Altersvorsorge

Altersvorsorge

Für viele ein Thema, mit dem man sich nicht so gerne beschäftigt, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Fakt ist – die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard in der Rente halten zu können. Eine private Vorsorge ist wichtig und über die Möglichkeiten möchten wir in diesem Blog informieren.

Im Idealfall ist deine Rente auf 3 Säulen aufgebaut. Der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge.

Fangen wir mit der gesetzlichen Rentenversicherung an.

Wenn du 27 Jahre alt bist und in den letzten 5 Jahren Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt hast, bekommst du in der Regel im Juli deine Renteninformation.

In dieser Renteninformation steht der aktuelle Stand deines Versicherungskontos, die Höhe deiner voraussichtlichen Regelaltersrente und der Erwerbsminderungsrente und die Auswirkung künftiger Rentenanpassungen. Die hier angegebene Rente ist deine Brutto-Rente. Davon gehen dann noch Sozialabgaben und Steuern weg.

Diese Renteninformation ist für uns wichtig, um deine Versorgungslücke zu berechnen und die richtige Strategie für deine Altersvorsorge zu finden, dazu später mehr.

Aber zurück zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Berechnung, wie viel Rente man später bekommt, spielen viel Faktoren eine Rolle. Neben den Zeiten, in denen man Beiträge zahlt, können auch beitragsfreie Zeiten hinzukommen. Darüber hinaus muss die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, erfüllt werden.

Kindererziehungszeiten müssen der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Wer Kinder erzieht, bekommt Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten in Höhe eines Durchschnittsentgelts pro Jahr gutgeschrieben. Die Beiträge dafür zahlt der Bund. Für jedes nach 1991 geborenen Kind werden die ersten 3 Jahre nach dem Monat der Geburt als Erziehungszeiten angerechnet. Für Geburten vor 1992 sind es zweieinhalb Jahre.

Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitslosigkeit werden von der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit an die Rentenversicherung gemeldet. Das sind die sogenannten Anrechnungszeiten. Das sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, die aber trotzdem bei der Prüfung des Rentenanspruchs und der Berechnung der Rente berücksichtigt werden können.

Auch die Pflege eines Angehörigen kann sich positiv auf das Rentenkonto auswirken. Die Pflege fällt unter die Berücksichtigungszeiten. Das sind Zeiten, die zwar selbst nicht bewertet werden, aber sich sowohl beim Rentenanspruch – bei der Wartezeit von 35 oder 45 Jahren, als auch bei der Gesamtleistungsbewertung und den Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt auswirken.

Auch mit einem Minijob kannst du dir Rentenanspruch sichern. Denn Minijobs bis 450 € sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt 15 %, der Eigenanteil beträgt 3,6 % (bei 450 € – 16,20 €) – somit wird ein vollwertiger Beitrag von 18,6 % in die Rentenkasse einbezahlt. Von der Versicherungspflicht des Eigenanteils kann man sich befreien lassen. Allerdings wird dann kein vollwertiger Beitrag bezahlt. Der Minijob wirkt sich dann nur sehr gering auf die spätere Rentenhöhe aus und evtl. werden Wartezeiten für bestimmte Leistungen nicht erfüllt.

Dein Rentenkonto kannst du mit deinem Lebenslauf vergleichen und dieser Lebenslauf sollte keine Lücken aufweisen, denn das hat Auswirkungen auf die spätere Rente.

Deinen Versicherungsverlauf bekommst du in der Regel mit der ersten Renteninformation mit 27 und dann mit 43 für das sogenannte Kontenklärungsverfahren. Ab 55 erhältst du dann alle 3 Jahre den Versicherungsverlauf.

Du kannst Dir aber jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung zuschicken lassen.

Unser Tipp: Prüfe schon vor deinem 43. Lebensjahr, ob dein „Lebenslauf“, also dein Rentenkonto lückenlos ist. Und wenn etwas fehlt oder nicht passt, kannst du einfach mit dem Antrag zur Kontenklärung die entsprechenden Unterlagen nachreichen.

Dann gibt es noch den Versorgungsausgleich. Durch den Versorgungsausgleich werden die Renten- und Versorgungsansprüche, die die Partner während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erworben haben, im Fall einer Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichmäßig auf beide verteilt. Hierüber entscheidet das Familiengericht.

Im Alterseinkünftegesetz ist die Besteuerung der Altersvorsorge geregelt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die unterschiedlichen Besteuerungen der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenpensionen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt (Urteil vom 6. März 2002).

Daraufhin begann am 1. Januar 2005 der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass Rentenbeiträge für den Aufbau der Altersvorsorge stufenweise in der Erwerbsphase steuerfrei gestellt werden und die darauf beruhenden Renten später voll besteuert werden. Durch eine Übergangsregelung bis 2040 gibt es einen gleitenden Übergang der derzeitigen Besteuerungspraxis in der nachgelagerte Besteuerung.

Kommen wir nun zu der privaten Altersvorsorge.

Die private Altersvorsorge baut sich in 3 Schichten auf.

Die erste Schicht ist die Basis-Rente. Sie ist der gesetzlichen Rente sehr ähnlich. Hier kann ich mir eine lebenslange monatliche Rente ersparen. Es ist keine Einmalzahlung möglich. Ich kann sie nicht vor dem 62 Lebensjahr aufkündigen oder vorzeitlich auszahlen lassen. Der Vorteil der Basisrente ist, dass ich sie bei der Einkommenssteuer bis zum Höchstbetrag als Altersvorsorgeaufwendungen absetzten kann. Dies sind aktuell für Alleinstehende 25.787 € und für zusammen veranlagte Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern 51.574 €. Allerdings wird hier der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen.

