Podcast – #13-Reise

Blogbeitrag Januar 2022 zum Thema Reise

Versicherungsfritz-Blog Januar 2022 – Thema Reisen

In diesem Blog möchten wir uns mit dem Thema Reisen beschäftigen.

Vorfreude ist oft die schönste Freude. Dieses Sprichwort trifft besonders bei der Reiseplanung zu. Hier werden Reiseführer und Webseiten studiert, Ausflugstipps und Reiseruten geplant. Egal ob Winter- oder Sommerurlaub, Städtetrip oder All-Inclusive-Hotel, Ferienwohnung oder Campingplatz – jeder hat unterschiedliche Wünsche und Vorstellungen.

Aber eins haben alle Urlaube gemeinsam – sie kosten Geld und ich kann auch im Urlaubsland krank werden oder mich verletzen.

Oft sind die Reisen schon Wochen und Monate im Voraus geplant und auch (teilweise) bezahlt. Stornierungskosten sind meistens gestaffelt – je näher der Reisetermin kommt, desto höher sind die Stornogebühren, falls die Reise aus zwingenden Gründen nicht angetreten werden kann. Hier habe ich 2 Möglichkeiten – Stornogebühren bezahlen oder bei der Buchung bereits unsere Reiserücktrittsversicherung abschließen. Hier ist auch der Reiseabbruch versichert.

Neben den Rücktrittskosten, werden auch Mehrkosten für die Hinreise (z. B. bei Verspätung des Zugs zum Flughafen) oder auch Umbuchungskosten, die bei einer Umbuchung der Reise auf einen späteren Zeitpunkt entstehen, übernommen.

Wenn die Reise abgebrochen werden muss, werden eventuelle Mehrkosten für die Rückreise übernommen und auch Kosten erstattet, die für nicht genutzte Reiseleistungen fällig sind. Auch Mehrkosten für die Rückreise, Unterkunft und Verpflegung bei verlängertem Aufenthalt aufgrund eines versicherten Ereignisses werden bezahlt.

Wichtig zu wissen! Für bereits gebuchte Reisen muss die LVM-Reiserücktrittsversicherung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt oder spätestens am fünften Tag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Die LVM-Reiserücktrittsversicherung gibt es für einzelne Reisen oder als Jahrespolice, für Singles oder für Familien.

Wenn ich im Urlaub krank werde und ärztliche Hilfe benötige.

In Deutschland ganz normal über die Krankenversicherungskarte. Auf der Rückseite dieser Karte ist die europäische Krankenversicherungskarte. Mit der kannst du dich bei einem medizinischen Notfall in allen EU-Ländern behandeln lassen. Darüber hinaus auch noch in Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, Schweiz und im vereinigten Königreich. Genauere Infos bekommst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.

Wenn du in einem der o.g. Länder Urlaub machst, werden die Kosten in der Regel bei einem medizinischen Notfall von deiner Krankenkasse übernommen – allerdings nur bis zur Höhe der deutschen Vertragssätzen. Es ist möglich, dass du einen Teil der Kosten selbst tragen musst.

Wusstest du, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Rücktransporte nicht übernehmen darf? Und auch Bergungskosten werden nicht übernommen. Wenn du in ein Land reist, mit dem kein Abkommen besteht, musst du deine Behandlungskosten selbst bezahlen. Dann bist du gar nicht krankenversichert.

Hier hilft dir die LVM-Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen bei medizinischen Notfällen im Ausland. Sie übernimmt in der Regel auch die Kosten für medizinisch notwendige/sinnvolle Rücktransporte und auch Bergungskosten.

Die LVM-Auslansreisekrankenversicherung sollte daher bei jeder Reise dabei sein – auch in Europa. Und die gibt es schon ab 12,90 Euro im ersten Jahr.

Die Reiserücktritt- und die Auslansreisekrankenversicherung passen also gut zusammen, wenn man sich für den Urlaub optimal absichern möchte. Die beiden Versicherungen kannst du entweder über die LVM-Homepage abschließe oder auch direkt bei uns. Wir beantworten gerne alle deine Fragen.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Blogbeitrag November zum Thema private Krankenversicherung

Versicherungsfritz-Blog November 2021

In diesem Blog möchten wir über das Thema private Krankenversicherung informieren.

Wer kann sich eigentlich privat krankenversichern?

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 64.350 € liegt, Selbstständige unabhängig vom Einkommen, Beihilfeberechtigte und Heilfürsorgeempfänger sowie Studenten und Kinder von privat Krankenversicherten.

