Blogbeitrag Juli 2023 zum Thema Haftpflichtversicherung

Blogbeitrag Juli 2023

 

Unverzichtbarer Schutz gegen unkalkulierbares Risiko – die Haftpflichtversicherung

Wozu braucht man eigentlich eine Haftpflichtversicherung?
Weil es eine gesetzlich vorgeschriebene Schadensersatzpflicht gibt (BGB § 823). Hier ist geregelt, dass jeder, der einen Schaden verursacht, auch dafür geradestehen muss. Er muss dem Geschädigten für den entstandenen Schaden Ersatz leisten und dabei sind nach oben keine Grenzen gesetzt. Man haftet für den Schaden mit dem gesamten jetzigen und auch zukünftigen Vermögen.

Einige Haftpflichtversicherungen sind Pflicht, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die kein Auto zugelassen werden kann. Für bestimmte Berufsgruppen gilt auch die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und auch in einigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht.

Bei der Haftung unterscheidet man zwischen der Gefährdungshaftung (durch Unterlassen) und der Verschuldenshaftung (durch Tun/Handeln). Als Hundebesitzer ist man immer im Bereich der Gefährdungshaftung. Das bedeutet, man haftet allein durch den Besitz des Hundes. Es muss kein Verschulden vorausgesetzt sein.

Die Haftpflichtversicherung ist dafür da, berechtigte Ansprüche zu bezahlen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Deine Haftpflichtversicherung zahlt nur Schäden, die versichert sind. Deshalb solltest Du Dir immer die Leistungen der Haftpflichtversicherung genau ansehen und das versichern, was Du brauchst.

Und weil das Leben allgemein Veränderungen mit sich bringt, werden bei den Versicherungen in gewissen abständen die Leistungen zeitgemäß angepasst. Um immer bestens abgesichert zu sein, solltest Du diese Leistungsverbesserungen auch miteinschließen.

Das ist ein grober Überblick zum Thema Haftpflichtversicherung. Wenn Du mehr darüber wissen möchtest, dann melde Dich einfach bei uns. Gemeinsam finden wir die passende Absicherung zur Dich.

Deine Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Blogbeitrag Juni 2023 zum Thema Schaden

Blogbeitrag Juni 2023 

 

Schaden – und jetzt? 

 

Es ist schon ein paar Jahre her – ich ging in den Keller zur Waschmaschine. Auf dem Weg dorthin kam ich an unserem Heizungskeller vorbei, und hörte aus dem Raum Wasser tropfen. Also ging ich nochmal zurück, öffnete die Heizungstüre und dachte mir „Mist“. Es tropfte Wasser aus der Isolierung von einem Rohr an der Decke direkt auf den Heizungskessel. Der Boden war auch schon Zentimeterhoch mit Wasser bedeckt. 

Ich habe dann erst mal die Hauptwasserleitung abgedreht, einen Eimer unter das Rohr gestellt und bei der Heizungsfirma angerufen und danach mit einem Nasssauger das Wasser vom Boden abgesaugt. 

Ursache war ein Loch in der Kaltwasserleitung. Das konnte erst mal unkompliziert mit einer Dichtungsschelle provisorisch abgedichtet werden. Aber die Heizung ging nicht mehr, da das Wasser direkt auf die Regelung getropft war. Zumindest hatten wir wieder Wasser im Haus. 

Den Schaden haben wir der Versicherung gemeldet. So viel zu unserem Wasserschaden.  

Wie reagiert man eigentlich am besten bei einem Versicherungsschaden und was ist bei der Schadensmeldung zu beachten? 

Als Versicherungsnehmer ist man in der Pflicht, den Nachweis für den Schaden zu erbringen. Also am besten erst einmal einige aussagekräftige Fotos von dem kaputten Gegenstand machen und den Schaden bei der Versicherung melden. 

Was sind aussagekräftige Fotos?  

Auf den Fotos soll der Schaden gut erkennbar sein. Also eine Nahaufnahme. Damit sich außenstehende Personen wie wir oder der Schadenssachbearbeiter ein „Bild“ von dem Schaden machen können, sollte auch eine Gesamtaufnahme gemacht werden.
Wenn zum Beispiel der Gartenzaun bei einem Unwetter beschädigt wurde, ein paar Bilder von dem beschädigten Teilstück und ein Foto von der Gesamtansicht des Zauns. Oder bei einem feuchten Fleck an der Wand auch die Gesamtansicht der Wand. Die Fotos sollten scharf und nicht verwackelt sein. Lieber machst du ein paar mehr Fotos als zu wenige. 

Und wie wird der Schaden gemeldet? 

Am besten rufst du bei uns an. Dann können wir gleich den Schaden im System anlegen, Fragen beantworten und die weitere Vorgehensweise besprechen. Folgende Informationen benötigen wir von dir: 

  • Was ist passiert? 
  • Wann ist es passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie ist es passiert? 
  • Wer ist geschädigt? 

Du hast auch die Möglichkeit den Schaden über „Meine LVM“ digital zu melden. Beachte hier, den Schadenshergang so ausführlich wie möglich zu beschreiben, um eventuelle Rückfragen zu vermeiden. 

„Die Versicherung zahlt eh nie.“ 

Das ist eine Aussage, die uns immer mal wieder im Gespräch oder von der Presse zu Ohren kommt. Warum kommt es vor, dass die Versicherung einen Schaden nicht bezahlt? 

Bei dem Schaden muss es sich um einen versicherten Schaden handeln. Zum Beispiel ist nicht jeder Wasserschaden ein versicherter Wasserschaden. Eine gebrochene Wasserleitung ist ein versicherter Wasserschaden, der Nässeschaden durch einen umgeschütteten Putzeimer allerdings nicht. Es kann auch sein, dass die Ursache nicht versichert ist, aber der daraus resultierenden Nässeschaden schon. 

Manchmal hat der Versicherungsnehmer andere Erwartungen bei einem Schaden. Eine Versicherung übernimmt nur die Kosten für die Behebung/Reparatur des Schadens. Sie übernimmt keine Renovierungs- und Sanierungskosten. Hier wieder ein kleines Beispiel: Aufgrund einer undichten Wasserleitung im Bad mussten von einer Fachfirma 5 Fliesen zur Behebung des Schadens entfernt werden. Der Versicherungsnehmer hat keine Ersatzfliesen und so werden ähnliche Fliesen wieder eingesetzt. Diesen optischen Mangel muss der Versicherungsnehmer akzeptieren. Er bekommt nicht das ganze Bad neu gefliest.
Oder bei einem Sturm werden 20 Dachziegel beschädigt. Der Austausch der 20 Dachziegel wird von der Versicherung übernommen. Auch hier muss der optische Mangel akzeptiert werden. Der Versicherungsnehmer bekommt nicht das ganze Dach neu eingedeckt. 

Der Ersatz erfolgt immer nach „gleicher Art und Güte“. Wenn ein Laminatboden ausgetauscht werden muss, bekommt der Versicherungsnehmer keinen Parkettboden erstattet. Wenn er dennoch einen Parkettboden möchte, dann muss er den Aufpreis selbst zahlen. 

Es kann auch sein, dass die Versicherung nur eine pauschale Entschädigungssumme wegen optischer Beeinträchtigung auszahlt, wenn die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. 

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Haftpflichtversicherung immer den Zeitwert entschädigt. Jeder Gegenstand verliert in der Regel mit der Zeit an Wert. Es wird nur dieser Zeitwert entschädigt. 

Und in manchen Fällen landet ein Schadensfall vor Gericht und das Gericht muss dann eine Entscheidung treffen oder es wird im Vorfeld ein Vergleich geschlossen. 

