Schaden

Schaden – und jetzt? 

 

Es ist schon ein paar Jahre her – ich ging in den Keller zur Waschmaschine. Auf dem Weg dorthin kam ich an unserem Heizungskeller vorbei, und hörte aus dem Raum Wasser tropfen. Also ging ich nochmal zurück, öffnete die Heizungstüre und dachte mir „Mist“. Es tropfte Wasser aus der Isolierung von einem Rohr an der Decke direkt auf den Heizungskessel. Der Boden war auch schon Zentimeterhoch mit Wasser bedeckt. 

Ich habe dann erst mal die Hauptwasserleitung abgedreht, einen Eimer unter das Rohr gestellt und bei der Heizungsfirma angerufen und danach mit einem Nasssauger das Wasser vom Boden abgesaugt. 

Ursache war ein Loch in der Kaltwasserleitung. Das konnte erst mal unkompliziert mit einer Dichtungsschelle provisorisch abgedichtet werden. Aber die Heizung ging nicht mehr, da das Wasser direkt auf die Regelung getropft war. Zumindest hatten wir wieder Wasser im Haus. 

Den Schaden haben wir der Versicherung gemeldet. So viel zu unserem Wasserschaden.  

Wie reagiert man eigentlich am besten bei einem Versicherungsschaden und was ist bei der Schadensmeldung zu beachten? 

Als Versicherungsnehmer ist man in der Pflicht, den Nachweis für den Schaden zu erbringen. Also am besten erst einmal einige aussagekräftige Fotos von dem kaputten Gegenstand machen und den Schaden bei der Versicherung melden. 

Was sind aussagekräftige Fotos?  

Auf den Fotos soll der Schaden gut erkennbar sein. Also eine Nahaufnahme. Damit sich außenstehende Personen wie wir oder der Schadenssachbearbeiter ein „Bild“ von dem Schaden machen können, sollte auch eine Gesamtaufnahme gemacht werden.
Wenn zum Beispiel der Gartenzaun bei einem Unwetter beschädigt wurde, ein paar Bilder von dem beschädigten Teilstück und ein Foto von der Gesamtansicht des Zauns. Oder bei einem feuchten Fleck an der Wand auch die Gesamtansicht der Wand. Die Fotos sollten scharf und nicht verwackelt sein. Lieber machst du ein paar mehr Fotos als zu wenige. 

Und wie wird der Schaden gemeldet? 

Am besten rufst du bei uns an. Dann können wir gleich den Schaden im System anlegen, Fragen beantworten und die weitere Vorgehensweise besprechen. Folgende Informationen benötigen wir von dir: 

  • Was ist passiert? 
  • Wann ist es passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie ist es passiert? 
  • Wer ist geschädigt? 

Du hast auch die Möglichkeit den Schaden über „Meine LVM“ digital zu melden. Beachte hier, den Schadenshergang so ausführlich wie möglich zu beschreiben, um eventuelle Rückfragen zu vermeiden. 

„Die Versicherung zahlt eh nie.“ 

Das ist eine Aussage, die uns immer mal wieder im Gespräch oder von der Presse zu Ohren kommt. Warum kommt es vor, dass die Versicherung einen Schaden nicht bezahlt? 

Bei dem Schaden muss es sich um einen versicherten Schaden handeln. Zum Beispiel ist nicht jeder Wasserschaden ein versicherter Wasserschaden. Eine gebrochene Wasserleitung ist ein versicherter Wasserschaden, der Nässeschaden durch einen umgeschütteten Putzeimer allerdings nicht. Es kann auch sein, dass die Ursache nicht versichert ist, aber der daraus resultierenden Nässeschaden schon. 

Manchmal hat der Versicherungsnehmer andere Erwartungen bei einem Schaden. Eine Versicherung übernimmt nur die Kosten für die Behebung/Reparatur des Schadens. Sie übernimmt keine Renovierungs- und Sanierungskosten. Hier wieder ein kleines Beispiel: Aufgrund einer undichten Wasserleitung im Bad mussten von einer Fachfirma 5 Fliesen zur Behebung des Schadens entfernt werden. Der Versicherungsnehmer hat keine Ersatzfliesen und so werden ähnliche Fliesen wieder eingesetzt. Diesen optischen Mangel muss der Versicherungsnehmer akzeptieren. Er bekommt nicht das ganze Bad neu gefliest.
Oder bei einem Sturm werden 20 Dachziegel beschädigt. Der Austausch der 20 Dachziegel wird von der Versicherung übernommen. Auch hier muss der optische Mangel akzeptiert werden. Der Versicherungsnehmer bekommt nicht das ganze Dach neu eingedeckt. 

Der Ersatz erfolgt immer nach „gleicher Art und Güte“. Wenn ein Laminatboden ausgetauscht werden muss, bekommt der Versicherungsnehmer keinen Parkettboden erstattet. Wenn er dennoch einen Parkettboden möchte, dann muss er den Aufpreis selbst zahlen. 

Es kann auch sein, dass die Versicherung nur eine pauschale Entschädigungssumme wegen optischer Beeinträchtigung auszahlt, wenn die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. 

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Haftpflichtversicherung immer den Zeitwert entschädigt. Jeder Gegenstand verliert in der Regel mit der Zeit an Wert. Es wird nur dieser Zeitwert entschädigt. 

Und in manchen Fällen landet ein Schadensfall vor Gericht und das Gericht muss dann eine Entscheidung treffen oder es wird im Vorfeld ein Vergleich geschlossen. 

Und wie verhalte ich mich bei einem Schaden? 

Wenn du einen Schaden feststellst, solltest du auch Schadenminderungsmaßnahmen durchführen. Wenn, wie bei meinem Schaden eine Wasserleitung betroffen ist, den Hauptwasserabschlusshahn schließen und etwas unter die tropfende Stelle stellen und das Wasser aufzuwischen. Wenn eine Abwasserleitung betroffen ist, wenn möglich kein Abwasser mehr produzieren.  

Es kommt immer auf den Schaden an. Vielleicht müssen auch Feuerwehr, Notarzt oder die Polizei verständigt werden.  

Auf jeden Fall den kaputten Gegenstand aufheben und eine Reparatur erst nach Reparaturfreigabe durch die Versicherung durchführen lassen. Ansonsten kann es sein, dass nicht alle Kosten von der Versicherung übernommen werden. 

Jetzt hast du einen kleinen Einblick in das Thema Schaden bei der Versicherung bekommen.  

Hier nochmal die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest: 

  • Schadenminderungsmaßnahmen durchführen 
  • Aussagekräftige Fotos machen
  • Schaden zeitnah/umgehend bei der Versicherung melden
  • Kaputten Gegenstand aufbewahren, bis der Vorgang erledigt ist
  • Auf die Reparaturfreigabe der Versicherung warten 

Wusstest du, dass du auch deine eigenen Arbeiten wie etwa Putz- und Aufräumarbeiten, Malerarbeiten usw. bei der Versicherung geltend machen kannst? Dafür benötigen wir eine Aufstellung über die benötigte Zeit und das benötigte Material bzw. m²-Zahl. 

Wenn Du Fragen rund um das Thema Schaden hast, dann melde Dich einfach bei uns. 

Deine Versicherungsagentur 

Stefan Fritz