Für Selbstständige ist die Basisrente sehr interessant, da sie den Beitrag in der Regel voll ausschöpfen können. Er reduziert sich jedoch, wenn Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke oder die Landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt werden.

Im Jahr 2021 können 92 % der Beiträge zur Basis-Rente von der Steuer abgesetzt werden. Der Prozentsatz erhöht sich jährlich um 2 Punkte, sodass 100 % im Jahr 2025 erreicht sind.

Steuern fallen dann erst auf die spätere Rente an. Das ist dann die sogenannte nachgelagerte Besteuerung wie im Alterseinkünftegesetz geregelt.

Die zweite Schicht ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hier gibt es verschiedene Arten der bAV – Direktversicherung , Unterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionsfonds.

Hier möchten wir aber nur die gängigste behandeln und zwar die Direktversicherung. Die Beitragszahlung für die bAV erfolgt aus dem Bruttogehalt oder zusätzlich zum Gehalt als reiner Arbeitgeberbeitrag. Die Direktversicherung ist eine äußerst attraktive Möglichkeit, durch die Nutzung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorteile eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Jeder Arbeitnehmer hat auch einen rechtlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, der Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer dies ermöglichen.

Hier ein kleines Beispiel: Ein 30-jähriger Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass im Rahmen der bAV monatlich 100 € von seinem Bruttogehalt in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Die Zahlung soll bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren erfolgen. Dadurch verringern sich auch die Lohnsteuer und Sozialabgaben. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % und Sozialabgaben in Höhe von ca. 20 % werden dadurch rund 50 € pro Monat eingespart. Da bei dieser Entgeltumwandlung auch der Arbeitgeber Sozialabgaben einspart, muss er die auch an seinen Arbeitnehmer weitergeben. In diesem Beispiel ca. 20 €.

Fazit: wenn Sie auf 50 € Ihres Gehalts verzichten, werden Ihrer Direktversicherung dafür 120 € gutgeschrieben.

Wichtig zu wissen: Auch hier greift die nachgelagerte Besteuerung. Die Leistungen aus dem Direktversicherungsvertrag sind im Rentenalter mit einem in der Regel dann niedrigeren Steuersatz zu versteuern. Sie unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Rentner.

Hier nochmal die Vorteile der Direktversicherung:

  • Die Beiträge sind aktuell bis zu 6.815 € jährlich steuerfrei und bis zu 3.408 € sozialabgabenfrei – die Steuerfreiheit gilt bis zu 8%, die Sozialabgabenfreiheit bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Beim Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag entweder privat weitergeführt werden oder vom neuen Arbeitgeber übernommen werden
  • Die LVM-Direktversicherung ist insolvenzsicher. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geht der Vertrag auf dich über und fällt nicht in die Konkursmasse
  • Die Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II (Harz IV) angerechnet und bei Bezug von Grundsicherung im Rentenalter wird ein Freibetrag berücksichtigt
  • Bei Elternzeit wird der Vertrag beitragsfrei gestellt und nach Beendigung der Elternzeit wieder ohne Änderung der Vertragsgrundlagen inkraftgesetzt
  • Bei Rentenbeginn kann zwischen lebenslanger Rente und/oder Kapitalauszahlung gewählt werden. Beide Leistungen unterliegen der Besteuerung und der Kranken- sowie Pflegeversicherungspflicht der Rentner

Die dritte Stufe ist die private Altersvorsorge. Die Beitragszahlung erfolgt aus dem Nettoeinkommen. Hier gibt es keine staatliche Förderung, bzw. Steuerersparnis in der Ansparphase. Allerdings kann dieser Vertrag sehr flexibel gestaltet werden. Es können Sonderzuzahlungen geleistet werden und es ist auch möglich, vor Rentenbeginn Teilkapitalentnahmen vorzunehmen. Und bei Rentenbeginn hast du die Wahl zwischen lebenslanger Rentenzahlung oder einmalige Kapitalleistung. Bei Rentenbeginn wird nur der Ertragsanteil besteuert.

Der garantierte Zins hat keine Zukunft mehr. Niedrigzinsen bzw. Null- und Negativzinsen werden uns noch lange erhalten bleiben – mindestens mittelfristig, wahrscheinlich auch langfristig. Deshalb haben die Versicherer auch die Produkte mit Garantieleistungen vom Markt genommen, weil hier keine vernünftige Rendite erwirtschaftet werden kann.

Daher ist es Zeit, bei der Altersvorsorge neue Wege zu gehen und die Renditechancen am Aktienmarkt zu nutzen. Hier hast du die Wahl zwischen gemanagten Fonds und den sogenannten ETF-Fonds. ETFs sind Investmentfonds, die an der Börse gehandelt werden. Jeder einzelne ETF bildet dabei einen Marktindex nach, wie z. B. den MSCI World. Und weil dies automatisch und ganz ohne Fondsmanager geschieht, sind ETFs sehr kostengünstig.

Da eine Altersvorsorge bildlich gesprochen ein Marathon und kein Sprint ist – also auf lange Sicht gesehen werden muss, kann hier über die Jahre eine sehr gute Rendite erwirtschaftet werden. Wie viel Risiko man dabei eingehen möchte, kann jeder selber entscheiden.

Du siehst, das Thema Altersvorsorge ist sehr komplex. Eine gute Beratung ist daher unumgänglich, um die passende Absicherung zu finden.

Und auch hier gilt – je früher du damit beginnst, desto günstiger ist es.

Wir helfen Dir gerne dabei, die für dich richtige Altersvorsorge zu finden.

Deine

Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Die Haftpflichtversicherung

(Private) Haftpflichtversicherung

 

Was ist eine Haftpflichtversicherung, wozu benötige ich diese und was leistet die Haftpflichtversicherung.

