privat krankenversichert bist, dann prüfen wir gerne, ob sich ein Wechsel zur LVM lohnen kann. 

Dieser Beitrag gibt nur einen groben Überblick über die Leistungen der LVM-Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte. Wenn du mehr wissen möchtest, dann vereinbare einfach einen Beratungstermin.  

Deine Versicherungsagentur 

Stefan Fritz 

Reiseabsicherung

Reiseabsicherung

Vorfreude ist oft die schönste Freude. Dieses Sprichwort trifft besonders bei der Reiseplanung zu. Hier werden Reiseführer und Webseiten studiert, Ausflugstipps und Reiseruten geplant. Egal ob Winter- oder Sommerurlaub, Städtetrip oder All-Inclusive-Hotel, Ferienwohnung oder Campingplatz – jeder hat unterschiedliche Wünsche und Vorstellungen.

Was ist eine Reise?

In der LVM-Reiserücktritt/Reiseabbruchversicherung ist eine Reise versichert, wenn du als Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person

  • mindestens ein Transportmittel gebucht haben oder
  • eine Übernachtung geplant haben oder
  • einen Zielort haben, der mindestens 50 km (Luftlinie) vom ständigen Wohnsitz oder der Arbeitsstätte entfernt liegt.

Dabei ist es egal, ob es sich um eine private oder berufliche Reise handelt. Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.

Die Reise steht kurz bevor, aber ich kann Sie nicht antreten. Was jetzt?

Oft sind die Reisen schon Wochen und Monate im Voraus geplant und auch (teilweise) bezahlt. Stornierungskosten sind meistens gestaffelt – je näher der Reisetermin kommt, desto höher sind die Stornogebühren, falls die Reise aus zwingenden Gründen nicht angetreten werden kann. Hier gibt es zwei Möglichkeiten – Stornogebühren bezahlen oder bei der Buchung bereits unsere Reiserücktrittsversicherung abschließen. Hier ist auch der Reiseabbruch versichert.

Mir kommt als erstes immer Krankheit in den Sinn, warum eine Reise nicht angetreten werden kann.

Es sind aber 28 versicherte Ereignisse bei der LVM-Reiserücktritt/Reiseabbruchversicherung. 

  • bei unerwartet schwerer Erkrankung oder unerwarteter Verschlechterung bereits bestehender Erkrankungen
  • bei behördlicher Anordnung einer individuellen, persönlichen Quarantäne zum Schutz vor Ausbreitung von Infektionskrankheiten für dich, eine mitversicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson
  • bei Tod
  • bei schweren Unfallverletzungen
  • bei Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • bei Geburt eines Kindes, sofern der geplante Reisebeginn in die ersten acht Wochen nach dem geplanten Geburtstermin fällt
  • bei Impfunverträglichkeit
  • bei Spende oder Empfang von Organen oder Gewebe (z. B. Knochenmark) im Rahmen des Transplantationsgesetztes
  • bei Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • bei Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. implantierter Herzschrittmacher)
  • bei Adoption eines minderjährigen Kindes ohne Aufnahme eines Pflegekindes, sofern deine Anwesenheit oder die Anwesenheit einer mitreisenden Risikoperson erforderlich ist und in die Reisezeit fällt
  • bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
  • bei Arbeitsplatzwechsel/Arbeitgeberwechsel, sofern die Reisezeit in eine Probezeit fällt
  • bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder Dienstverhältnisses, sofern die Reisezeit in eine Probezeit fällt
  • bei konjunkturbedingter Kurzarbeit mit einer Reduzierung des Jahreseinkommens mindestens in Höhe eines regelmäßigen monatlichen Bruttolohnes
  • bei unerwarteter gerichtlicher Ladung, wenn das Gericht die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung des Termins akzeptiert hat
  • bei Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) oder Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Partner
  • bei Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung (kein Verbesserungsversuch) an einer Schule, Berufsschule, Universität, Fachhochschule, Dualen Hochschule oder einem College, sofern die Prüfung in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von vierzehn Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfindet
  • bei endgültigem Ausscheiden einer Schülerin oder eines Schülers aus dem Klassenverband, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • bei unerwartetem Beginn eines gesetzlichen Freiwilligendienstes (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr, Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst)
  • bei unerwartetem Beginn einer Wehrübung
  • bei Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter, sofern der Kündigungstermin in die versicherte Reisezeit fällt
  • bei Schäden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignissen oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden mindestens 2.500 € beträgt oder sofern deine oder die Anwesenheit der mitreisenden Risikoperson zur Aufklärung objektiv erforderlich ist
  • bei Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod eines Hundes oder einer Katze, sofern das Tier für die Reise angemeldet war
  • bei Diebstahl oder Raub von amtlichen Reisedokumenten, sofern diese für die Durchführung der geplanten Reise erforderlich sind und nicht rechtzeitig wiederbeschafft werden können
  • bei mindestens zweistündiger Verspätung von fahrplangebundenen Verkehrsmittel sowie Zubringerflügen, sofern diese für die Durchführung der geplanten Reise gebucht wurden
  • bei Panne oder Unfall mit einem Fahrzeug, sofern dadurch die Reise nicht wie gebucht angetreten oder durchgeführt werden kann
  • bei Terrorakt in einem Umkreis von 200 km Luftlinie um eine gebuchte Unterkunft, sofern sich der Terrorakt im Zeitraum ab 14 Tagen vor Reisebeginn bzw. während der versicherten Reisezeit ereignet hat