Und wie verhalte ich mich bei einem Schaden? 

Wenn du einen Schaden feststellst, solltest du auch Schadenminderungsmaßnahmen durchführen. Wenn, wie bei meinem Schaden eine Wasserleitung betroffen ist, den Hauptwasserabschlusshahn schließen und etwas unter die tropfende Stelle stellen und das Wasser aufzuwischen. Wenn eine Abwasserleitung betroffen ist, wenn möglich kein Abwasser mehr produzieren.  

Es kommt immer auf den Schaden an. Vielleicht müssen auch Feuerwehr, Notarzt oder die Polizei verständigt werden.  

Auf jeden Fall den kaputten Gegenstand aufheben und eine Reparatur erst nach Reparaturfreigabe durch die Versicherung durchführen lassen. Ansonsten kann es sein, dass nicht alle Kosten von der Versicherung übernommen werden. 

Jetzt hast du einen kleinen Einblick in das Thema Schaden bei der Versicherung bekommen.  

Hier nochmal die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest: 

  • Schadenminderungsmaßnahmen durchführen 
  • Aussagekräftige Fotos machen
  • Schaden zeitnah/umgehend bei der Versicherung melden
  • Kaputten Gegenstand aufbewahren, bis der Vorgang erledigt ist
  • Auf die Reparaturfreigabe der Versicherung warten 

Wusstest du, dass du auch deine eigenen Arbeiten wie etwa Putz- und Aufräumarbeiten, Malerarbeiten usw. bei der Versicherung geltend machen kannst? Dafür benötigen wir eine Aufstellung über die benötigte Zeit und das benötigte Material bzw. m²-Zahl. 

Wenn Du Fragen rund um das Thema Schaden hast, dann melde Dich einfach bei uns. 

Deine Versicherungsagentur 

Stefan Fritz 

Blogbeitrag Mai 2023 zum Thema Beihilfe

Versicherungsfritz-Blog Mai 2023 

In Deutschland gilt für die Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, abhängig von der beruflichen Stellung und Einkommen. 

Folgende Versicherungen stehen zur Wahl: 

  • Gesetzliche Krankenversicherung 
  • Private Krankenversicherung 
  • Beihilfe + private Krankenversicherung
  • Heilfürsorge 

Thema in diesem Blog-Beitrag ist die Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte und Heilfürsorge. 

Wer ist beihilfeberechtigt? 

  • Lehramtsanwärter/in 
  • Referendarin / Referendar 
  • Beamtenanwärterin / Beamtenanwärter 
  • Beamtin / Beamte 
  • Richterin / Richter 

Unter welchen Voraussetzungen Ehepartner und Kinder beihilfeberechtigt sind, erfährst du bei deinem Dienstherrn. 

Je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht sind mit der Beihilfe in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten durch den jeweiligen Dienstherrn abgedeckt. Der Rest muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.  

Auf den Beihilfeanspruch hast du keinen Einfluss, auf die Absicherung der Restkosten aber schon. Und hier hast du die Qual der Wahl – viele Anbieter, viele Tarife. 

 

Warum die LVM-Restkostenabsicherung auf alle Fälle in deine engere Wahl gehört, und bestenfalls deine 1. Wahl sein sollte. 

Eines schon mal vorweg: 

Beihilfe + LVM = bis zu 100 % Kostenerstattung 

 

Wie funktioniert in Zukunft die Abrechnung, nach einem Arztbesuch? 

Bei gesetzlich krankenversicherten werden Behandlungen direkt zwischen Arzt und Krankenkasse bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. Das ändert sich als Beihilfeempfänger. In Zukunft bist du nach Behandlungen Rechnungsempfänger und musst die Rechnungen bezahlen. Du reichst die Rechnung bei der zuständigen Stelle deines Dienstherrn und deiner privaten Krankenversicherung ein. Von deinem Dienstherren bekommst du den prozentualen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten erstattet. Die private Krankenversicherung leistet entsprechend dem vereinbarten Tarif. 

Möglicherweise bekommst du aber nicht alle Krankheitskosten erstattet, weil die Reformen des öffentlichen Gesundheitswesens auch bei Beihilfeansprüchen Kürzungen zur Folge hatten. Das bedeutet, dass häufig Rechnungen höher ausfallen als der beihilfefähige Betrag. Die Differenz musst du dann aus eigener Tasche bezahlen. 

Für diesen Eigenanteil, der bei Brillen, Kontaktlinsen oder teurem Zahnersatz erheblich sein kann, gibt es bei der LVM den LVM-Ergänzungstarif.  

Der LVM-Ergänzungstarif übernimmt die nicht beihilfefähigen Restkosten. Und sogar künftige Kürzungen der Beihilfe fängt der LVM-Ergänzungstarif in den meisten Fällen auf. 

Bei der privaten Krankenversicherung kannst du dir deinen Versicherungsschutz so zusammenstellen, wie du gerne möchtest. Es gibt wichtige Bausteine, die die Grundversorgung sichern und es gibt sinnvolle Ergänzungen zur Aufstockung des Versicherungsschutzes. Eine Auflistung der verschiedenen Bausteine findest du auf der Homepage www.lvm.de oder du lässt dich von uns beraten. 

 

Unser Plus für Berufsstarter! 

Bei der LVM zahlen Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter und beihilfeberechtigte Studenten besonders niedrige Beiträge – und dass bei denselben umfassenden Leistungen wie nach der Ausbildung. 

  • Die Beiträge für den Ausbildungstarif bleiben während der ersten drei Jahre der Anwärterzeit stabil. Im Falle einer Beitragsanpassung verwendet die LVM Überschussmittel, um den Beitrag konstant zu halten.
     
  • Rückerstattung von sechs Monatsbeiträgen – im Branchenvergleich beachtlich! Bei Leistungsfreiheit wird die Beitragsrückerstattung aus dem ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Ergänzungstarif gezahlt. Bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr erstattet die LVM sechs Monatsbeiträge zurück. Beginnt die Versicherung im laufenden Kalenderjahr, so wird die Beitragsrückerstattung anteilig gezahlt. Die Art und Höhe der Beitragsrückerstattung wird jährlich neu vom Vorstand der LVM Krankenversicherungs-AG festgelegt.
     
  • Volle Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz.
    Du befindest dich noch in der Ausbildung? Bei der LVM erhältst du eine umfassende Kostenerstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz – auch wenn hierfür kein Beihilfeanspruch besteht.
     
  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. 

Nutzt du den vom gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen – dein Anspruch auf die Beihilferückerstattung bleibt erhalten. Die Aufwendungen werden aus Überschüssen finanziert und sind nicht dauerhaft garantiert, sondern abhängig vom Geschäftsergebnis. 

Versicherungsschutz für Heilfürsorgeempfänger. 

Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr für viele Polizisten und Feuerwehrbeamte sowie Soldaten die entstehenden Aufwendungen bei Krankheit. Die Heilfürsorge übernimmt aber keine Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Die muss selbst abgeschlossen werden. Die Heilfürsorge bietet nur einen Grundschutz. Mit den LVM-Krankenzusatztarifen kannst man diesen Grundschutz sinnvoll ergänzen. 

Mit dem Ende der aktiven Dienstzeit entfällt die Heilfürsorge und wird durch eine Beihilfe des Dienstherrn ersetzt. Für den verbleibenden Rest ist eine private Absicherung notwendig. Dieser Schutz kann schon frühzeitig ohne einer späteren Gesundheitsprüfung durch eine Anwartschaftsversicherung gesichert werden. Es gibt verschiedenen Anwartschaftsversicherungen.  

 

Kann man zur LVM-Krankenversicherung wechseln? 