Im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) § 823 ist die Schadensersatzpflicht geregelt:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Wer also einem anderen einen Schaden zufügt, muss auch dafür haften. Mit dem jetzigen und auch dem zukünftigen Vermögen.

Die Haftpflichtversicherung ist dazu da, berechtigte Ansprüche zu bezahlen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Eines vorweg – bei Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz.

Welche Haftpflichtversicherungen gibt es?

Es gibt verschiedene Haftpflichtversicherungen, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht – ohne diese wird kein Fahrzeug zugelassen. Auch der Kauf eines Moped-Schildes beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, genauso wie das Kennzeichen für den E-Scooter.
Für Vermieter ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig, wer ein Haus baut, sollte eine Bauherrenhaftpflicht abschließen und auch Pferde- und Hundehalter sollten sich gegen Schäden absichern. Darüber hinaus gibt es noch die Vereinshaftpflicht und verschiedene Haftpflichtabsicherungen im Gewerbebereich.
Und welche wir heute genauer unter die Lupe nehmen möchten, ist die Privathaftpflichtversicherung.

In der Privathaftpflichtversicherung unterscheidet man zwischen dem Personenschaden, dem Sachschaden und dem Vermögensschaden und der Art der Haftung, entweder durch unterlassen – Gefährdungshaftung – oder durch das tun/handeln – die Verschuldenshaftung.

Wichtig! Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt immer den Zeitwert, bzw. Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwerts.

Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert?

Egal ob Single, Paare oder Familien – bei der LVM gibt es für jeden die passende Absicherung. Unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr sind über die LVM-Familienhaftpflicht abgesichert und darüber hinaus auch noch während der Schul- oder Berufsausbildung, des Studiums oder des freiwilligen Wehr- oder Zivildienstes. Danach müssen sie sich selbst versichern.

Deliktsunfähig? Die LVM zahlt trotzdem!

Kinder unter 7 Jahren sind „deliktsunfähig“. Das heißt: Sie können für Schäden, die sie anrichten, nicht haftbar gemacht werden. Der Geschädigte geht leer aus, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Auch bei geistig behinderten oder demenzkranken Menschen kann das passieren. Und da häufig Nachbarn oder Bekannt die Geschädigten sind, ist das eine unangenehme Situation. Davor will euch die LVM bewahren und leisten darum auch bei Schäden durch deliktsunfähige mitversicherte Personen.

Und für was brauche ich die Privathaftpflichtversicherung jetzt genau?

Hier ein paar Beispiele:

Kleine Schäden könnten oftmals auch aus der „eigenen Tasche“ bezahlt werden. Klassisches Beispiel ist hier das Handy der Freundin/des Freundes, dass mit runter fällt und das Display kaputt ist.

Anders sieht es da bei einem Personenschaden aus. Beim Überqueren der Straße schau ich auf mein Handy und übersehe einen Radfahrer. Der muss mir ausweichen, stürzt und hat sich neben den Schürfverletzungen auch noch den Arm gebrochen. Hier habe ich neben dem Sachschaden (Fahrrad) auch noch einen Personenschaden und hier kann es richtig teuer werden. Neben dem Schmerzensgeld kommen noch Regressforderungen hinzu, wie etwa die Krankenkasse, die die Behandlungskosten ersetzt haben möchte oder Forderungen des Arbeitgebers des Verletzten wegen Arbeitsausfall.

Heutzutage geht nichts mehr ohne das Internet – auf meinem Computer hat sich ein Virus eingenistet. Mit meiner E-Mail verbreite ich versehentlich den Virus auf zahlreiche anderen Computer. Die Geschädigten verlangen Schadenersatz von mir.

In der Ferienwohnung toben die Kinder, ein Kind fällt in den Wohnzimmerschrank. Der Schrank ist kaputt und das Geschirr darin auch.

Du siehst, durch eine kleine Unachtsamkeit kann ein großer Schaden entstehen, für den du haftbar gemacht werden kannst.

Wichtig, damit du auch bestens abgesichert bist:

Aktualisiere regelmäßig den Versicherungsschutz, damit du im Schadensfall auch immer passend abgesichert bist. Denn das Leben bringt allgemeine Veränderungen mit sich, und deshalb nimmt die LVM auch immer wieder zeitgemäße Leistungsverbesserungen vor.

Fazit:

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben, denn diese schützt vor den Folgen des Haftungsprinzips, nach dem jeder für verursachte Schäden unbegrenzt geradestehen muss – mit seinem gesamten und auch zukünftigen Vermögen.

Die Privat-Haftpflichtversicherung der LVM schützt dich vor den Schadenersatzansprüchen des Geschädigten – berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Leitungswasserschäden

Leitungswasserschäden

In diesem Blog möchten wir über das Thema Leitungswasserschäden informieren. Was ist zu tun, wenn plötzlich Wasser austritt oder eine feuchte Stelle an der Wand entdeckt wird. Was kann ich als Versicherungsnehmer machen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und welche Pflichten habe ich zu erfüllen.

Welche Unterlagen benötigen wir, um den Schaden bearbeiten zu können?

Grundsätzlich benötigen wir für jeden Schaden, ob Schäden am Gebäude, Hausrat, Haftpflicht oder Kfz immer das Gleiche:

  • Den Schaden umgehend bei uns melden
  • Wann ist es passiert – Datum und ungefähre Uhrzeit
  • Was ist passiert
  • Wer oder was wurde beschädigt
  • Vermutliche Schadenshöhe
  • Wer ist eventuell mit beteiligt
  • Und ganz wichtig! – Fotos der beschädigten Stelle/Gegenstand aus verschiedenen Blickwinkel machen, damit wir uns ein „Bild“ machen können
  • Diebstahl muss polizeilich angezeigt werden

Zurück zum Leitungswasserschaden

Sie stellen nun fest, dass die Wand nass oder Wasser auf dem Boden ist. Können Sie die Ursache für den Wasseraustritt feststellen? Handelt es sich offensichtlich um eine Wasserleitung? Dann bitte den Haupthahn absperren, damit kein weiteres Wasser austreten kann. Handelt es sich um eine Abwasserleitung, dann möglichst Abwasser vermeiden. Nehmen Sie gegebenenfalls das Wasser mit einem Lappen oder einem Nasssauger auf und entfernen Sie betroffene Gegenstände und bringen diese ins trockene. Sorgen Sie für ausreichende Belüftung, um zu trocknen und um Schimmel zu vermeiden.