Neben den Rücktrittskosten, werden auch Mehrkosten für die Hinreise (z. B. bei Verspätung des Zugs zum Flughafen) oder auch Umbuchungskosten, die bei einer Umbuchung der Reise auf einen späteren Zeitpunkt entstehen, übernommen.

Wenn die Reise abgebrochen werden muss, werden eventuelle Mehrkosten für die Rückreise übernommen und auch Kosten erstattet, die für nicht genutzte Reiseleistungen fällig sind. Auch Mehrkosten für die Rückreise, Unterkunft und Verpflegung bei verlängertem Aufenthalt aufgrund eines versicherten Ereignisses werden bezahlt.

Wichtig zu wissen! Für bereits gebuchte Reisen muss die LVM-Reiserücktrittsversicherung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt oder spätestens am fünften Tag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Unterschied versicherte Person – Risikoperson

Ein versichertes Ereignis kann durch die versicherte Person und durch eine Risikoperson ausgelöst werden.

Was sind Risikopersonen?

a) Personen, die gemeinsam mit einer versicherten Person eine Reise gebucht haben

b) Angehörige der Person, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und Angehörige der versicherten Person.

Das sind:

  • Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährten einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
  • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern und Schwiegereltern
  • Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwägerinnen und Schwäger
  • Tante, Onkel, Nichten, Neffen, Cousin und Cousin 

Haben mehr als sieben Personen oder mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die Angehörigen der versicherten Person als Risikopersonen

c) Betreuungspersonen – das sind Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige der Personen betreuen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben

Haben mehr als sieben Personen oder mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die Betreuungspersonen von Angehörigen der versicherten Person als Risikopersonen.

Die LVM-Reiserücktrittsversicherung gibt es für einzelne Reisen oder als Jahrespolice, für Singles oder für Familien.

 

Wenn man im Urlaub krank wird und ärztliche Hilfe benötigt.

Wer in Deutschland Urlaub macht, ist ganz normal über die Krankenversicherungskarte. Auf der Rückseite dieser Karte ist die europäische Krankenversicherungskarte. Mit der kannst du dich bei einem medizinischen Notfall in allen EU-Ländern behandeln lassen. Darüber hinaus auch noch in Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, Schweiz und im vereinigten Königreich. Genauere Infos bekommst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.