Aber wie finde ich jetzt die beste Krankenversicherung? Auf welche Punkte muss ich achten?

Eines vorweg – ein Angebot für eine LVM-Versicherung bekommst du nur direkt bei uns. Die LVM-Versicherung findest du in keinem Vergleichsportal und auch bei keinem Makler.

Ist das billigste Angebot automatisch das Beste?

Hier ein ganz klares NEIN! Es gibt viele Punkte, die bei der Wahl für den richtigen Anbieter entscheidend sind. Der ausgewiesene Beitrag und die Leistungsbeschreibung reichen leider nicht aus, um die private Krankenversorgung zu erhalten, die man sich wünscht und vorstellt.

Die privaten Krankenversicherungen müssen die Altersentwicklung in ihrer Beitragsberechnung berücksichtigen. Die Preis- und Kostensteigerungen des medizinischen Fortschritts können nicht vorhergesehen werden. Der Ausgleich kann nur durch Beitragsanpassungen erfolgen, da die Leistungen vertraglich festgeschrieben sind und nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, durch Reformen abgeändert werden können.

Um die im Alter steigenden Krankheitskosten aufzufangen, bilden private Krankenversicherer sogenannte Alterungsrückstellungen – in jungen Jahren zahlen die Versicherten mehr Beitrag, als für die anfallenden kalkulierten Krankheitskosten benötigt wird. Dieser „überschüssige“ Beitragsanteil (auch Sparanteil genannt) wird angespart und verzinst. So bildet sich mit den Jahren ein Kapitalpolster, um die im Alter höher werdenden Krankheitskosten auffangen zu können.

Und genau in diesem Punkt unterscheiden sich die verschiedenen Anbieter! Denn private Krankenversicherer schätzen die altersbedingte Entwicklung der Kosten unterschiedlich ein. Sie rechnen unterschiedlich hohe Sicherheiten in ihre Beiträge ein, wodurch einige Anbieter zu Vertragsbeginn günstiger erscheinen, als sie es auf längere Sicht sind.

Wo anfangs nur niedrigere Sicherheiten im Beitrag eingerechnet sind, muss der Beitrag mit steigendem Alter der Versicherten stärker erhöht werden. Denn die mit dem Alter steigenden Krankheitskosten müssen dann quasi im Nachgang aufgefangen werden, was unterm Strich über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg zumeist deutlich teurer ist.

Was ist noch zu beachten?

Etliche Versicherer führen parallel eine Vielzahl von Tarifwerken, von denen in der Regel nur das aktuellste Tarifwerk angeboten wird. Damit ist keine größere Auswahl für den Kunden vorhanden. Vielmehr führt die mangelnde Berücksichtigung von Vorerkrankungen oder eine unzureichende Beitragskalkulation zu starken Beitragsanstiegen in „alten“ Tarifen und werden dadurch für neue Kunden unattraktiv. Hinzu kam die Schließung der früheren sogenannten Bisextarife, die von den Unisextarifen abgelöst wurden. Dadurch entsteht folgendes Problem:

Die gesunden – bereits in älteren Tarifwerken versicherten – Kunden werden einen Wechsel in das aktuelle Tarifwerk anstreben, weil in dem alten Tarif das Leistungsspektrum nicht mehr zeitgemäß aktualisiert wird. In den älteren Tarifen verbleiben dann häufig nur Versicherte, die aufgrund von Vorerkrankungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr in einen aktuellen Tarif wechseln können. Durch die immer höher werdenden Leistungsausgaben kommt es zu immer höheren Beitragsanpassungen in kürzer werdenden Zeitabständen. Dadurch verschärft sich die Problematik im Alttarif zusätzlich.

Ein weiterer Punkt unterschiedet private Krankenversicherungen:

Jeder Krankenversicherer hat eine RfB-Quote (Rückstellungen für Beitragsrückerstattung im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen). Diese zeigt, wie viel Mittel der Versicherer in den letzten Jahren für die Begrenzungen von Beitragserhöhungen angesammelt hat. Je höher diese Rückstellung ist, desto mehr Geld hat der Versicherer zur Verfügung, um die Beitragsentwicklung aufgrund von Preissteigerungen auch zukünftig zu dämpfen.