Ist die Schadenstelle bekannt und sicher lokalisierbar kann nach Rücksprache mit uns der Schaden bis zu einer Höhe von max. 500 € von Ihrem Installateur repariert werden.

Wenn die Schadenstelle nicht lokalisierbar ist oder diese sich vermutlich hinter Fliesen befindet, veranlassen wir die Lecksuche durch eine Fachfirma. Diese kann die Ursache für den Wasserverlust finden und gegebenenfalls auch reparieren. Im Idealfall kann die Schadenstelle punktgenau geortet und Fliesen zerstörungsfrei gelöst werden. Falls Fliesen zerstört werden müssen und Sie keine mehr zur Hand haben, können wir versuchen, über eine Spezialfirma Ersatzfliesen zu beschaffen.

Bei Leitungswasserschäden kann es sein, dass ein Teil des Schadens über die Wohngebäudeversicherung versichert ist und der andere Teil über die Hausratversicherung. Wenn beide Versicherungen bei uns in der Betreuung sind, dann müssen Sie uns den Schaden nur einmal melden. Sind die Versicherungen bei unterschiedlichen Gesellschaften, müssen Sie bei jeder Gesellschaft Ihren Schaden anzeigen.

Federführend ist hier in der Regel die Wohngebäudeversicherung, da dort die überwiegenden Kosten für die Reparatur und Instandsetzung anfallen.

Rechten und Pflichten

Bei Verträgen gibt es immer Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner. Welche Rechte und Pflichten für den Vertrag gelten sind in den jeweiligen Vertragsgrundlagen geregelt. Hier ist auch geregelt, welche Sachen versichert sind und welche nicht. Oft hört man – „Die Versicherung zahlt ja eh nicht“. Das stimmt nicht. Die Versicherungen zahlen die Schäden, die versichert sind. Wenn zum Beispiel bei einem Leitungswasserschaden im Bad 4 Fliesen beschädigt sind, zahlt die Versicherung keine komplette Badsanierung, auch wenn sich das der Geschädigte gerne wünscht. Das ist nicht Gegenstand der Versicherung.

Bei einer feuchten Stelle an der Wand zahlt die Versicherung die Malerarbeiten für die betroffene Wand und nicht das ganze Zimmer. Wenn ich das ganze Zimmer gestrichen haben möchte, muss ich den anderen Teil selber bezahlen. Oder wenn ein Lochfraß in der Wasserleitung festgestellt wurde, zahlt die Versicherung das Teilstück. Wenn aber 5 Meter Rohr vorsorglich ausgetauscht werden müssen, dann sind das Sanierungsarbeiten und die sind nicht versichert. Die kann man auch gar nicht versichern.

Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehört, dass sie ihre versicherten Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand halten. Dazu gehört, dass sie Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen (z. B. defekte Silikonfuge im Bad, lose Dachziegel, korrodierte Wasserleitung). Über die Versicherung können keine anstehenden Sanierungsarbeiten des Hauses abgerechnet werden. Denn wie vorher beschrieben, zahlt die Versicherung keine Badsanierung (z. B. 10.000 € bis 15.000 €), wenn wegen dem Wasserschaden nur ein paar Fliesen ausgetauscht werden müssen (Schadenhöhe 1.500 € – 2.000 €). Das gilt auch für alle anderen Schäden – Schaden ja, Sanierung nein.

Würde die Versicherung das machen, dann würden die Versicherungsbeiträge in die Höhe schießen und das wäre auch nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft, oder möchten Sie gerne die Bad- oder Dachsanierung eines anderen mitfinanzieren?

Zu den Pflichten gehört auch, den Schaden unmittelbar zu melden.

Wenn Urkunden oder Bankkarten gestohlen wurden, muss unverzüglich eine Sperrung der Konten veranlassen werden. Beim Verlassen des Hauses/Wohnung muss diese ordnungsgemäß verschlossen werden. Auch das Fahrrad muss immer abgeschlossen sein. Eine Gefahrenerhöhung muss auch unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden, wie zum Beispiel ein angebrachtes Gerüst am Gebäude für Renovierungsarbeiten.

Viele wissen über ihre Rechte ganz genau Bescheid, bei ihren Pflichten nehmen sie es aber nicht so genau.

Damit im Schadensfall alles reibungslos funktioniert, sind wir auch hier dein persönlicher Ansprechpartner. Und damit es nicht zu unschönen Überraschungen kommt, ist es ratsam, seine Versicherungen regelmäßig zu aktualisieren – wie in unserem letzten Blog ausführlich beschrieben.

Bei Fragen rund um das Thema Schaden und Versicherung beraten wir dich gerne.

Deine Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Verträge aktualisieren

Versicherungen aktualisieren

In diesem Blog möchten wir uns damit befassen: „Warum sollen die bestehenden Versicherungsverträge regelmäßig überprüft und aktualisiert werden?“

Ganz einfach , weil sich im Leben vieles ändert und das sollte auch bei seinen Versicherungen berücksichtigen werden.

Ein Beispiel aus der Privathaftpflichtversicherung die jeder haben sollte, denn im BGB §823 ist geregelt: (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet

Und man haftet dafür mit seinem jetzigen und auch dem zukünftigen Vermögen.