Wenn du in einem der o.g. Länder Urlaub machst, werden die Kosten in der Regel bei einem medizinischen Notfall von deiner Krankenkasse übernommen – allerdings nur bis zur Höhe der deutschen Vertragssätzen. Es ist möglich, dass du einen Teil der Kosten selbst tragen musst.

Wusstest du, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Rücktransporte nicht übernehmen darf? Und auch Bergungskosten werden nicht übernommen. Wenn du in ein Land reist, mit dem kein Abkommen besteht, musst du deine Behandlungskosten selbst bezahlen. Dann bist du gar nicht krankenversichert.

Hier hilft dir die LVM-Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen bei medizinischen Notfällen im Ausland. Sie übernimmt in der Regel auch die Kosten für medizinisch notwendige/sinnvolle Rücktransporte und auch Bergungskosten.

Die LVM-Auslandsreisekrankenversicherung sollte daher bei jeder Reise dabei sein – auch in Europa. Und die gibt es schon ab 12,90 Euro im ersten Jahr.

Die Reiserücktritt- und die Auslandsreisekrankenversicherung passen also gut zusammen, wenn man sich für den Urlaub optimal absichern möchte. Die beiden Versicherungen kannst du entweder über die LVM-Homepage abschließe oder auch direkt bei uns. Wir beantworten gerne alle deine Fragen.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

„Gesetzlich oder Privat?“ Die Frage hat vermutlich jeder schon mal beim Arzt gestellt bekommen.

In diesem Blogbeitrag möchten wir dir die „Private“ ein bisschen genauer vorstellen und auf was du bei der Wahl der privaten Krankenversicherung achten solltest.

Wer kann sich eigentlich privat krankenversichern?

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von aktuell (2021) 64.350 € liegt, Selbstständige unabhängig vom Einkommen, Beihilfeberechtigte und Heilfürsorgeempfänger sowie Studenten und Kinder von privat Krankenversicherten.

Aber wie finde ich jetzt die beste Krankenversicherung? Auf welche Punkte muss ich achten?

Eines vorweg – ein Angebot für eine LVM-Versicherung bekommst du nur direkt bei uns. Die LVM-Versicherung findest du in keinem Vergleichsportal und auch bei keinem Makler.

Ist das billigste Angebot automatisch das Beste?

Hier ein ganz klares NEIN! Es gibt viele Punkte, die bei der Wahl für den richtigen Anbieter entscheidend sind. Der ausgewiesene Beitrag und die Leistungsbeschreibung reichen leider nicht aus, um die private Krankenversorgung zu erhalten, die man sich wünscht und vorstellt.

Die privaten Krankenversicherungen müssen die Altersentwicklung in ihrer Beitragsberechnung berücksichtigen. Die Preis- und Kostensteigerungen des medizinischen Fortschritts können nicht vorhergesehen werden. Der Ausgleich kann nur durch Beitragsanpassungen erfolgen, da die Leistungen vertraglich festgeschrieben sind und nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, durch Reformen abgeändert werden können.

Um die im Alter steigenden Krankheitskosten aufzufangen, bilden private Krankenversicherer sogenannte Alterungsrückstellungen – in jungen Jahren zahlen die Versicherten mehr Beitrag, als für die anfallenden kalkulierten Krankheitskosten benötigt wird. Dieser „überschüssige“ Beitragsanteil (auch Sparanteil genannt) wird angespart und verzinst. So bildet sich mit den Jahren ein Kapitalpolster, um die im Alter höher werdenden Krankheitskosten auffangen zu können.

Und genau in diesem Punkt unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter! Denn private Krankenversicherer schätzen die altersbedingte Entwicklung der Kosten unterschiedlich ein. Sie rechnen unterschiedlich hohe Sicherheiten in ihre Beiträge ein, wodurch einige Anbieter zu Vertragsbeginn günstiger erscheinen, als sie es auf längere Sicht sind.

