Beihilfe
In Deutschland gilt für die Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, abhängig von der beruflichen Stellung und Einkommen.
Folgende Versicherungen stehen zur Wahl:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Beihilfe + private Krankenversicherung
- Heilfürsorge
Thema in diesem Blog-Beitrag ist die Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte und Heilfürsorge.
Wer ist beihilfeberechtigt?
- Lehramtsanwärter/in
- Referendarin / Referendar
- Beamtenanwärterin / Beamtenanwärter
- Beamtin / Beamte
- Richterin / Richter
Unter welchen Voraussetzungen Ehepartner und Kinder beihilfeberechtigt sind, erfährst du bei deinem Dienstherrn.
Je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht sind mit der Beihilfe in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten durch den jeweiligen Dienstherrn abgedeckt. Der Rest muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Auf den Beihilfeanspruch hast du keinen Einfluss, auf die Absicherung der Restkosten aber schon. Und hier hast du die Qual der Wahl – viele Anbieter, viele Tarife.
Warum die LVM-Restkostenabsicherung auf alle Fälle in deine engere Wahl gehört, und bestenfalls deine 1. Wahl sein sollte.
Eines schon mal vorweg:
Beihilfe + LVM = bis zu 100 % Kostenerstattung
Wie funktioniert in Zukunft die Abrechnung, nach einem Arztbesuch?
Bei gesetzlich krankenversicherten werden Behandlungen direkt zwischen Arzt und Krankenkasse bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. Das ändert sich als Beihilfeempfänger. In Zukunft bist du nach Behandlungen Rechnungsempfänger und musst die Rechnungen bezahlen. Du reichst die Rechnung bei der zuständigen Stelle deines Dienstherrn und deiner privaten Krankenversicherung ein. Von deinem Dienstherren bekommst du den prozentualen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten erstattet. Die private Krankenversicherung leistet entsprechend dem vereinbarten Tarif.
Möglicherweise bekommst du aber nicht alle Krankheitskosten erstattet, weil die Reformen des öffentlichen Gesundheitswesens auch bei Beihilfeansprüchen Kürzungen zur Folge hatten. Das bedeutet, dass häufig Rechnungen höher ausfallen als der beihilfefähige Betrag. Die Differenz musst du dann aus eigener Tasche bezahlen.
Für diesen Eigenanteil, der bei Brillen, Kontaktlinsen oder teurem Zahnersatz erheblich sein kann, gibt es bei der LVM den LVM-Ergänzungstarif.
Der LVM-Ergänzungstarif übernimmt die nicht beihilfefähigen Restkosten. Und sogar künftige Kürzungen der Beihilfe fängt der LVM-Ergänzungstarif in den meisten Fällen auf.
Bei der privaten Krankenversicherung kannst du dir deinen Versicherungsschutz so zusammenstellen, wie du gerne möchtest. Es gibt wichtige Bausteine, die die Grundversorgung sichern und es gibt sinnvolle Ergänzungen zur Aufstockung des Versicherungsschutzes. Eine Auflistung der verschiedenen Bausteine findest hier auf Homepage der LVM oder du lässt dich von uns beraten.
Unser Plus für Berufsstarter!
Bei der LVM zahlen Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter und beihilfeberechtigte Studenten besonders niedrige Beiträge – und dass bei denselben umfassenden Leistungen wie nach der Ausbildung.
- Die Beiträge für den Ausbildungstarif bleiben während der ersten drei Jahre der Anwärterzeit stabil. Im Falle einer Beitragsanpassung verwendet die LVM Überschussmittel, um den Beitrag konstant zu halten.
- Rückerstattung von sechs Monatsbeiträgen – im Branchenvergleich beachtlich! Bei Leistungsfreiheit wird die Beitragsrückerstattung aus dem ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Ergänzungstarif gezahlt. Bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr erstattet die LVM sechs Monatsbeiträge zurück. Beginnt die Versicherung im laufenden Kalenderjahr, so wird die Beitragsrückerstattung anteilig gezahlt. Die Art und Höhe der Beitragsrückerstattung wird jährlich neu vom Vorstand der LVM Krankenversicherungs-AG festgelegt.
- Volle Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz.
Du befindest dich noch in der Ausbildung? Bei der LVM erhältst du eine umfassende Kostenerstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz – auch wenn hierfür kein Beihilfeanspruch besteht.
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.
Nutzt du den vom gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen – dein Anspruch auf die Beihilferückerstattung bleibt erhalten. Die Aufwendungen werden aus Überschüssen finanziert und sind nicht dauerhaft garantiert, sondern abhängig vom Geschäftsergebnis.
Versicherungsschutz für Heilfürsorgeempfänger.
Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr für viele Polizisten und Feuerwehrbeamte sowie Soldaten die entstehenden Aufwendungen bei Krankheit. Die Heilfürsorge übernimmt aber keine Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Die muss selbst abgeschlossen werden. Die Heilfürsorge bietet nur einen Grundschutz. Mit den LVM-Krankenzusatztarifen kannst man diesen Grundschutz sinnvoll ergänzen.
Mit dem Ende der aktiven Dienstzeit entfällt die Heilfürsorge und wird durch eine Beihilfe des Dienstherrn ersetzt. Für den verbleibenden Rest ist eine private Absicherung notwendig. Dieser Schutz kann schon frühzeitig ohne einer späteren Gesundheitsprüfung durch eine Anwartschaftsversicherung gesichert werden. Es gibt verschiedenen Anwartschaftsversicherungen.
Kann man zur LVM-Krankenversicherung wechseln?
Ein Wechsel ist möglich. Einige Punkte gibt es allerdings zu beachten. Wer erstmalig einen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung ab dem 01.01.2009 abgeschlossen hat, kann einen Teil der gebildeten Alterungsrückstellungen beim Wechsel übertragen lassen. Dadurch reduziert sich der Beitrag. Eine wichtige Voraussetzung ist auch, dass die Gesundheitsfragen positiv beantwortet werden können.
Fazit
Bei der Wahl der Krankenversicherung sollte nicht nur der Beitrag im Vordergrund stehen. Sehr wichtig sind auch die Leistungen im Krankheitsfall. Wie bereits erläutert, hast du mit dem LVM-Ergänzungstarif in der Restkostenabsicherung bis zu 100% Kostenerstattung. Um den passenden Versicherungsschutz zu erhalten, solltest du dich auf alle Fälle beraten lassen. Das ist keine Versicherung, die man „online“ abschließen sollte. Und wenn du schon privat krankenversichert bist, dann prüfen wir gerne, ob sich ein Wechsel zur LVM lohnen kann.
Dieser Beitrag gibt nur einen groben Überblick über die Leistungen der LVM-Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte. Wenn du mehr wissen möchtest, dann vereinbare einfach einen Beratungstermin.
Deine Versicherungsagentur
Stefan Fritz