In den letzten Jahren haben sich viele ein neues E-Bike angeschafft. Wenn ich nun mit meinem E-Bike einen Unfall verursache, kann ich für den Schaden haftbar gemacht werden. Jetzt habe ich aber meine Privathaftpflichtversicherung vor 20 Jahren abgeschlossen und nie aktualisiert. Und vor 20 Jahren waren E-Bikes auf den Straßen kaum vorhanden und somit auch nicht in den damaligen Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Ganz kurz – E-Bike nicht versichert – Schaden wird nicht übernommen.

Ein anderes Beispiel – Internetnutzung – Shopping, Überweisungen, Social-Media, Streaming, Spiele usw. – alles online. Hier ist der Missbrauch von Daten, Verbreitung von Schadensoftware und vieles mehr an der Tagesordnung. Vor 20 Jahren war in privaten Haushalten die Internetnutzung nicht so verbreitet wie heute. Somit ist in den damaligen Versicherungsbedingungen der Schutz noch nicht so verankert, als heute.

Noch ein Beispiel zur Hausratversicherung. Die erste Wohnung – Möbel von Ikea oder gebraucht, günstige Lampen, keine Markenkleidung – nach 20 Jahren schaut das oft anders aus. Man hat mehr Geld zur Verfügung. Es werden hochwertigere Möbel, Lampen, Bekleidung und vieles mehr gekauft. Vielleicht eine neue Küche, Fernseher, die aktuelle Spielekonsole oder ein kostspieliges Hobby. Auch hier sollte in Abständen geprüft werden, ob die versicherte Summe im Schadensfall ausreicht.

Das Leben bringt immer Veränderungen mit sich, technische wie persönliche, Single – Partnerschaft – Ehe – Kinder – Scheidung. Diese ganzen Veränderungen sollen regelmäßig überprüft werden, denn jede Lebensphase braucht eine individuelle Absicherung.

Das Leben, die technische Entwicklung, die steigenden Preise, neue Gesetzgebungen und der Bedarf am Markt – das alles fließt in die neuen, überarbeitete Versicherungsbedingungen ein.

Oft vergessen die Leute, eine geänderte Lebenssituation ihre Versicherung mitzuteilen, obwohl es vertraglich geregelt ist, dies zu melden. Deshalb kommen wir in regelmäßigen Abständen auf unsere Kunden zu und informieren Sie, was es neues gibt und fragen auch nach, ob sich an der Lebenssituation oder der versicherten Sache etwas geändert hat. Denn wir verstehen und als Dienstleister und möchten, dass unsere Kunden gut abgesichert sind. Darüber hinaus sind wir zur Beratung gesetzlich verpflichtet.

Um also immer auf der sicheren Seite zu sein, nutzen Sie einfach unseren Beratungsservice, damit ihre Versicherungen immer auf dem aktuellen Stand sind uns Sie für Ihr Geld auch die bestmöglichen Leistungen bekommen.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Wann war euer letzter „das ist ja gerade nochmal gutgegangen“ Moment?

Heute möchten wir uns mit dem Thema Unfallversicherung befassen.

Was versteht die Versicherung unter einem Unfall?

Hier gilt die PAUKEPlötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, dass zu einer Gesundheitsschädigung führt.

Wusstet ihr, dass in Deutschland alle vier Sekunden ein Unfall geschieht? Zu Hause, bei der Gartenarbeit, beim Sport, beim Fahrrad- und Motorradfahren, im Beruf und in der Freizeit. Wusstet ihr auch, dass bei einem selbst verschuldeten Autounfall der Fahrer nicht unfallversichert ist, nur die Mitfahrer? Und eine gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht für jeden und erst recht nicht überall.

Eine private Unfallversicherung gilt überall und jederzeit – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, im In- und im Ausland.

Früher war die Unfallversicherung ein reiner Kostenerstatter. Die versicherte Summe wurde bei Invalidität gemäß Gliedertaxe ausbezahlt. Oft war noch ein Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und die Kurbeihilfe versichert. Das hat sich aber geändert.


Bei der LVM-Unfallversicherung können Sie zum Basisschutz 3 weitere Module – Reha, Rente, und Plus – individuell hinzuwählen.

Im Basisschutz ist die Kapitalleistung bei Invalidität abgesichert, die Umbau-Soforthilfe für Wohnen und Mobilität, die Sofortleistung bei schweren Verletzungen, Rettungs- und Bergungskosten sowie die Kapitalleistung im Todesfall.

Im Modul Rente kann man eine Unfall-Rente, Pflegerente für Senioren, Waisenrente für Kinder sowie Unfall-BU-Kapital einschließen.

Und was wünscht man sich nach einem Unfall am meisten? Dass es schnell wieder bergauf geht. Und da kommt das Modul Reha ins Spiel.
Unverhofft kommt oft und deshalb haben wir auch schon Erfahrung mit dem Reha-Management machen dürfen. 2019 hat sich unser damals 8-jähriger Sohn beim Fußballspielen das Knie verdreht – Diagnose Kreuzbandriss. Da waren wir erst einmal geschockt. Kreuzbandriss bei einem Kind, dass leidenschaftlich Sport treibt. Was tun, damit er wieder schmerzfrei spielen kann? Wir haben dann den Reha-Manager beauftragt. Ärztlich waren wir bereits bestens versorgt. Der Reha-Manager kam dann zu uns ins Krankenhaus und hat mit uns die weitere Vorgehensweise besprochen.

Mit dem Reha-Manager steht euch ein professioneller Partner zu Seite der dabei hilft, die bestmögliche Behandlung zu erhalten. Der Reha-Manager kann Spezialkliniken und ambulante Therapien vermitteln. Er unterstützt bei beruflicher und sozialer Rehabilitation. Das Modul beinhaltet auch die Psychologische Begleitung und einen Reha- und Fitness-Zuschuss für ambulante Reha-Maßnahmen und weitere langfristige Fitness-Maßnahmen nach einem Unfall.