Wo anfangs nur niedrigere Sicherheiten im Beitrag eingerechnet sind, muss der Beitrag mit steigendem Alter der Versicherten stärker erhöht werden. Denn die mit dem Alter steigenden Krankheitskosten müssen dann quasi im Nachgang aufgefangen werden, was unterm Strich über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg zumeist deutlich teurer ist.

Was ist noch zu beachten?

Etliche Versicherer führen parallel eine Vielzahl von Tarifwerken, von denen in der Regel nur das aktuellste Tarifwerk angeboten wird. Damit ist keine größere Auswahl für den Kunden vorhanden. Vielmehr führt die mangelnde Berücksichtigung von Vorerkrankungen oder eine unzureichende Beitragskalkulation zu starken Beitragsanstiegen in „alten“ Tarifen und werden dadurch für neue Kunden unattraktiv. Hinzu kam die Schließung der früheren sogenannten Bisextarife, die von den Unisextarifen abgelöst wurden. Dadurch entsteht folgendes Problem:

Die gesunden – bereits in älteren Tarifwerken versicherten – Kunden werden einen Wechsel in das aktuelle Tarifwerk anstreben, weil in dem alten Tarif das Leistungsspektrum nicht mehr zeitgemäß aktualisiert wird. In den älteren Tarifen verbleiben dann häufig nur Versicherte, die aufgrund von Vorerkrankungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr in einen aktuellen Tarif wechseln können. Durch die immer höher werdenden Leistungsausgaben kommt es zu immer höheren Beitragsanpassungen in kürzer werdenden Zeitabständen. Dadurch verschärft sich die Problematik im Alttarif zusätzlich.

Ein weiterer Punkt unterschiedet private Krankenversicherungen:

Jeder Krankenversicherer hat eine RfB-Quote (Rückstellungen für Beitragsrückerstattung im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen). Diese zeigt, wie viel Mittel der Versicherer in den letzten Jahren für die Begrenzungen von Beitragserhöhungen angesammelt hat. Je höher diese Rückstellung ist, desto mehr Geld hat der Versicherer zur Verfügung, um die Beitragsentwicklung aufgrund von Preissteigerungen auch zukünftig zu dämpfen.

Der Marktdurchschnitt (Stand 2020) lag bei 34,32 %. Die LVM Versicherung hat eine Quote von beachtlichen 59,30 %. Des weiteren hat die LVM seit 1981 ein geöffnetes Tarifwerk – also keinen geschlossenen, belastenden Tarif. Die RfB-Quote der LVM-Krankenversicherung liegt weit über dem Branchendurchschnitt. Sie gehört zu den höchsten im Markt! Ein Teil dieses Geldes verwendet die LVM aktuell, um die notwendige Beitragserhöhungen gering zu halten oder Beiträge sogar zu senken.

  • Vor Erreichen des 65. Lebensjahres werden damit notwendige Beitragserhöhungen der Kunden abgefedert, also begrenzt.
  • Mit Erreichen des 65. Lebensjahres werden zusätzliche Mittel eingesetzt, um den Beitrag in der Regel sogar zu senken

Mit dem restlichen Geld finanziert die LVM eine attraktive Beitragsrückerstattung und außerdem die Erstattung bestimmter Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, ohne dass dabei der Anspruch auf Beitragsrückerstattung gefährdet oder die vereinbarte Selbstbeteiligung im ambulanten Tarif angerechnet wird.

Viele Faktoren senken die Beiträge im Alter stufenweise. So fällt ab dem 60. Lebensjahr der gesetzlich vorgeschriebenen 10-prozentige Vorsorgezuschlag weg. Bei Eintritt in den Ruhestand wird der Tarifbaustein für den Verdienstausfall (Krankentagegeld) nicht mehr benötigt und Bezieher einer gesetzlichen Rente erhalten auch als Privatversicherte eine Beitragszuschuss. Und zu guterletzt werden durch eine einzigartige LVM-Sondermaßnahme die Beiträge im Rentenalter für Bestandskunden gesenkt.