Ein Wechsel ist möglich. Einige Punkte gibt es allerdings zu beachten. Wer erstmalig einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung ab dem 01.01.2009 abgeschlossen hat, kann einen Teil der gebildeten Alterungsrückstellungen beim Wechsel übertragen lassen. Dadurch reduziert sich der Beitrag. Eine wichtige Voraussetzung ist auch, dass die Gesundheitsfragen positiv beantwortet werden können.  

 

Fazit 

Bei der Wahl der Krankenversicherung sollte nicht nur der Beitrag im Vordergrund stehen. Sehr wichtig sind auch die Leistungen im Krankheitsfall. Wie bereits erläutert, hast du mit dem LVM-Ergänzungstarif in der Restkostenabsicherung bis zu 100% Kostenerstattung. Um den passenden Versicherungsschutz zu erhalten, solltest du dich auf alle Fälle beraten lassen. Das ist keine Versicherung, die man „online“ abschließen sollte. Und wenn du schon privat krankenversichert bist, dann prüfen wir gerne, ob sich ein Wechsel zur LVM lohnen kann. 

Dieser Beitrag gibt nur einen groben Überblick über die Leistungen der LVM-Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte. Wenn du mehr wissen möchtest, dann vereinbare einfach einen Beratungstermin.  

Deine Versicherungsagentur 

Stefan Fritz 

Blogbeitrag Januar 2022 zum Thema Reise

Versicherungsfritz-Blog Januar 2022 – Thema Reisen

In diesem Blog möchten wir uns mit dem Thema Reisen beschäftigen.

Vorfreude ist oft die schönste Freude. Dieses Sprichwort trifft besonders bei der Reiseplanung zu. Hier werden Reiseführer und Webseiten studiert, Ausflugstipps und Reiseruten geplant. Egal ob Winter- oder Sommerurlaub, Städtetrip oder All-Inclusive-Hotel, Ferienwohnung oder Campingplatz – jeder hat unterschiedliche Wünsche und Vorstellungen.

Aber eins haben alle Urlaube gemeinsam – sie kosten Geld und ich kann auch im Urlaubsland krank werden oder mich verletzen.

Oft sind die Reisen schon Wochen und Monate im Voraus geplant und auch (teilweise) bezahlt. Stornierungskosten sind meistens gestaffelt – je näher der Reisetermin kommt, desto höher sind die Stornogebühren, falls die Reise aus zwingenden Gründen nicht angetreten werden kann. Hier habe ich 2 Möglichkeiten – Stornogebühren bezahlen oder bei der Buchung bereits unsere Reiserücktrittsversicherung abschließen. Hier ist auch der Reiseabbruch versichert.

Neben den Rücktrittskosten, werden auch Mehrkosten für die Hinreise (z. B. bei Verspätung des Zugs zum Flughafen) oder auch Umbuchungskosten, die bei einer Umbuchung der Reise auf einen späteren Zeitpunkt entstehen, übernommen.

Wenn die Reise abgebrochen werden muss, werden eventuelle Mehrkosten für die Rückreise übernommen und auch Kosten erstattet, die für nicht genutzte Reiseleistungen fällig sind. Auch Mehrkosten für die Rückreise, Unterkunft und Verpflegung bei verlängertem Aufenthalt aufgrund eines versicherten Ereignisses werden bezahlt.

Wichtig zu wissen! Für bereits gebuchte Reisen muss die LVM-Reiserücktrittsversicherung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt oder spätestens am fünften Tag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Die LVM-Reiserücktrittsversicherung gibt es für einzelne Reisen oder als Jahrespolice, für Singles oder für Familien.

Wenn ich im Urlaub krank werde und ärztliche Hilfe benötige.

In Deutschland ganz normal über die Krankenversicherungskarte. Auf der Rückseite dieser Karte ist die europäische Krankenversicherungskarte. Mit der kannst du dich bei einem medizinischen Notfall in allen EU-Ländern behandeln lassen. Darüber hinaus auch noch in Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, Schweiz und im vereinigten Königreich. Genauere Infos bekommst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.

Wenn du in einem der o.g. Länder Urlaub machst, werden die Kosten in der Regel bei einem medizinischen Notfall von deiner Krankenkasse übernommen – allerdings nur bis zur Höhe der deutschen Vertragssätzen. Es ist möglich, dass du einen Teil der Kosten selbst tragen musst.

Wusstest du, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Rücktransporte nicht übernehmen darf? Und auch Bergungskosten werden nicht übernommen. Wenn du in ein Land reist, mit dem kein Abkommen besteht, musst du deine Behandlungskosten selbst bezahlen. Dann bist du gar nicht krankenversichert.

Hier hilft dir die LVM-Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen bei medizinischen Notfällen im Ausland. Sie übernimmt in der Regel auch die Kosten für medizinisch notwendige/sinnvolle Rücktransporte und auch Bergungskosten.

Die LVM-Auslansreisekrankenversicherung sollte daher bei jeder Reise dabei sein – auch in Europa. Und die gibt es schon ab 12,90 Euro im ersten Jahr.

Die Reiserücktritt- und die Auslansreisekrankenversicherung passen also gut zusammen, wenn man sich für den Urlaub optimal absichern möchte. Die beiden Versicherungen kannst du entweder über die LVM-Homepage abschließe oder auch direkt bei uns. Wir beantworten gerne alle deine Fragen.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Blogbeitrag November zum Thema private Krankenversicherung

Versicherungsfritz-Blog November 2021

In diesem Blog möchten wir über das Thema private Krankenversicherung informieren.

Wer kann sich eigentlich privat krankenversichern?

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 64.350 € liegt, Selbstständige unabhängig vom Einkommen, Beihilfeberechtigte und Heilfürsorgeempfänger sowie Studenten und Kinder von privat Krankenversicherten.

Aber wie finde ich jetzt die beste Krankenversicherung? Auf welche Punkte muss ich achten?

Eines vorweg – ein Angebot für eine LVM-Versicherung bekommst du nur direkt bei uns. Die LVM-Versicherung findest du in keinem Vergleichsportal und auch bei keinem Makler.

Ist das billigste Angebot automatisch das Beste?

Hier ein ganz klares NEIN! Es gibt viele Punkte, die bei der Wahl für den richtigen Anbieter entscheidend sind. Der ausgewiesene Beitrag und die Leistungsbeschreibung reichen leider nicht aus, um die private Krankenversorgung zu erhalten, die man sich wünscht und vorstellt.

Die privaten Krankenversicherungen müssen die Altersentwicklung in ihrer Beitragsberechnung berücksichtigen. Die Preis- und Kostensteigerungen des medizinischen Fortschritts können nicht vorhergesehen werden. Der Ausgleich kann nur durch Beitragsanpassungen erfolgen, da die Leistungen vertraglich festgeschrieben sind und nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, durch Reformen abgeändert werden können.

Um die im Alter steigenden Krankheitskosten aufzufangen, bilden private Krankenversicherer sogenannte Alterungsrückstellungen – in jungen Jahren zahlen die Versicherten mehr Beitrag, als für die anfallenden kalkulierten Krankheitskosten benötigt wird. Dieser „überschüssige“ Beitragsanteil (auch Sparanteil genannt) wird angespart und verzinst. So bildet sich mit den Jahren ein Kapitalpolster, um die im Alter höher werdenden Krankheitskosten auffangen zu können.

Und genau in diesem Punkt unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter! Denn private Krankenversicherer schätzen die altersbedingte Entwicklung der Kosten unterschiedlich ein. Sie rechnen unterschiedlich hohe Sicherheiten in ihre Beiträge ein, wodurch einige Anbieter zu Vertragsbeginn günstiger erscheinen, als sie es auf längere Sicht sind.