Der Marktdurchschnitt (Stand 2020) lag bei 34,32 %. Die LVM Versicherung hat eine Quote von beachtlichen 59,30 %. Des weiteren hat die LVM seit 1981 ein geöffnetes Tarifwerk – also keinen geschlossenen, belastenden Tarif. Die RfB-Quote der LVM-Krankenversicherung liegt weit über dem Branchendurchschnitt. Sie gehört zu den höchsten im Markt! Ein Teil dieses Geldes verwendet die LVM aktuell, um die notwendige Beitragserhöhungen gering zu halten oder Beiträge sogar zu senken.

  • Vor Erreichen des 65. Lebensjahres werden damit notwendige Beitragserhöhungen der Kunden abgefedert, also begrenzt.
  • Mit Erreichen des 65. Lebensjahres werden zusätzliche Mittel eingesetzt, um den Beitrag in der Regel sogar zu senken

Mit dem restlichen Geld finanziert die LVM eine attraktive Beitragsrückerstattung und außerdem die Erstattung bestimmter Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, ohne dass dabei der Anspruch auf Beitragsrückerstattung gefährdet oder die vereinbarte Selbstbeteiligung im ambulanten Tarif angerechnet wird.

Viele Faktoren senken die Beiträge im Alter stufenweise. So fällt ab dem 60. Lebensjahr der gesetzlich vorgeschriebenen 10-prozentige Vorsorgezuschlag weg. Bei Eintritt in den Ruhestand wird der Tarifbaustein für den Verdienstausfall (Krankentagegeld) nicht mehr benötigt und Bezieher einer gesetzlichen Rente erhalten auch als Privatversicherte eine Beitragszuschuss. Und zu guterletzt werden durch eine einzigartige LVM-Sondermaßnahme die Beiträge im Rentenalter für Bestandskunden gesenkt.

Die Wahl „Deiner“ privaten Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben. Hier nochmal die Qualitätsmerkmale der LVM-Krankenversicherung.

  • Starke Leistungen – garantiert ein Leben lang
  • Das LVM-Tarifwerk – im Markt einzigartig
  • Die LVM-Beitragskalkulation – klug und zukunftssicher
  • Die Perspektive – auch im Alter eine gute Wahl
  • Typisch LVM – Top-Service, persönlich, digital

Wer über einen Systemwechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung nachdenkt, sollte alle Argumente kennen und abwägen.

Wir helfen euch dabei, die passende Lösung zu finden.

Auch ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung zur LVM kann sich lohnen. Denn wer ab dem 01.01.2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann seine Alterungsrückstellungen mitnehmen. Wir klären euch auf wie das funktioniert und was es sonst noch zu berücksichtigen gibt.

Sprecht uns einfach an, wenn ihr Fragen zu diesem Thema habt.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Blogbeitrag Oktober zum Thema Wohngebäude

Versicherungsfritz-Blog Oktober 2021

Heute möchte ich euch über das Thema „Wohngebäude“ informieren.

Was ist das eigentlich, was ist versichert und was musst du beachten.

Damit nach einem Schaden, zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Sturm-Hagel dein Lebenstraum von den eigenen vier Wänden nicht zum Alptraum wird, ist es wichtig, sich gegen die finanziellen Gefahren, vor denen sich niemand hundertprozentig schützen kann, abzusichern und dafür solltest du eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Was ist versichert?

Die LVM Wohngebäudeversicherung umfasst das gesamte Wohngebäude von der Bodenplatte bis zum Dach. Weiteren Schutz gibt es für eingefügte Gebäudebestandteile (Einbauküche, Sanitäranlagen), Gebäudezubehör (Müllboxen, Mülltonnen, Klingel- und Briefkastenanlagen sowie Brennstofftanks und Brennstoffvorräte) und für bauliche Grundstücksbestandteile. Hierzu zählen zum Beispiel Mauern, Zäune, Kleinkläranlagen und Terrassenüberdachungen. Eingeschlossen sind zudem freistehende Antennen- und Satellitenanlagen, Außenbeleuchtungen und Wege. Sogar Kinderschaukel, Rutschen oder Klettertürme sind mitversichert.

Neben dem eigentlichen Schaden können auch durch Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten und begleitende Umstände zusätzliche Kosten auf Dich zukommen. Die LVM Wohngebäudeversicherung übernimmt auch die Kosten für das Aufräumen, Abbrucharbeiten, Entsorgungsarbeiten, Sachverständigenkosten oder die Kosten für öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsauflagen. Selbst wenn wegen eines Schadens vorzeitig der Urlaub abgebrochen bzw. durch einen Schaden in ein Hotel umgezogen werden muss, ist die finanzielle Absicherung durch die LVM gewährleistet.