Die Wahl „Deiner“ privaten Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben. Hier nochmal die Qualitätsmerkmale der LVM-Krankenversicherung.

  • Starke Leistungen – garantiert ein Leben lang
  • Das LVM-Tarifwerk – im Markt einzigartig
  • Die LVM-Beitragskalkulation – klug und zukunftssicher
  • Die Perspektive – auch im Alter eine gute Wahl
  • Typisch LVM – Top-Service, persönlich, digital

Wer über einen Systemwechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung nachdenkt, sollte alle Argumente kennen und abwägen.

Wir helfen euch dabei, die passende Lösung zu finden.

Auch ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung zur LVM kann sich lohnen. Denn wer ab dem 01.01.2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann seine Alterungsrückstellungen mitnehmen. Wir klären euch auf wie das funktioniert und was es sonst noch zu berücksichtigen gibt.

Sprecht uns einfach an, wenn ihr Fragen zu diesem Thema habt.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Wohngebäude

Wohngebäude

 

Was ist das eigentlich, was ist versichert und was musst du beachten.

Damit nach einem Schaden, zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Sturm-Hagel dein Lebenstraum von den eigenen vier Wänden nicht zum Alptraum wird, ist es wichtig, sich gegen die finanziellen Gefahren, vor denen sich niemand hundertprozentig schützen kann, abzusichern und dafür solltest du eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Was ist versichert?

Die LVM Wohngebäudeversicherung umfasst das gesamte Wohngebäude von der Bodenplatte bis zum Dach. Weiteren Schutz gibt es für eingefügte Gebäudebestandteile (Einbauküche, Sanitäranlagen), Gebäudezubehör (Müllboxen, Mülltonnen, Klingel- und Briefkastenanlagen sowie Brennstofftanks und Brennstoffvorräte) und für bauliche Grundstücksbestandteile. Hierzu zählen zum Beispiel Mauern, Zäune, Kleinkläranlagen und Terrassenüberdachungen. Eingeschlossen sind zudem freistehende Antennen- und Satellitenanlagen, Außenbeleuchtungen und Wege. Sogar Kinderschaukel, Rutschen oder Klettertürme sind mitversichert.

Neben dem eigentlichen Schaden können auch durch Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten und begleitende Umstände zusätzliche Kosten auf Dich zukommen. Die LVM Wohngebäudeversicherung übernimmt auch die Kosten für das Aufräumen, Abbrucharbeiten, Entsorgungsarbeiten, Sachverständigenkosten oder die Kosten für öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsauflagen. Selbst wenn wegen eines Schadens vorzeitig der Urlaub abgebrochen bzw. durch einen Schaden in ein Hotel umgezogen werden muss, ist die finanzielle Absicherung durch die LVM gewährleistet.

Wie berechnet die Versicherung den Wert eines Gebäudes?

Das Gebäude wird zum gleitenden Neuwert versichert. Die Grundlage dieser Versicherungsform ist der Neuwert von 1914. Durch diese Versicherung zum gleitenden Neuwert soll eine Unterversicherung durch Preissteigerungen verhindert werden. Der Vorteil dieser Versicherungsform ist, dass die Versicherungssumme stets den jährlichen Baupreissteigerungen im Baugewerbe angepasst wird. Für die Umrechnung auf den Neuwert bzw. auf den Beitrag des aktuellen Jahres wird vom Statistischen Bundesamt jedes Jahr ein Baupreisindex bzw. ein Gleitender Neuwertfaktor ermittelt. Der Versicherungsschutz und Beitrag sind somit dynamisch. Die nach diesen Kriterien vereinbarte Versicherungssumme ist nicht unbedingt Obergrenze der Entschädigung, sondern der ortsübliche Neubaupreis. Über diese Versicherungssumme hinaus werden sämtliche vereinbarten versicherten Kosten zusätzlich im Rahmen ihrer jeweiligen Entschädigungsgrenze ersetzt.