Wo anfangs nur niedrigere Sicherheiten im Beitrag eingerechnet sind, muss der Beitrag mit steigendem Alter der Versicherten stärker erhöht werden. Denn die mit dem Alter steigenden Krankheitskosten müssen dann quasi im Nachgang aufgefangen werden, was unterm Strich über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg zumeist deutlich teurer ist.

Was ist noch zu beachten?

Etliche Versicherer führen parallel eine Vielzahl von Tarifwerken, von denen in der Regel nur das aktuellste Tarifwerk angeboten wird. Damit ist keine größere Auswahl für den Kunden vorhanden. Vielmehr führt die mangelnde Berücksichtigung von Vorerkrankungen oder eine unzureichende Beitragskalkulation zu starken Beitragsanstiegen in „alten“ Tarifen und werden dadurch für neue Kunden unattraktiv. Hinzu kam die Schließung der früheren sogenannten Bisextarife, die von den Unisextarifen abgelöst wurden. Dadurch entsteht folgendes Problem:

Die gesunden – bereits in älteren Tarifwerken versicherten – Kunden werden einen Wechsel in das aktuelle Tarifwerk anstreben, weil in dem alten Tarif das Leistungsspektrum nicht mehr zeitgemäß aktualisiert wird. In den älteren Tarifen verbleiben dann häufig nur Versicherte, die aufgrund von Vorerkrankungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr in einen aktuellen Tarif wechseln können. Durch die immer höher werdenden Leistungsausgaben kommt es zu immer höheren Beitragsanpassungen in kürzer werdenden Zeitabständen. Dadurch verschärft sich die Problematik im Alttarif zusätzlich.

Ein weiterer Punkt unterschiedet private Krankenversicherungen:

Jeder Krankenversicherer hat eine RfB-Quote (Rückstellungen für Beitragsrückerstattung im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen). Diese zeigt, wie viel Mittel der Versicherer in den letzten Jahren für die Begrenzungen von Beitragserhöhungen angesammelt hat. Je höher diese Rückstellung ist, desto mehr Geld hat der Versicherer zur Verfügung, um die Beitragsentwicklung aufgrund von Preissteigerungen auch zukünftig zu dämpfen.

Der Marktdurchschnitt (Stand 2020) lag bei 34,32 %. Die LVM Versicherung hat eine Quote von beachtlichen 59,30 %. Des weiteren hat die LVM seit 1981 ein geöffnetes Tarifwerk – also keinen geschlossenen, belastenden Tarif. Die RfB-Quote der LVM-Krankenversicherung liegt weit über dem Branchendurchschnitt. Sie gehört zu den höchsten im Markt! Ein Teil dieses Geldes verwendet die LVM aktuell, um die notwendige Beitragserhöhungen gering zu halten oder Beiträge sogar zu senken.

  • Vor Erreichen des 65. Lebensjahres werden damit notwendige Beitragserhöhungen der Kunden abgefedert, also begrenzt.
  • Mit Erreichen des 65. Lebensjahres werden zusätzliche Mittel eingesetzt, um den Beitrag in der Regel sogar zu senken

Mit dem restlichen Geld finanziert die LVM eine attraktive Beitragsrückerstattung und außerdem die Erstattung bestimmter Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, ohne dass dabei der Anspruch auf Beitragsrückerstattung gefährdet oder die vereinbarte Selbstbeteiligung im ambulanten Tarif angerechnet wird.

Viele Faktoren senken die Beiträge im Alter stufenweise. So fällt ab dem 60. Lebensjahr der gesetzlich vorgeschriebenen 10-prozentige Vorsorgezuschlag weg. Bei Eintritt in den Ruhestand wird der Tarifbaustein für den Verdienstausfall (Krankentagegeld) nicht mehr benötigt und Bezieher einer gesetzlichen Rente erhalten auch als Privatversicherte eine Beitragszuschuss. Und zu guterletzt werden durch eine einzigartige LVM-Sondermaßnahme die Beiträge im Rentenalter für Bestandskunden gesenkt.

Die Wahl „Deiner“ privaten Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben. Hier nochmal die Qualitätsmerkmale der LVM-Krankenversicherung.

  • Starke Leistungen – garantiert ein Leben lang
  • Das LVM-Tarifwerk – im Markt einzigartig
  • Die LVM-Beitragskalkulation – klug und zukunftssicher
  • Die Perspektive – auch im Alter eine gute Wahl
  • Typisch LVM – Top-Service, persönlich, digital

Wer über einen Systemwechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung nachdenkt, sollte alle Argumente kennen und abwägen.

Wir helfen euch dabei, die passende Lösung zu finden.

Auch ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung zur LVM kann sich lohnen. Denn wer ab dem 01.01.2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann seine Alterungsrückstellungen mitnehmen. Wir klären euch auf wie das funktioniert und was es sonst noch zu berücksichtigen gibt.

Sprecht uns einfach an, wenn ihr Fragen zu diesem Thema habt.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Blogbeitrag Oktober zum Thema Wohngebäude

Versicherungsfritz-Blog Oktober 2021

Heute möchte ich euch über das Thema „Wohngebäude“ informieren.

Was ist das eigentlich, was ist versichert und was musst du beachten.

Damit nach einem Schaden, zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Sturm-Hagel dein Lebenstraum von den eigenen vier Wänden nicht zum Alptraum wird, ist es wichtig, sich gegen die finanziellen Gefahren, vor denen sich niemand hundertprozentig schützen kann, abzusichern und dafür solltest du eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Was ist versichert?

Die LVM Wohngebäudeversicherung umfasst das gesamte Wohngebäude von der Bodenplatte bis zum Dach. Weiteren Schutz gibt es für eingefügte Gebäudebestandteile (Einbauküche, Sanitäranlagen), Gebäudezubehör (Müllboxen, Mülltonnen, Klingel- und Briefkastenanlagen sowie Brennstofftanks und Brennstoffvorräte) und für bauliche Grundstücksbestandteile. Hierzu zählen zum Beispiel Mauern, Zäune, Kleinkläranlagen und Terrassenüberdachungen. Eingeschlossen sind zudem freistehende Antennen- und Satellitenanlagen, Außenbeleuchtungen und Wege. Sogar Kinderschaukel, Rutschen oder Klettertürme sind mitversichert.

Neben dem eigentlichen Schaden können auch durch Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten und begleitende Umstände zusätzliche Kosten auf Dich zukommen. Die LVM Wohngebäudeversicherung übernimmt auch die Kosten für das Aufräumen, Abbrucharbeiten, Entsorgungsarbeiten, Sachverständigenkosten oder die Kosten für öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsauflagen. Selbst wenn wegen eines Schadens vorzeitig der Urlaub abgebrochen bzw. durch einen Schaden in ein Hotel umgezogen werden muss, ist die finanzielle Absicherung durch die LVM gewährleistet.

Wie berechnet die Versicherung den Wert eines Gebäudes?

Das Gebäude wird zum gleitenden Neuwert versichert. Die Grundlage dieser Versicherungsform ist der Neuwert von 1914. Durch diese Versicherung zum gleitenden Neuwert soll eine Unterversicherung durch Preissteigerungen verhindert werden. Der Vorteil dieser Versicherungsform ist, dass die Versicherungssumme stets den jährlichen Baupreissteigerungen im Baugewerbe angepasst wird. Für die Umrechnung auf den Neuwert bzw. auf den Beitrag des aktuellen Jahres wird vom Statistischen Bundesamt jedes Jahr ein Baupreisindex bzw. ein Gleitender Neuwertfaktor ermittelt. Der Versicherungsschutz und Beitrag sind somit dynamisch. Die nach diesen Kriterien vereinbarte Versicherungssumme ist nicht unbedingt Obergrenze der Entschädigung, sondern der ortsübliche Neubaupreis. Über diese Versicherungssumme hinaus werden sämtliche vereinbarten versicherten Kosten zusätzlich im Rahmen ihrer jeweiligen Entschädigungsgrenze ersetzt.