Auf Wunsch können auch Hilfs- und Pflegeleistungen abgesichert werden. Die kümmern sich um Einkäufe, begleiten zu Arzt- oder Behördentermine, kümmern sich um die Mahlzeiten und helfen bei der Grundpflege. Sie können auch einen Pflegeplatz vermitteln.

Und zuletzt noch das Modul Plus für alle, die noch ein bisschen mehr möchten. Im Modul Plus kann ich Kosmetische Operationen und Zahnersatz für alle Zähne absichern. Die Krankenkasse übernimmt immer nur einen Teil der Kosten für den Zahnersatz. Denn Rest übernimmt dann die Unfallversicherung bis zur vereinbarten Summe. Dann gibt es noch den Punkt Frakturleistung und Bänderriss. Hier gibt es eine einmalige Geldleistung bei vollständigem Bruch eines Knochen oder Riss von Bänder oder Sehnen. Das kann man auch als „Schmerzensgeld“ bezeichnen. Auf Wunsch können Sie auch ein Krankenhaustagegeld einschließen.

Und sollte der Unfall doch schwerwiegender sein und es sind umbauten im eigenen Wohnbereich nötig, so unterstützen wir Euch mit der Zahlung für Umbaumaßnahmen. Diese Summe ist eine Vorschussleistung der Invaliditätszahlung, die erst nach konkreter Feststellung der Invalidität erstattet wird. Bei solchen Fällen wird aber bereits im Voraus Geld für diese Maßnahmen benötigt, die Ihr dann unkompliziert erhaltet.

Wir können auch nicht vor einen Unfall schützen, aber wir können euch helfen, dass es schnell wieder aufwärts geht.

Und wie immer – eine persönliche Beratung gibt es bei uns, damit ihr genau die Absicherung bekommt, die ihr braucht.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Eine gute Krankenversorgung ist aktuell wichtiger denn je.

Nachdem wir die ersten positiven Feedbacks auf unseren Blog-Beitrag vom Januar 2021 erhalten haben, möchten wir mit einem sehr präsenten Thema starten.

Seit vergangenem Jahr ist die Krankenversorgung nochmals stärker in den Vordergrund von uns allen gerückt.

Mit diesem Beitrag möchten wir Euch einige Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung, dem möglichen privaten Zusatzschutz und die private Krankenvollversicherung zur Verfügung stellen.

Vorab gilt bereits zu sagen, dass es den Rahmen sprengen würde, wenn wir alle Punkte umfangreich behandeln. Wenn Fragen auftreten, dann meldet Euch bei uns, denn beim Thema Vorsorge ist eine persönlicher Beratung wichtig.

Sehen wir uns zuerst die gesetzliche Krankenversicherung an.

Diese ist auf den sogenannten Generationenvertrag (Drei-Generationenvertrag) aufgebaut. Die mittlere, erwerbstätige Generation finanziert sowohl die alte als auch sehr junge Generation. Die alte Generation leistet auch einen Beitrag, jedoch ist dieser im Durchschnitt geringer als die dazugehörigen durchschnittlichen Leistungen. Kinder bezahlen keine Beiträge erhalten aber Leistungen.

Die Kriterien, welcher Status in der gesetzlichen Krankenversicherung wann greift – Pflichtversicherung, freiwillig versichert, Familienversicherung, Krankenversicherung der Rentner- und welche Beitragssätze gelten, wollen wir heute nicht zum Kernthema machen.

Laut dem statistischen Bundesamt (Stand 2019) ist das Verhältnis von Personen im Rentenalter (65+) und denen im erwerbstätigen Alter im Jahr 2060 1:1,5.

Um im Jahr 2060 annähernd die Relation von heute (1:2,71) zu erreichen, müsste das Renteneinstiegsalter auf 72,5 Jahre angehoben werden.

Hinzu kommen noch Kostensteigerungen infolge des medizinischen Fortschritts und allgemeine Preissteigerungen.

Wie löst die gesetzliche Krankenversicherung das Problem?

Neben den Beitragsanpassungen, die jeder an seinem Gehaltszettel bzw. Geldbeutel zu spüren bekommt bzw. bekam, werden Kürzungen oder Streichungen von Leistungen vorgenommen.

Von 1982-2018 gab es 18 Gesundheitsreformen.

Hierunter fielen z. B. die Reduzierung von Kostenübernahmen in der Zahnersatzbehandlung, keine Zuschüsse für Brillen (Ausnahme Kinder und extrem Sehschwache), Zuzahlungen für Medikamente wurden erhöht, Streichung des Sterbegeldes, Einführung der notwendigen Pflegepflichtversicherung und vieles mehr.

Wer Kraft Gesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, hat keine Möglichkeit hierauf Einfluss zu nehmen. Diejenigen, die sich wegen höherem oder gar keinem Einkommen (Verdienst über der Jahresarbeitsentgeldgrenze) oder selbständiger Tätigkeit freiwillig gesetzlich versichern, fallen genauso unter diese Rahmenbedingungen.

Wie sieht es im Alltag aus, wenn der Arztbesuch erfolgt?

Die meisten von uns gehen heute regelmäßig zum Zahnarzt. Die Einschränkungen der gesetzlichen Krankenkasse sind dort deutlich zu spüren. Die Zahnreinigung, Füllungen aus Kunststoff/Keramik oder Wurzelbehandlungen müssen aus der eigenen Tasche mitfinanziert werden. Bei Zahnersatzmaßnahmen wie Kronen, Brücken oder Implantaten zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur Festkostenzuschüsse. Erst kürzlich unterhielten wir uns mit einer Kundin, deren Schwester für 3 anstehende Implantate 8000 € Eigenanteil zu leisten hat. Das muss erst einmal finanziert werden.