Wie berechnet die Versicherung den Wert eines Gebäudes?

Das Gebäude wird zum gleitenden Neuwert versichert. Die Grundlage dieser Versicherungsform ist der Neuwert von 1914. Durch diese Versicherung zum gleitenden Neuwert soll eine Unterversicherung durch Preissteigerungen verhindert werden. Der Vorteil dieser Versicherungsform ist, dass die Versicherungssumme stets den jährlichen Baupreissteigerungen im Baugewerbe angepasst wird. Für die Umrechnung auf den Neuwert bzw. auf den Beitrag des aktuellen Jahres wird vom Statistischen Bundesamt jedes Jahr ein Baupreisindex bzw. ein Gleitender Neuwertfaktor ermittelt. Der Versicherungsschutz und Beitrag sind somit dynamisch. Die nach diesen Kriterien vereinbarte Versicherungssumme ist nicht unbedingt Obergrenze der Entschädigung, sondern der ortsübliche Neubaupreis. Über diese Versicherungssumme hinaus werden sämtliche vereinbarten versicherten Kosten zusätzlich im Rahmen ihrer jeweiligen Entschädigungsgrenze ersetzt.

Was ist bei der Berechnung der Versicherungssumme zu beachten:

Wie in der Hausrat gibt es auch bei der Wohngebäudeversicherung das Thema Unterversicherungsverzichtklausel. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Versicherungswert größer als die Versicherungssumme ist. Dann würde im Leistungsfall nur eine anteilige Erstattung erfolgen. Ist für den Vertrag die Klausel vereinbart, wird bei Schäden bis zur Versicherungssumme auf die Anrechnung einer eventuell vorhandenen Unterversicherung verzichtet. In der Gebäudeversicherung mit gleitender Neuwertversicherung hast du im Falle eines Totalschadens Anspruch auf ein Gebäude gleicher Art und Ausstattung (ortsübliche Wiederherstellungskosten). Die Leistung ist dann grundsätzlich nicht durch die Versicherungssumme begrenzt.

Den Wert 1914 ermitteln wir anhand der Wohnfläche und Ausstattung des Gebäudes. Wie viel Etagen gibt es. Welche Dachart ist vorhanden. Gibt es einen Keller und Garagen/Carports. Sind Solaranlagen, Fußbodenheizungen, Kachelöfen, hochwertige Böden/Fenster/Sanitäranlagen vorhanden? Diese und noch einige zusätzliche Daten werden für die Ermittlung des Wertes 1914 von uns abgefragt und erfasst, dass dann das Gebäude mit der Unterversicherungsverzichtklausel passend abgesichert ist.

Welche Leistungen kann ich versichern?

In der Grunddeckung ist Dein Gebäude gegen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert. Dieser Schutz wird durch die Leistungen der Pauschaldeklaration (die Leistungen sind immer mitversichert und können nicht abgewählt werden) noch ideal ergänzt. Der wichtigste Punkt in der Pauschaldeklaration, wie ich finde ist – keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls 50.000 €. Klassisches Beispiel hierfür ist in der kalten Jahreszeit, wenn die Heizung abgestellt wird, ein durch Frost verursachter Rohrbruch entsteht und es zu einem Leitungswasserschaden kommt.

Die Grunddeckung kann auf Wunsch individuell durch folgende Bausteine ergänzt werden:

  • Elementargefahren (Überschwemmung)
  • Glasbruch
  • Wohngebäude Plus (Grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme und vieles mehr)
  • Vermieter Plus (Ob Tod des Mieters oder Kosten durch Messies/Mietnomaden, eine sinnvolle Ergänzung)
  • Gewächshaus
  • Gebäudetechnik (Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler rund um Lüftung/Heizung/SmartHome)
  • Photovoltaik
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem versicherten Grundstücks
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und außerhalb des versicherten Grundstücks

Was passiert im Schadensfall?

Da man meistens erst im Schadensfall wirklich merkt, wie gut eine Versicherung ist, stehen wir Dir als Serviceagentur im Leistungsfall als Schadensmanager zur Seite. Viele Schäden können wir auch selbst regulieren. Und das Beste ist, Du musst nur eine Nummer wählen und landest nicht im Sammelchat oder einem Call-Center.

Wenn du mehr über unsere Wohngebäudeversicherung und deren Leistungen erfahren möchtest, dann melde Dich einfach bei uns. Wir beraten Dich gerne, damit Du bestens abgesichert bist.

