Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss für den Schaden geradestehen. Das gilt für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen. Das ist gesetzlich geregelt.

Es gibt verschiedene Arten von gewerblichen Haftpflichtversicherungen. So kann sich jeder den Versicherungsschutz aussuchen, der zum Unternehmen passt, sinnvoll und wichtig ist.

Ich habe hier ein Paar Punkte zum Thema gewerbliche Haftpflichtversicherung zusammengefasst.

 

Welche Aufgabe hat eine Haftpflichtversicherung?

Die erste Aufgabe einer jeden Haftpflichtversicherung ist das Prüfen von Haftungsansprüchen. Die Versicherung prüft, ob ein Verschulden vorliegt und unser Kunde dafür haftbar gemacht werden kann. Sind die Ansprüche gerechtfertigt, werden die gerechtfertigten Kosten an den Geschädigten beglichen, denn nicht alles, was der Geschädigte fordert, muss zwingend gerechtfertigt sein.

Wenn sich herausstellt, dass kein Verschulden vorliegt und die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind, wehrt die Haftpflichtversicherung die Ansprüche ab, wenn nötig sogar bis vor Gericht.

Das wird auch oft als „passiver Rechtsschutz“ bezeichnet.

Dies gilt nur für Leistungen, die versichert sind.

 

Welche Haftpflichtarten gibt es im gewerblichen Bereich?

Es gibt die Betriebshaftpflichtversicherung, die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei Sach- und Personenschäden. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt die Vermögensschäden ab, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen können.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Berufe, die durch falsche Beratung und durch ihre Tätigkeit einen Vermögensschaden beim Kunden verursachen können. Darunter fallen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater, Versicherungsvermittler, Büroservice, Buchhalter, Immobiliendienstleister und einige mehr. Bei manchen Berufsgruppen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

 

Garantie-Leistungen – kein Fall für die Betriebshaftpflicht.

Wenn eine Leistung oder ein Produkt nicht dem entspricht, was vertraglich vereinbart wurde, muss nachgebessert werden. Dafür ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht zuständig. Die Betriebshaftpflicht tritt ein, wenn während bzw. durch die Arbeit jemand verletzt oder dessen Eigentum beschädigt wird.

 

Was sind Mängelbeseitigungsnebenkosten bzw. Nachbesserungsbegleitschäden?

Diese beiden Leistungen aus der Betriebshaftpflichtversicherung betreffen das Baugewerbe bzw. Handwerksbetriebe, die ich hier ein bisschen genauer vorstellen möchte.

Das lässt sich am besten an zwei Beispielen erklären.

Mängelbeseitigungsnebenkosten (ein mangelhaftes Werk des Versicherungsnehmers verursacht einen Mangelfolgeschaden):

Ein Installateur verlegt Wasserrohre in einem Neubau. Kurze Zeit später wird ein Wasserschaden im Erdgeschoss festgestellt.

Es wird eine Leckortung durchgeführt und der Leckorter stellt fest, dass im 1. OG ein Rohr nicht dicht ist. Die Rohrverbindung wurde nicht richtig verpresst. Zur Schadensbehebung müssen teilweise Fliesen von der Wand entfernt und die Wand geöffnet werden, um das Rohr zu reparieren. Danach muss noch eine Trocknung durchgeführt werden und die Wand im Erdgeschoss benötigt einen neuen Anstrich.

In diesem Fall besteht Versicherungsschutz für die Fliesenlegerarbeiten im 1. OG, die Trocknungsarbeiten und die Malerarbeiten im EG.

Nicht versichert sind die Leckortungskosten sowie die Kosten für die Reparatur des Rohres.

Nachbesserungsbegleitschäden (ohne Schäden an vom Versicherungsnehmer verlegten oder angebrachten Sachen):

Ein Trockenbauer erstellt während der Schulferien die Unterkonstruktion für einen Fußboden in einer Schule. Unter den Hartfaserplatten, auf die später ein anderer Unternehmer den PVC-Belag verlegt, soll der Trockenbauer Weichfaserplatten als Isolierung anbringen. Aus Versehen wird stattdessen als Isolierung Mineralwolle verwendet. Als zum Schulbeginn die Schüler in die Klasse stürmen, stellt sich heraus, dass der Boden wegen der instabilen Isolierung stark vibriert. Der ganze Boden muss erneuert werden.

Versichert sind in diesem Fall die Kosten für den PVC-Boden.

Nicht versichert sind die Kosten für das Aus- und Einräumen der Möbel, die Kosten, die mit dem Ausfall des Klassenraums verbunden sind und die Materialkosten, die für die Nachbesserung notwendig sind, sowie die benötigte Arbeitszeit.

 

Weitere Leistungspunkte

Neben den „allgemeinen Leistungen“ wie z. B. Regressansprüche aus Arbeitsunfällen oder Ansprüche aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten gibt es für die verschiedenen Betriebsarten auch spezifische Leistungsbausteine. Die „Grunddeckung“ kann mit dem „Pluspaket“ und Zusatzrisiken ergänzt werden.

 

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Stefan Fritz