Wie sieht es mit dem Krankenhaus aus, wenn dort ein Aufenthalt notwendig wird?

Gesetzlich versicherte haben einen allgemeinen Leistungsanspruch auf

  • Ärztliche Behandlung
  • Verpflegung
  • Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Pflege
  • Unterkunft im Mehrbettzimmer

Dazu kommt die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für vollstationäre Krankenhausaufenthalte von 10 Euro pro Tag. Maximal 28 Tage werden berechnet. Patienten unter 18 oder stationäre Entbindungen fallen nicht darunter.

Bei einem Krankenhausaufenthalt steht die baldige Genesung für jeden im Vordergrund. Hilfreich ist hier die Behandlung durch den Chefarzt oder die ruhigere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Dies ist aber auch wieder nur mit der Zuzahlung aus dem eigenen Geldbeutel möglich und kann sehr teuer werden. Ausnahmen sind natürlich die medizinisch notwendige Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bzw. Behandlung durch den Chefarzt.

Wie sieht die Versorgung bei längerer Krankheit aus?

6 Wochen lang erhält jeder Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Danach endet die Leistungspflicht des Arbeitgebers (Ausnahmen sind andere Tarif- oder Arbeitsregelungen). Im Anschluss wird durch die Krankenkasse ein Krankengeld geleistet, dass sich am Arbeitseinkommen orientiert. 70% vom letzten Brutto-Arbeitsendgeld – höchstens jedoch 90% des Netto. Es wird maximal das Brutto-Arbeitsendgeld bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Die Zahlung erfolgt maximal 78 Wochen lang (inklusive der ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung). Auch hier sind erhebliche Lücken vorhanden, wenn mit dem Krankengeld die monatlichen Kosten bedient werden müssen.

Weitere Einschränkungen gibt es in der Krankenversorgung durch Behandlungen von Heilpraktikern, alternative Medizin, Vorsorgemaßnahmen, Auslandsaufenthalt oder der Brillenversorgung und vor allem in der Pflegeversorgung. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet hier gar nicht, oder nur mit einem geringen Beitrag. Zu den Pflegelücken informieren wir Euch auch gerne persönlich.

Gesundheit ist nicht alles im Leben, aber ohne sie ist alles nichts.

Wie kann die Gesundheitsversorgung unabhängig einer Gesundheitsreform gestaltet werden, und welche Optionen gibt es dazu?

Es braucht kein Blick in die „Glaskugel“, dass die medizinischen Kosten die nächsten Jahre steigen und nicht fallen werden. Um den höher werdenden Eigenanteil zu minimieren, können gesetzlich versicherte flexibel wählbare Tarifbausteine bei uns absichern. Dort sind vertraglich die Leistungen festgeschrieben, die nicht einfach änderbar sind.

Kostet heute ein Inlay anteilig ca. 920€, kann dies in 5-10 Jahren schon bei 2000-3000€ liegen.

Besteht eine private Zahnzusatzversicherung werden heute wie auch zukünftig die vereinbarten Prozentsätze (bei der LVM – Zahnpremium – 100% Restkostenerstattung) und die damit verbunden Leistungen und Summen erbracht.

Umso früher eine Zusatz- oder private Vollversicherung abgeschlossen wird, umso günstiger ist der Einstiegsbeitrag. Das sogenannte Eintrittsalter ist relevant für die Beitragsberechnung wie auch der Gesundheitszustand.

Eine Zusatzversicherung kann abgeschlossen werden, wenn die dazugehörigen Gesundheitsfragen positiv beantwortet werden. Der private Versicherer kalkuliert seine Beiträge auf Basis von gesunden Risiken bzw. Kunden, um eine Ausgewogenheit im Kundenstamm zu haben, damit das Risiko überschaubar bleibt. Somit sollte der Abschluss erfolgen, wenn noch keine Behandlung oder Maßnahme vor der Tür steht oder am laufen ist. Zu diesem Zeitpunkt ist die Absicherung erst einmal nicht möglich. Hinzu kommen noch Wartezeiten, die erfüllt werden müssen.

Eine Versicherung ist das einzige Gut, was nicht mehr gekauft werden kann, wenn es gebraucht wird.

Die Zusatztarife gibt es für das Krankenhaus, für längere Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Pflegekosten, Brillenkosten und Vorsorge- und Heilpraktikerleistungen.

Diejenigen, die bereits beim Zahnarzt die Zahnreinigung nutzen, haben im Jahr 120-200€ zusätzliche Kosten. Diese Summe bekommt Ihr über die Zahnzusatz erstattet. Somit ist indirekt ein Teil des Beitrages für den privaten Schutz schon erstattet.

Die freiwillig gesetzlich Versicherten oder diejenigen, die noch pflichtversichert sind, aber sich der Status ändert – wegen Verdienst über der Jahresarbeitsendgeldgrenze oder anstehender, selbständiger Tätigkeit – können in die private Krankenversicherung wechseln.

Was gibt es bei der privaten Krankenversicherung zu beachten?

Nachfolgend werden wir einige Punkte darstellen, die bei einer privaten Krankenversicherung relevant und für die Anbieterwahl entscheidend sind.

Ein Angebot mit ausgewiesenem Beitrag und der Leistungsbeschreibung reicht nicht aus, um die private Krankenversorgung zu erhalten, die man sich wünscht und vorstellt.

Auch die privaten Krankenversicherungen müssen die Altersentwicklung in Ihrer Beitragsberechnung berücksichtigen. Die Preis- und Kostensteigerungen des medizinischen Fortschritts können nicht vorhergesehen werden. Der Ausgleich kann nur durch Beitragsanpassungen erfolgen, da die Leistungen vertraglich festgeschrieben sind und nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, durch Reformen abgeändert werden können.