Was ist bei der Berechnung der Versicherungssumme zu beachten:

Wie in der Hausrat gibt es auch bei der Wohngebäudeversicherung das Thema Unterversicherungsverzichtklausel. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Versicherungswert größer als die Versicherungssumme ist. Dann würde im Leistungsfall nur eine anteilige Erstattung erfolgen. Ist für den Vertrag die Klausel vereinbart, wird bei Schäden bis zur Versicherungssumme auf die Anrechnung einer eventuell vorhandenen Unterversicherung verzichtet. In der Gebäudeversicherung mit gleitender Neuwertversicherung hast du im Falle eines Totalschadens Anspruch auf ein Gebäude gleicher Art und Ausstattung (ortsübliche Wiederherstellungskosten). Die Leistung ist dann grundsätzlich nicht durch die Versicherungssumme begrenzt.

Den Wert 1914 ermitteln wir anhand der Wohnfläche und Ausstattung des Gebäudes. Wie viel Etagen gibt es. Welche Dachart ist vorhanden. Gibt es einen Keller und Garagen/Carports. Sind Solaranlagen, Fußbodenheizungen, Kachelöfen, hochwertige Böden/Fenster/Sanitäranlagen vorhanden? Diese und noch einige zusätzliche Daten werden für die Ermittlung des Wertes 1914 von uns abgefragt und erfasst, dass dann das Gebäude mit der Unterversicherungsverzichtklausel passend abgesichert ist.

Welche Leistungen kann ich versichern?

In der Grunddeckung ist Dein Gebäude gegen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert. Dieser Schutz wird durch die Leistungen der Pauschaldeklaration (die Leistungen sind immer mitversichert und können nicht abgewählt werden) noch ideal ergänzt. Der wichtigste Punkt in der Pauschaldeklaration, wie ich finde ist – keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls 50.000 €. Klassisches Beispiel hierfür ist in der kalten Jahreszeit, wenn die Heizung abgestellt wird, ein durch Frost verursachter Rohrbruch entsteht und es zu einem Leitungswasserschaden kommt.

Die Grunddeckung kann auf Wunsch individuell durch folgende Bausteine ergänzt werden:

  • Elementargefahren (Überschwemmung)
  • Glasbruch
  • Wohngebäude Plus (Grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme und vieles mehr)
  • Vermieter Plus (Ob Tod des Mieters oder Kosten durch Messies/Mietnomaden, eine sinnvolle Ergänzung)
  • Gewächshaus
  • Gebäudetechnik (Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler rund um Lüftung/Heizung/SmartHome)
  • Photovoltaik
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem versicherten Grundstücks
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und außerhalb des versicherten Grundstücks

Was passiert im Schadensfall?

Da man meistens erst im Schadensfall wirklich merkt, wie gut eine Versicherung ist, stehen wir Dir als Serviceagentur im Leistungsfall als Schadensmanager zur Seite. Viele Schäden können wir auch selbst regulieren. Und das Beste ist, Du musst nur eine Nummer wählen und landest nicht im Sammelchat oder einem Call-Center.

Wenn du mehr über unsere Wohngebäudeversicherung und deren Leistungen erfahren möchtest, dann melde Dich einfach bei uns. Wir beraten Dich gerne, damit Du bestens abgesichert bist.

Deine Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Blogbeitrag September zum Thema Hausrat

Versicherungsfritz-Blog September 2021

Heute möchte ich euch über das Thema „Hausratversicherung“ informieren.

Was ist das eigentlich, was ist versichert und was musst du beachten.

Der Hausrat ist eigentlich das, was aus einem Haus raus fällt, wenn man es umdrehen würde, oder auch alles, was in einen Umzugswagen passt – Möbel, Lampen, Haushaltsgeräte, Kleidung, Bücher, Sammlungen, Wertsachen und noch vieles mehr. Je nach Einrichtung und Lebensstil kommen mehr Werte zusammen, als du denkst. Schau zum Beispiel einfach mal in deinen Schuhschrank und überschlage was deine Schuhe zusammen neu gekostet haben, das nennt man in der Versicherung „Neuwert“, das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.

Du hast bei der Absicherung deines Hausrats zwei Möglichkeiten. Entweder du rechnest dir genau aus, was deine ganzen Sachen gekostet haben, oder du vereinbarst mindestens eine Versicherungssumme von 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche, denn dann verzichtet die Versicherung auf die Anrechnung einer eventuell bestehenden Unterversicherung. Diese Summe reicht in der Regel für einen „normalen“ Haushalt aus. Wenn dein Hausrat mehr als 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche wert ist, weil du zum Beispiel Designerlampen und Designermöbel, hochwertiges Markengeschirr, hochwertige Teppiche und noch vieles mehr hast, solltest Du auf alle Fälle den Wert deiner Sachen genau ermitteln und die dementsprechende Versicherungssumme wählen.

Kleiner Tipp: Mach von jedem Zimmer und vom Inhalt der Schränke Fotos, bewahre deine Rechnungen auf und speicher die Unterlagen z. B. in einer Cloud ab. So hast du im Schadensfall einen Nachweis über deine Sachen. Das erleichtert und beschleunigt die Schadensregulierung sehr.

Das Thema Unterversicherung möchte ich hier noch erklären. Wenn du glaubst, 500 EUR je Quadratmeter sind für dich ausreichend und es stellt sich im Schadensfall heraus, dass dein Hausrat doch mehr wert war, dann bekommst du nicht die volle Summe ausgezahlt, sondern sie wird prozentual gekürzt, weil du nicht ausreichend versichert warst.

In der Grunddeckung ist dein Hausrat gegen die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm und Hagel abgesichert. Dieser Schutz wird durch die Leistungen der Pauschaldeklaration (die Leistungen sind immer mitversichert und können nicht abgewählt werden) noch ideal ergänzt. Der wichtigste Punkt in der Pauschaldeklaration wie ich finde ist – keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls – im neuen Tarif bis 50.000 €. Klassisches Beispiel hierfür ist der Adventskranz – Kerzen vergessen auszupusten, Raum verlassen, Brandschaden.
Vermögensschäden durch Phishing, Pharming oder Skimming oder durch Missbrauch von Debit- oder Kreditkarten sind ebenfalls versichert. Auch einfacher Diebstahl ist in vielen Fällen versichert und noch vieles mehr.

Die Grunddeckung kann auf Wunsch individuell durch folgende Bausteine ergänzt werden:

  • Elementargefahren
  • Glasbruch
  • Fahrrad-Diebstahl
  • Fahrrad-Vollkasko für E-Bikes
  • HausratPlus

Der Wert des Hausrates kann mehre tausend bis mehrere hunderttausend Euro betragen. Wenn der Fall der Fälle eintritt, zum Beispiel durch einen Brand und du keine Hausratversicherung hast, müsstest du deine ganze neue Wohnraumeinrichtung aus der eigenen Tasche finanzieren.

Wie beruhigend wäre es dann, sagen zu können – darum kümmert sich meine Versicherung.

Warum soll die Absicherung am besten über uns erfolgen?

Weil wir als Serviceagentur im Leistungsfall als Schadensmanager an deiner Seite stehen. Viele Schäden können wir auch selbst regulieren.

Und das Beste ist, du musst nur eine Nummer wählen und landest nicht im Sammelchat oder einem Call-Center.