Deine Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Podcast – #9-Hausrat

Blogbeitrag September zum Thema Hausrat

Versicherungsfritz-Blog September 2021

Heute möchte ich euch über das Thema „Hausratversicherung“ informieren.

Was ist das eigentlich, was ist versichert und was musst du beachten.

Der Hausrat ist eigentlich das, was aus einem Haus raus fällt, wenn man es umdrehen würde, oder auch alles, was in einen Umzugswagen passt – Möbel, Lampen, Haushaltsgeräte, Kleidung, Bücher, Sammlungen, Wertsachen und noch vieles mehr. Je nach Einrichtung und Lebensstil kommen mehr Werte zusammen, als du denkst. Schau zum Beispiel einfach mal in deinen Schuhschrank und überschlage was deine Schuhe zusammen neu gekostet haben, das nennt man in der Versicherung „Neuwert“, das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.

Du hast bei der Absicherung deines Hausrats zwei Möglichkeiten. Entweder du rechnest dir genau aus, was deine ganzen Sachen gekostet haben, oder du vereinbarst mindestens eine Versicherungssumme von 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche, denn dann verzichtet die Versicherung auf die Anrechnung einer eventuell bestehenden Unterversicherung. Diese Summe reicht in der Regel für einen „normalen“ Haushalt aus. Wenn dein Hausrat mehr als 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche wert ist, weil du zum Beispiel Designerlampen und Designermöbel, hochwertiges Markengeschirr, hochwertige Teppiche und noch vieles mehr hast, solltest Du auf alle Fälle den Wert deiner Sachen genau ermitteln und die dementsprechende Versicherungssumme wählen.

Kleiner Tipp: Mach von jedem Zimmer und vom Inhalt der Schränke Fotos, bewahre deine Rechnungen auf und speicher die Unterlagen z. B. in einer Cloud ab. So hast du im Schadensfall einen Nachweis über deine Sachen. Das erleichtert und beschleunigt die Schadensregulierung sehr.

Das Thema Unterversicherung möchte ich hier noch erklären. Wenn du glaubst, 500 EUR je Quadratmeter sind für dich ausreichend und es stellt sich im Schadensfall heraus, dass dein Hausrat doch mehr wert war, dann bekommst du nicht die volle Summe ausgezahlt, sondern sie wird prozentual gekürzt, weil du nicht ausreichend versichert warst.

In der Grunddeckung ist dein Hausrat gegen die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm und Hagel abgesichert. Dieser Schutz wird durch die Leistungen der Pauschaldeklaration (die Leistungen sind immer mitversichert und können nicht abgewählt werden) noch ideal ergänzt. Der wichtigste Punkt in der Pauschaldeklaration wie ich finde ist – keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls – im neuen Tarif bis 50.000 €. Klassisches Beispiel hierfür ist der Adventskranz – Kerzen vergessen auszupusten, Raum verlassen, Brandschaden.
Vermögensschäden durch Phishing, Pharming oder Skimming oder durch Missbrauch von Debit- oder Kreditkarten sind ebenfalls versichert. Auch einfacher Diebstahl ist in vielen Fällen versichert und noch vieles mehr.

Die Grunddeckung kann auf Wunsch individuell durch folgende Bausteine ergänzt werden:

  • Elementargefahren
  • Glasbruch
  • Fahrrad-Diebstahl
  • Fahrrad-Vollkasko für E-Bikes
  • HausratPlus

Der Wert des Hausrates kann mehre tausend bis mehrere hunderttausend Euro betragen. Wenn der Fall der Fälle eintritt, zum Beispiel durch einen Brand und du keine Hausratversicherung hast, müsstest du deine ganze neue Wohnraumeinrichtung aus der eigenen Tasche finanzieren.

Wie beruhigend wäre es dann, sagen zu können – darum kümmert sich meine Versicherung.

Warum soll die Absicherung am besten über uns erfolgen?

Weil wir als Serviceagentur im Leistungsfall als Schadensmanager an deiner Seite stehen. Viele Schäden können wir auch selbst regulieren.

Und das Beste ist, du musst nur eine Nummer wählen und landest nicht im Sammelchat oder einem Call-Center.

Wenn du mehr über unsere Hausratversicherung und deren Leistungen erfahren möchtest, dann melde dich einfach bei uns. Wir beraten dich gerne, damit du bestens abgesichert bist.

Deine Versicherungsagentur

Stefan Fritz