Was ist bei der Berechnung der Versicherungssumme zu beachten:

Wie in der Hausrat gibt es auch bei der Wohngebäudeversicherung das Thema Unterversicherungsverzichtklausel. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Versicherungswert größer als die Versicherungssumme ist. Dann würde im Leistungsfall nur eine anteilige Erstattung erfolgen. Ist für den Vertrag die Klausel vereinbart, wird bei Schäden bis zur Versicherungssumme auf die Anrechnung einer eventuell vorhandenen Unterversicherung verzichtet. In der Gebäudeversicherung mit gleitender Neuwertversicherung hast du im Falle eines Totalschadens Anspruch auf ein Gebäude gleicher Art und Ausstattung (ortsübliche Wiederherstellungskosten). Die Leistung ist dann grundsätzlich nicht durch die Versicherungssumme begrenzt.

Den Wert 1914 ermitteln wir anhand der Wohnfläche und Ausstattung des Gebäudes. Wie viel Etagen gibt es. Welche Dachart ist vorhanden. Gibt es einen Keller und Garagen/Carports. Sind Solaranlagen, Fußbodenheizungen, Kachelöfen, hochwertige Böden/Fenster/Sanitäranlagen vorhanden? Diese und noch einige zusätzliche Daten werden für die Ermittlung des Wertes 1914 von uns abgefragt und erfasst, dass dann das Gebäude mit der Unterversicherungsverzichtklausel passend abgesichert ist.

Welche Leistungen kann ich versichern?

In der Grunddeckung ist Dein Gebäude gegen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert. Dieser Schutz wird durch die Leistungen der Pauschaldeklaration (die Leistungen sind immer mitversichert und können nicht abgewählt werden) noch ideal ergänzt. Der wichtigste Punkt in der Pauschaldeklaration, wie ich finde ist – keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls 50.000 €. Klassisches Beispiel hierfür ist in der kalten Jahreszeit, wenn die Heizung abgestellt wird, ein durch Frost verursachter Rohrbruch entsteht und es zu einem Leitungswasserschaden kommt.

Die Grunddeckung kann auf Wunsch individuell durch folgende Bausteine ergänzt werden:

  • Elementargefahren (Überschwemmung)
  • Glasbruch
  • Wohngebäude Plus (Grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme und vieles mehr)
  • Vermieter Plus (Ob Tod des Mieters oder Kosten durch Messies/Mietnomaden, eine sinnvolle Ergänzung)
  • Gewächshaus
  • Gebäudetechnik (Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler rund um Lüftung/Heizung/SmartHome)
  • Photovoltaik
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem versicherten Grundstücks
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und außerhalb des versicherten Grundstücks

Was passiert im Schadensfall?

Da man meistens erst im Schadensfall wirklich merkt, wie gut eine Versicherung ist, stehen wir Dir als Serviceagentur im Leistungsfall als Schadensmanager zur Seite. Viele Schäden können wir auch selbst regulieren. Und das Beste ist, Du musst nur eine Nummer wählen und landest nicht im Sammelchat oder einem Call-Center.

Wenn du mehr über unsere Wohngebäudeversicherung und deren Leistungen erfahren möchtest, dann melde Dich einfach bei uns. Wir beraten Dich gerne, damit Du bestens abgesichert bist.

Deine Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Hausrat

Hausrat

Was ist das eigentlich, was ist versichert und was musst du beachten.

Was zählt alles zum Hausrat?

Der Hausrat ist eigentlich das, was aus einem Haus raus fällt, wenn man es umdrehen würde, oder auch alles, was in einen Umzugswagen passt – Möbel, Lampen, Haushaltsgeräte, Kleidung, Bücher, Sammlungen, Wertsachen und noch vieles mehr. Je nach Einrichtung und Lebensstil kommen mehr Werte zusammen, als du denkst. Schau zum Beispiel einfach mal in deinen Schuhschrank und überschlage was deine Schuhe zusammen neu gekostet haben, das nennt man in der Versicherung „Neuwert“, das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.