Wenn du mehr über unsere Hausratversicherung und deren Leistungen erfahren möchtest, dann melde dich einfach bei uns. Wir beraten dich gerne, damit du bestens abgesichert bist.

Deine Versicherungsagentur

Stefan Fritz

 

 

 

 

Blogbeitrag August zum Thema Altersvorsorge

Versicherungsfritz-Blog August 2021

Altersvorsorge

Für viele ein Thema, mit dem man sich nicht so gerne beschäftigt, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Fakt ist – die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard in der Rente halten zu können. Eine private Vorsorge ist wichtig und über die Möglichkeiten möchten wir in diesem Blog informieren.

Im Idealfall ist deine Rente auf 3 Säulen aufgebaut. Der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge.

Fangen wir mit der gesetzlichen Rentenversicherung an.

Wenn du 27 Jahre alt bist und in den letzten 5 Jahren Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt hast, bekommst du in der Regel im Juli deine Renteninformation.

In dieser Renteninformation steht der aktuelle Stand deines Versicherungskontos, die Höhe deiner voraussichtlichen Regelaltersrente und der Erwerbsminderungsrente und die Auswirkung künftiger Rentenanpassungen. Die hier angegebene Rente ist deine Brutto-Rente. Davon gehen dann noch Sozialabgaben und Steuern weg.

Diese Renteninformation ist für uns wichtig, um deine Versorgungslücke zu berechnen und die richtige Strategie für deine Altersvorsorge zu finden, dazu später mehr.

Aber zurück zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Berechnung, wie viel Rente man später bekommt, spielen viel Faktoren eine Rolle. Neben den Zeiten, in denen man Beiträge zahlt, können auch beitragsfreie Zeiten hinzukommen. Darüber hinaus muss die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, erfüllt werden.

Kindererziehungszeiten müssen der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Wer Kinder erzieht, bekommt Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten in Höhe eines Durchschnittsentgelts pro Jahr gutgeschrieben. Die Beiträge dafür zahlt der Bund. Für jedes nach 1991 geborenen Kind werden die ersten 3 Jahre nach dem Monat der Geburt als Erziehungszeiten angerechnet. Für Geburten vor 1992 sind es zweieinhalb Jahre.

Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitslosigkeit werden von der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit an die Rentenversicherung gemeldet. Das sind die sogenannten Anrechnungszeiten. Das sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, die aber trotzdem bei der Prüfung des Rentenanspruchs und der Berechnung der Rente berücksichtigt werden können.

Auch die Pflege eines Angehörigen kann sich positiv auf das Rentenkonto auswirken. Die Pflege fällt unter die Berücksichtigungszeiten. Das sind Zeiten, die zwar selbst nicht bewertet werden, aber sich sowohl beim Rentenanspruch – bei der Wartezeit von 35 oder 45 Jahren, als auch bei der Gesamtleistungsbewertung und den Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt auswirken.

Auch mit einem Minijob kannst du dir Rentenanspruch sichern. Denn Minijobs bis 450 € sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt 15 %, der Eigenanteil beträgt 3,6 % (bei 450 € – 16,20 €) – somit wird ein vollwertiger Beitrag von 18,6 % in die Rentenkasse einbezahlt. Von der Versicherungspflicht des Eigenanteils kann man sich befreien lassen. Allerdings wird dann kein vollwertiger Beitrag bezahlt. Der Minijob wirkt sich dann nur sehr gering auf die spätere Rentenhöhe aus und evtl. werden Wartezeiten für bestimmte Leistungen nicht erfüllt.

Dein Rentenkonto kannst du mit deinem Lebenslauf vergleichen und dieser Lebenslauf sollte keine Lücken aufweisen, denn das hat Auswirkungen auf die spätere Rente.

Deinen Versicherungsverlauf bekommst du in der Regel mit der ersten Renteninformation mit 27 und dann mit 43 für das sogenannte Kontenklärungsverfahren. Ab 55 erhältst du dann alle 3 Jahre den Versicherungsverlauf.

Du kannst Dir aber jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung zuschicken lassen.

Unser Tipp: Prüfe schon vor deinem 43. Lebensjahr, ob dein „Lebenslauf“, also dein Rentenkonto lückenlos ist. Und wenn etwas fehlt oder nicht passt, kannst du einfach mit dem Antrag zur Kontenklärung die entsprechenden Unterlagen nachreichen.

Dann gibt es noch den Versorgungsausgleich. Durch den Versorgungsausgleich werden die Renten- und Versorgungsansprüche, die die Partner während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erworben haben, im Fall einer Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichmäßig auf beide verteilt. Hierüber entscheidet das Familiengericht.

Im Alterseinkünftegesetz ist die Besteuerung der Altersvorsorge geregelt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die unterschiedlichen Besteuerungen der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenpensionen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt (Urteil vom 6. März 2002).

Daraufhin begann am 1. Januar 2005 der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass Rentenbeiträge für den Aufbau der Altersvorsorge stufenweise in der Erwerbsphase steuerfrei gestellt werden und die darauf beruhenden Renten später voll besteuert werden. Durch eine Übergangsregelung bis 2040 gibt es einen gleitenden Übergang der derzeitigen Besteuerungspraxis in der nachgelagerte Besteuerung.

Kommen wir nun zu der privaten Altersvorsorge.

Die private Altersvorsorge baut sich in 3 Schichten auf.

Die erste Schicht ist die Basis-Rente. Sie ist der gesetzlichen Rente sehr ähnlich. Hier kann ich mir eine lebenslange monatliche Rente ersparen. Es ist keine Einmalzahlung möglich. Ich kann sie nicht vor dem 62 Lebensjahr aufkündigen oder vorzeitlich auszahlen lassen. Der Vorteil der Basisrente ist, dass ich sie bei der Einkommenssteuer bis zum Höchstbetrag als Altersvorsorgeaufwendungen absetzten kann. Dies sind aktuell für Alleinstehende 25.787 € und für zusammen veranlagte Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern 51.574 €. Allerdings wird hier der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen.

Für Selbstständige ist die Basisrente sehr interessant, da sie den Beitrag in der Regel voll ausschöpfen können. Er reduziert sich jedoch, wenn Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke oder die Landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt werden.

Im Jahr 2021 können 92 % der Beiträge zur Basis-Rente von der Steuer abgesetzt werden. Der Prozentsatz erhöht sich jährlich um 2 Punkte, sodass 100 % im Jahr 2025 erreicht sind.

Steuern fallen dann erst auf die spätere Rente an. Das ist dann die sogenannte nachgelagerte Besteuerung wie im Alterseinkünftegesetz geregelt.

Die zweite Schicht ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hier gibt es verschiedene Arten der bAV – Direktversicherung , Unterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionsfonds.

Hier möchten wir aber nur die gängigste behandeln und zwar die Direktversicherung. Die Beitragszahlung für die bAV erfolgt aus dem Bruttogehalt oder zusätzlich zum Gehalt als reiner Arbeitgeberbeitrag. Die Direktversicherung ist eine äußerst attraktive Möglichkeit, durch die Nutzung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorteile eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Jeder Arbeitnehmer hat auch einen rechtlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, der Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer dies ermöglichen.

Hier ein kleines Beispiel: Ein 30-jähriger Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass im Rahmen der bAV monatlich 100 € von seinem Bruttogehalt in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Die Zahlung soll bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren erfolgen. Dadurch verringern sich auch die Lohnsteuer und Sozialabgaben. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % und Sozialabgaben in Höhe von ca. 20 % werden dadurch rund 50 € pro Monat eingespart. Da bei dieser Entgeltumwandlung auch der Arbeitgeber Sozialabgaben einspart, muss er die auch an seinen Arbeitnehmer weitergeben. In diesem Beispiel ca. 20 €.