Um die im Alter steigenden Krankheitskosten aufzufangen, bilden private Krankenversicherer sogenannte Alterungsrückstellungen – in jungen Jahren zahlen die Versicherten mehr Beitrag, als für die anfallenden kalkulierten Krankheitskosten benötigt wird. Dieser „überschüssige“ Beitragsanteil (auch Sparanteil genannt) wird angespart und verzinst. So bildet sich mit den Jahren ein Kapitalpolster, um die im Alter höher werdenden Krankheitskosten auffangen zu können.

Doch genau in diesem Punkt gibt es Unterschiede: Denn private Krankenversicherer schätzen die altersbedingte Entwicklung der Kosten unterschiedlich ein. Sie rechnen unterschiedlich hohe Sicherheiten in ihren Beitrag ein, wodurch einige Anbieter zu Vertragsbeginn günstiger erscheinen, als sie es auf längerer Sicht sind.

Wenn anfangs nur niedrigere Sicherheiten im Beitrag eingerechnet sind, muss der Beitrag mit steigendem Alter der Versicherten stärker erhöht werden. Denn die mit dem Alter steigenden Krankheitskosten müssen dann quasi im Nachgang aufgefangen werden, was unterm Strich über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg zumeist deutlich teurer ist.

Was gibt es noch zu beachten?

Etliche Versicherer führen parallel eine Vielzahl von Tarifwerken, von denen in der Regel nur das aktuellste Tarifwerk angeboten wird. Damit ist keine größere Auswahl für den Kunden vorhanden. Vielmehr führt die mangelnde Berücksichtigung von Vorerkrankungen oder eine unzureichende Beitragskalkulation zu starken Beitragsanstiegen in „alten“ Tarifen, und werden dadurch für neue Kunden unattraktiv. Hinzu kam die Schließung der früheren sogenannten Bisextarife, die von den Unisextarifen abgelöst wurden. Dadurch entsteht folgendes Problem:

Die gesunden – bereits in älteren Tarifwerken versicherten – Kunden werden einen Wechsel in das aktuelle Tarifwerk anstreben, weil in dem alten Tarif das Leistungsspektrum nicht mehr zeitgemäß aktualisiert wird. In den älteren Tarifen verbleiben dann häufig nur Versicherte, die aufgrund von Vorerkrankungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr in einen aktuellen Tarif wechseln können. Durch die immer höher werdenden Leistungsausgaben kommt es zu immer höheren Beitragsanpassungen in kürzer werdenden Zeitabständen. Dadurch verschärft sich die Problematik im Alttarif zusätzlich.

Ein weiterer Punkt unterscheidet private Krankenversicherungen.

Jeder Krankenversicherer hat eine RfB-Quote (Rückstellungen für Beitragsrückerstattung im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen). Diese zeigt, wie viele Mittel der Versicherer in den letzten Jahren für die Begrenzung von Beitragserhöhungen angesammelt hat. Je höher diese Rückstellung ist, desto mehr Geld hat der Versicherer zur Verfügung, um die Beitragsentwicklung aufgrund von Preissteigerungen auch zukünftig zu dämpfen.

Der Marktdurchschnitt (Stand 2018) lag bei 38,08%. Die LVM Versicherung hat eine Quote von beachtlichen 61,16%. Des weiteren hat die LVM seit 1981 ein geöffnetes Tarifwerk – also keinen geschlossenen belastenden Tarif. Die RfB-Quote der LVM-Krankenversicherung liegt weit über dem Branchendurchschnitt. Sie gehört zu den höchsten im Markt! Einen Teil dieses Geldes verwendet die LVM aktuell, um damit notwendige Beitragserhöhungen gering zu halten oder Beiträge sogar zu senken:

  • Vor Erreichen des 65. Lebensjahres werden damit notwendige Beitragserhöhungen unserer Kunden abgefedert, also begrenzt.
  • Mit Erreichen des 65. Lebensjahres werden zusätzlich Mittel eingesetzt, um den Beitrag in der Regel sogar zu senken.

Mit dem restlichen Geld finanziert die LVM eine attraktive Beitragsrückerstattung und außerdem die Erstattung bestimmter Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, ohne dass dabei der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) gefährdet oder die vereinbarte Selbstbeteiligung (SB) im ambulanten Tarif angerechnet wird.

Darum ist ein Angebot nicht gleich ein Angebot. Und das billigste ist nicht gleich das Beste, weil sich auch oft die Leistungen sehr unterscheiden.

Wusstet Ihr, dass man sich auch als Student bereits privat versichern kann?

Auch für Referendare, Beihilfeberechtigte und Heilfürsorgeempfänger bietet die LVM bis zu 100% Kostenerstattung.

Die meisten Entscheidungen fällen wir gefühlsmäßig „aus dem Bauch heraus“. Doch die wirklich wichtigen Entscheidungen im Leben wollen sorgfältig bedacht werden, damit Kopf und Bauch „ja“ sagen können.

Wer über einen Systemwechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung nachdenkt, sollte alle Argumente kennen und abwägen.

Wir helfen euch dabei, die für euch passende Lösung zu finden. Auch ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung zur LVM kann sich lohnen. Wir erklären euch, was berücksichtigt werden muss.

Sprecht uns einfach an – wenn Ihr Fragen zu diesem Thema habt.

Wir haben uns für dieses Jahr noch etwas neues überlegt. Bald gibt es von uns „was auf die Ohren“, und wir starten mit unserem Podcast. Hier möchten wir euch auch über verschiedene Themen auf dem laufenden halten.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz

Kicken für Kinder e.V.

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