Wie wählt man die richtige Versicherungssumme?

Du hast bei der Absicherung deines Hausrats zwei Möglichkeiten. Entweder du rechnest dir genau aus, was deine ganzen Sachen gekostet haben, oder du vereinbarst mindestens eine Versicherungssumme von 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche, denn dann verzichtet die Versicherung auf die Anrechnung einer eventuell bestehenden Unterversicherung. Diese Summe reicht in der Regel für einen „normalen“ Haushalt aus. Wenn dein Hausrat mehr als 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche wert ist, weil du zum Beispiel Designerlampen und Designermöbel, hochwertiges Markengeschirr, hochwertige Teppiche und noch vieles mehr hast, solltest Du auf alle Fälle den Wert deiner Sachen genau ermitteln und die dementsprechende Versicherungssumme wählen.

Kleiner Tipp: Mach von jedem Zimmer und vom Inhalt der Schränke Fotos, bewahre deine Rechnungen auf und speichere die Unterlagen z. B. in einer Cloud ab. So hast du im Schadensfall einen Nachweis über deine Sachen. Das erleichtert und beschleunigt die Schadensregulierung sehr.

Das Thema Unterversicherung möchte ich hier noch erklären. Wenn du glaubst, 500 EUR je Quadratmeter sind für dich ausreichend und es stellt sich im Schadensfall heraus, dass dein Hausrat doch mehr wert war, dann bekommst du nicht die volle Summe ausgezahlt, sondern sie wird prozentual gekürzt, weil du nicht ausreichend versichert warst.

Gegen welche Gefahren kann der Hausrat abgesichert werden?

In der Grunddeckung ist dein Hausrat gegen die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm und Hagel abgesichert. Dieser Schutz wird durch die Leistungen der Pauschaldeklaration (die Leistungen sind immer mitversichert und können nicht abgewählt werden) noch ideal ergänzt. Der wichtigste Punkt in der Pauschaldeklaration wie ich finde ist – keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls – im neuen Tarif bis 50.000 €. Klassisches Beispiel hierfür ist der Adventskranz – Kerzen vergessen auszupusten, Raum verlassen, Brandschaden.
Vermögensschäden durch Phishing, Pharming oder Skimming oder durch Missbrauch von Debit- oder Kreditkarten sind ebenfalls versichert. Auch einfacher Diebstahl ist in vielen Fällen versichert und noch vieles mehr.

Was kann noch abgesichert werden?

Die Grunddeckung kann auf Wunsch individuell durch folgende Bausteine ergänzt werden:

  • Elementargefahren
  • Glasbruch
  • Fahrrad-Diebstahl
  • Fahrrad-Vollkasko für E-Bikes
  • HausratPlus

Der Wert des Hausrates kann mehre tausend bis mehrere hunderttausend Euro betragen. Wenn der Fall der Fälle eintritt, zum Beispiel durch einen Brand und du keine Hausratversicherung hast, müsstest du deine ganze neue Wohnraumeinrichtung aus der eigenen Tasche finanzieren.

Wie beruhigend wäre es dann, sagen zu können – darum kümmert sich meine Versicherung.

Warum soll die Absicherung am besten über uns erfolgen?

Weil wir als Serviceagentur im Leistungsfall als Schadensmanager an deiner Seite stehen. Viele Schäden können wir auch selbst regulieren.

Und das Beste ist, du musst nur eine Nummer wählen und landest nicht im Sammelchat oder einem Call-Center.

Wenn du mehr über unsere Hausratversicherung und deren Leistungen erfahren möchtest, dann melde dich einfach bei uns. Wir beraten dich gerne, damit du bestens abgesichert bist.

Deine Versicherungsagentur

Stefan Fritz