Fazit: wenn Sie auf 50 € Ihres Gehalts verzichten, werden Ihrer Direktversicherung dafür 120 € gutgeschrieben.

Wichtig zu wissen: Auch hier greift die nachgelagerte Besteuerung. Die Leistungen aus dem Direktversicherungsvertrag sind im Rentenalter mit einem in der Regel dann niedrigeren Steuersatz zu versteuern. Sie unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Rentner.

Hier nochmal die Vorteile der Direktversicherung:

  • Die Beiträge sind aktuell bis zu 6.815 € jährlich steuerfrei und bis zu 3.408 € sozialabgabenfrei – die Steuerfreiheit gilt bis zu 8%, die Sozialabgabenfreiheit bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Beim Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag entweder privat weitergeführt werden oder vom neuen Arbeitgeber übernommen werden
  • Die LVM-Direktversicherung ist insolvenzsicher. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geht der Vertrag auf dich über und fällt nicht in die Konkursmasse
  • Die Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II (Harz IV) angerechnet und bei Bezug von Grundsicherung im Rentenalter wird ein Freibetrag berücksichtigt
  • Bei Elternzeit wird der Vertrag beitragsfrei gestellt und nach Beendigung der Elternzeit wieder ohne Änderung der Vertragsgrundlagen inkraftgesetzt
  • Bei Rentenbeginn kann zwischen lebenslanger Rente und/oder Kapitalauszahlung gewählt werden. Beide Leistungen unterliegen der Besteuerung und der Kranken- sowie Pflegeversicherungspflicht der Rentner

Die dritte Stufe ist die private Altersvorsorge. Die Beitragszahlung erfolgt aus dem Nettoeinkommen. Hier gibt es keine staatliche Förderung, bzw. Steuerersparnis in der Ansparphase. Allerdings kann dieser Vertrag sehr flexibel gestaltet werden. Es können Sonderzuzahlungen geleistet werden und es ist auch möglich, vor Rentenbeginn Teilkapitalentnahmen vorzunehmen. Und bei Rentenbeginn hast du die Wahl zwischen lebenslanger Rentenzahlung oder einmalige Kapitalleistung. Bei Rentenbeginn wird nur der Ertragsanteil besteuert.

Der garantierte Zins hat keine Zukunft mehr. Niedrigzinsen bzw. Null- und Negativzinsen werden uns noch lange erhalten bleiben – mindestens mittelfristig, wahrscheinlich auch langfristig. Deshalb haben die Versicherer auch die Produkte mit Garantieleistungen vom Markt genommen, weil hier keine vernünftige Rendite erwirtschaftet werden kann.

Daher ist es Zeit, bei der Altersvorsorge neue Wege zu gehen und die Renditechancen am Aktienmarkt zu nutzen. Hier hast du die Wahl zwischen gemanagten Fonds und den sogenannten ETF-Fonds. ETFs sind Investmentfonds, die an der Börse gehandelt werden. Jeder einzelne ETF bildet dabei einen Marktindex nach, wie z. B. den MSCI World. Und weil dies automatisch und ganz ohne Fondsmanager geschieht, sind ETFs sehr kostengünstig.

Da eine Altersvorsorge bildlich gesprochen ein Marathon und kein Sprint ist – also auf lange Sicht gesehen werden muss, kann hier über die Jahre eine sehr gute Rendite erwirtschaftet werden. Wie viel Risiko man dabei eingehen möchte, kann jeder selber entscheiden.

Du siehst, das Thema Altersvorsorge ist sehr komplex. Eine gute Beratung ist daher unumgänglich, um die passende Absicherung zu finden.

Und auch hier gilt – je früher du damit beginnst, desto günstiger ist es.

Wir helfen Dir gerne dabei, die für dich richtige Altersvorsorge zu finden.

Deine

Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Blogbeitrag Juni zum Thema Haftpflichtversicherung

Versicherungsfritz-Blog Juni 2021

In diesem Blog möchten wir über das Thema Haftpflichtversicherung informieren.

Was ist eine Haftpflichtversicherung, wozu benötige ich diese und was leistet die Haftpflichtversicherung.

Im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) § 823 ist die Schadensersatzpflicht geregelt:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Wer also einem anderen einen Schaden zufügt, muss auch dafür haften. Mit dem jetzigen und auch dem zukünftigen Vermögen.

Die Haftpflichtversicherung ist dazu da, berechtigte Ansprüche zu bezahlen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Eines vorweg – bei Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz.

Es gibt verschiedene Haftpflichtversicherungen, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht – ohne diese wird kein Fahrzeug zugelassen. Auch der Kauf eines Moped-Schildes beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, genauso wie das Kennzeichen für den E-Scooter.
Für Vermieter ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig, wer ein Haus baut, sollte eine Bauherrenhaftpflicht abschließen und auch Pferde- und Hundehalter sollten sich gegen Schäden absichern. Darüber hinaus gibt es noch die Vereinshaftpflicht und verschiedene Haftpflichtabsicherungen im Gewerbebereich.
Und welche wir heute genauer unter die Lupe nehmen möchten, ist die Privathaftpflichtversicherung.

In der Privathaftpflichtversicherung unterscheidet man zwischen dem Personenschaden, dem Sachschaden und dem Vermögensschaden und der Art der Haftung, entweder durch unterlassen – Gefährdungshaftung – oder durch das tun/handeln – die Verschuldenshaftung.

Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt immer den Zeitwert, bzw. Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwerts.

Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert?

Egal ob Single, Paare oder Familien – bei der LVM gibt es für jeden die passende Absicherung. Unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr sind über die LVM-Familienhaftpflicht abgesichert und darüber hinaus auch noch während der Schul- oder Berufsausbildung, des Studiums oder des freiwilligen Wehr- oder Zivildienstes. Danach müssen sie sich selbst versichern.

Deliktsunfähig? Die LVM zahlt trotzdem!

Kinder unter 7 Jahren sind „deliktsunfähig“. Das heißt: Sie können für Schäden, die sie anrichten, nicht haftbar gemacht werden. Der Geschädigte geht leer aus, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Auch bei geistig behinderten oder demenzkranken Menschen kann das passieren. Und da häufig Nachbarn oder Bekannt die Geschädigten sind, ist das eine unangenehme Situation. Davor will euch die LVM bewahren und leisten darum auch bei Schäden durch deliktsunfähige mitversicherte Personen.

Und für was brauche ich die Privathaftpflichtversicherung jetzt genau?

Hier ein paar Beispiele:

Kleine Schäden könnten oftmals auch aus der „eigenen Tasche“ bezahlt werden. Klassisches Beispiel ist hier das Handy der Freundin/des Freundes, dass mit runter fällt und das Display kaputt ist.

Anders sieht es da bei einem Personenschaden aus. Beim Überqueren der Straße schau ich auf mein Handy und übersehe einen Radfahrer. Der muss mir ausweichen, stürzt und hat sich neben den Schürfverletzungen auch noch den Arm gebrochen. Hier habe ich neben dem Sachschaden (Fahrrad) auch noch einen Personenschaden und hier kann es richtig teuer werden. Neben dem Schmerzensgeld kommen noch Regressforderungen hinzu, wie etwa die Krankenkasse, die die Behandlungskosten ersetzt haben möchte oder Forderungen des Arbeitgebers des Verletzten wegen Arbeitsausfall.

Heutzutage geht nichts mehr ohne das Internet – auf meinem Computer hat sich ein Virus eingenistet. Mit meiner E-Mail verbreite ich versehentlich den Virus auf zahlreiche anderen Computer. Die Geschädigten verlangen Schadenersatz von mir.

In der Ferienwohnung toben die Kinder, ein Kind fällt in den Wohnzimmerschrank. Der Schrank ist kaputt und das Geschirr darin auch.

Du siehst, durch eine kleine Unachtsamkeit kann ein großer Schaden entstehen, für den du haftbar gemacht werden kannst.

Wichtig, damit du auch bestens abgesichert bist:

Aktualisiere regelmäßig den Versicherungsschutz, damit du im Schadensfall auch immer passend abgesichert bist. Denn das Leben bringt allgemeine Veränderungen mit sich, und deshalb nimmt die LVM auch immer wieder zeitgemäße Leistungsverbesserungen vor.

Fazit:

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben, denn diese schützt vor den Folgen des Haftungsprinzips, nach dem jeder für verursachte Schäden unbegrenzt geradestehen muss – mit seinem gesamten und auch zukünftigen Vermögen.

Die Privat-Haftpflichtversicherung der LVM schützt dich vor den Schadenersatzansprüchen des Geschädigten – berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Blogbeitrag Mai zum Thema Leitungswasserschäden

Versicherungsfritz-Blog Mai 2021

In diesem Blog möchten wir über das Thema Leitungswasserschäden informieren. Was ist zu tun, wenn plötzlich Wasser austritt oder eine feuchte Stelle an der Wand entdeckt wird. Was kann ich als Versicherungsnehmer machen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und welche Pflichten habe ich zu erfüllen.

Grundsätzlich benötigen wir für jeden Schaden, ob Schäden am Gebäude, Hausrat, Haftpflicht oder Kfz immer das Gleiche:

  • Den Schaden umgehend bei uns melden
  • Wann ist es passiert – Datum und ungefähre Uhrzeit
  • Was ist passiert
  • Wer oder was wurde beschädigt
  • Vermutliche Schadenshöhe
  • Wer ist eventuell mit beteiligt
  • Und ganz wichtig! – Fotos der beschädigten Stelle/Gegenstand aus verschiedenen Blickwinkel machen, damit wir uns ein „Bild“ machen können
  • Diebstahl muss polizeilich angezeigt werden

Zurück zum Leitungswasserschaden

Sie stellen nun fest, dass die Wand nass oder Wasser auf dem Boden ist. Können Sie die Ursache für den Wasseraustritt feststellen? Handelt es sich offensichtlich um eine Wasserleitung? Dann bitte den Haupthahn absperren, damit kein weiteres Wasser austreten kann. Handelt es sich um eine Abwasserleitung, dann möglichst Abwasser vermeiden. Nehmen Sie gegebenenfalls das Wasser mit einem Lappen oder einem Nasssauger auf und entfernen Sie betroffene Gegenstände und bringen diese ins trockene. Sorgen Sie für ausreichende Belüftung, um zu trocknen und um Schimmel zu vermeiden.

Ist die Schadenstelle bekannt und sicher lokalisierbar kann nach Rücksprache mit uns der Schaden bis zu einer Höhe von max. 500 € von Ihrem Installateur repariert werden.

Wenn die Schadenstelle nicht lokalisierbar ist oder diese sich vermutlich hinter Fliesen befindet, veranlassen wir die Lecksuche durch eine Fachfirma. Diese kann die Ursache für den Wasserverlust finden und gegebenenfalls auch reparieren. Im Idealfall kann die Schadenstelle punktgenau geortet und Fliesen zerstörungsfrei gelöst werden. Falls Fliesen zerstört werden müssen und Sie keine mehr zur Hand haben, können wir versuchen, über eine Spezialfirma Ersatzfliesen zu beschaffen.

Bei Leitungswasserschäden kann es sein, dass ein Teil des Schadens über die Wohngebäudeversicherung versichert ist und der andere Teil über die Hausratversicherung. Wenn beide Versicherungen bei uns in der Betreuung sind, dann müssen Sie uns den Schaden nur einmal melden. Sind die Versicherungen bei unterschiedlichen Gesellschaften, müssen Sie bei jeder Gesellschaft Ihren Schaden anzeigen.

Federführend ist hier in der Regel die Wohngebäudeversicherung, da dort die überwiegenden Kosten für die Reparatur und Instandsetzung anfallen.

Kommen wir nun zu den Rechten und Pflichten

Bei Verträgen gibt es immer Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner. Welche Rechte und Pflichten für den Vertrag gelten sind in den jeweiligen Vertragsgrundlagen geregelt. Hier ist auch geregelt, welche Sachen versichert sind und welche nicht. Oft hört man – „Die Versicherung zahlt ja eh nicht“. Das stimmt nicht. Die Versicherungen zahlen die Schäden, die versichert sind. Wenn zum Beispiel bei einem Leitungswasserschaden im Bad 4 Fliesen beschädigt sind, zahlt die Versicherung keine komplette Badsanierung, auch wenn sich das der Geschädigte gerne wünscht. Das ist nicht Gegenstand der Versicherung.

Bei einer feuchten Stelle an der Wand zahlt die Versicherung die Malerarbeiten für die betroffene Wand und nicht das ganze Zimmer. Wenn ich das ganze Zimmer gestrichen haben möchte, muss ich den anderen Teil selber bezahlen. Oder wenn ein Lochfraß in der Wasserleitung festgestellt wurde, zahlt die Versicherung das Teilstück. Wenn aber 5 Meter Rohr vorsorglich ausgetauscht werden müssen, dann sind das Sanierungsarbeiten und die sind nicht versichert. Die kann man auch gar nicht versichern.

Zu Ihren Pflichten als Versicherungsnehmer gehört, dass Sie Ihre versicherten Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten. Dazu gehört, dass Sie Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen (z. B. defekte Silikonfuge im Bad, lose Dachziegel, korrodierte Wasserleitung). Über die Versicherung können keine anstehenden Sanierungsarbeiten des Hauses abgerechnet werden. Denn wie vorher beschrieben, zahlt er keine Badsanierung (z. B. 10.000 € bis 15.000 €), wenn wegen dem Wasserschaden nur ein paar Fliesen ausgetauscht werden müssen (Schadenhöhe 1.500 € – 2.000 €). Das gilt auch für alle anderen Schäden – Schaden ja, Sanierung nein.

Würde er das machen, dann würden die Versicherungsbeiträge in die Höhe schießen und das wäre auch nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft, oder möchten Sie gerne die Bad- oder Dachsanierung eines anderen mitfinanzieren?

Zu Ihren Pflichten gehört auch, den Schaden unmittelbar zu melden.

Wenn Urkunden oder Bankkarten gestohlen wurden, müssen Sie unverzüglich eine Sperrung der Konten veranlassen. Beim Verlassen des Hauses/Wohnung müssen Sie diese ordnungsgemäß verschließen. Auch Ihr Fahrrad, wenn Sie es versichert haben, müssen Sie immer abschließen. Sie sind auch verpflichtet, eine Gefahrenerhöhung unverzüglich mitzuteilen. Das kann zum Beispiel ein angebrachtes Gerüst am Gebäude für Renovierungsarbeiten sein.

Viele wissen über ihre Rechte ganz genau Bescheid, bei ihren Pflichten nehmen sie es aber nicht so genau.

Damit im Schadensfall alles reibungslos funktioniert, sind wir auch hier Ihr persönlicher Ansprechpartner. Und damit es nicht zu unschönen Überraschungen kommt, ist es ratsam, seine Versicherungen regelmäßig zu aktualisieren – wie in unserem letzten Blog ausführlich beschrieben.

Bei Fragen rund um das Thema Schaden und Versicherung beraten wir Sie gerne.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz