Wohngebäude
Was ist das eigentlich, was ist versichert und was musst du beachten.
Damit nach einem Schaden, zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Sturm-Hagel dein Lebenstraum von den eigenen vier Wänden nicht zum Alptraum wird, ist es wichtig, sich gegen die finanziellen Gefahren, vor denen sich niemand hundertprozentig schützen kann, abzusichern und dafür solltest du eine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Was ist versichert?
Die LVM Wohngebäudeversicherung umfasst das gesamte Wohngebäude von der Bodenplatte bis zum Dach. Weiteren Schutz gibt es für eingefügte Gebäudebestandteile (Einbauküche, Sanitäranlagen), Gebäudezubehör (Müllboxen, Mülltonnen, Klingel- und Briefkastenanlagen sowie Brennstofftanks und Brennstoffvorräte) und für bauliche Grundstücksbestandteile. Hierzu zählen zum Beispiel Mauern, Zäune, Kleinkläranlagen und Terrassenüberdachungen. Eingeschlossen sind zudem freistehende Antennen- und Satellitenanlagen, Außenbeleuchtungen und Wege. Sogar Kinderschaukel, Rutschen oder Klettertürme sind mitversichert.
Neben dem eigentlichen Schaden können auch durch Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten und begleitende Umstände zusätzliche Kosten auf Dich zukommen. Die LVM Wohngebäudeversicherung übernimmt auch die Kosten für das Aufräumen, Abbrucharbeiten, Entsorgungsarbeiten, Sachverständigenkosten oder die Kosten für öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsauflagen. Selbst wenn wegen eines Schadens vorzeitig der Urlaub abgebrochen bzw. durch einen Schaden in ein Hotel umgezogen werden muss, ist die finanzielle Absicherung durch die LVM gewährleistet.
Wie berechnet die Versicherung den Wert eines Gebäudes?
Das Gebäude wird zum gleitenden Neuwert versichert. Die Grundlage dieser Versicherungsform ist der Neuwert von 1914. Durch diese Versicherung zum gleitenden Neuwert soll eine Unterversicherung durch Preissteigerungen verhindert werden. Der Vorteil dieser Versicherungsform ist, dass die Versicherungssumme stets den jährlichen Baupreissteigerungen im Baugewerbe angepasst wird. Für die Umrechnung auf den Neuwert bzw. auf den Beitrag des aktuellen Jahres wird vom Statistischen Bundesamt jedes Jahr ein Baupreisindex bzw. ein Gleitender Neuwertfaktor ermittelt. Der Versicherungsschutz und Beitrag sind somit dynamisch. Die nach diesen Kriterien vereinbarte Versicherungssumme ist nicht unbedingt Obergrenze der Entschädigung, sondern der ortsübliche Neubaupreis. Über diese Versicherungssumme hinaus werden sämtliche vereinbarten versicherten Kosten zusätzlich im Rahmen ihrer jeweiligen Entschädigungsgrenze ersetzt.
Was ist bei der Berechnung der Versicherungssumme zu beachten:
Wie in der Hausrat gibt es auch bei der Wohngebäudeversicherung das Thema Unterversicherungsverzichtklausel. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Versicherungswert größer als die Versicherungssumme ist. Dann würde im Leistungsfall nur eine anteilige Erstattung erfolgen. Ist für den Vertrag die Klausel vereinbart, wird bei Schäden bis zur Versicherungssumme auf die Anrechnung einer eventuell vorhandenen Unterversicherung verzichtet. In der Gebäudeversicherung mit gleitender Neuwertversicherung hast du im Falle eines Totalschadens Anspruch auf ein Gebäude gleicher Art und Ausstattung (ortsübliche Wiederherstellungskosten). Die Leistung ist dann grundsätzlich nicht durch die Versicherungssumme begrenzt.
Den Wert 1914 ermitteln wir anhand der Wohnfläche und Ausstattung des Gebäudes. Wie viel Etagen gibt es. Welche Dachart ist vorhanden. Gibt es einen Keller und Garagen/Carports. Sind Solaranlagen, Fußbodenheizungen, Kachelöfen, hochwertige Böden/Fenster/Sanitäranlagen vorhanden? Diese und noch einige zusätzliche Daten werden für die Ermittlung des Wertes 1914 von uns abgefragt und erfasst, dass dann das Gebäude mit der Unterversicherungsverzichtklausel passend abgesichert ist.
Welche Leistungen kann ich versichern?
In der Grunddeckung ist Dein Gebäude gegen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert. Dieser Schutz wird durch die Leistungen der Pauschaldeklaration (die Leistungen sind immer mitversichert und können nicht abgewählt werden) noch ideal ergänzt. Der wichtigste Punkt in der Pauschaldeklaration, wie ich finde ist – keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls 50.000 €. Klassisches Beispiel hierfür ist in der kalten Jahreszeit, wenn die Heizung abgestellt wird, ein durch Frost verursachter Rohrbruch entsteht und es zu einem Leitungswasserschaden kommt.
Die Grunddeckung kann auf Wunsch individuell durch folgende Bausteine ergänzt werden:
- Elementargefahren (Überschwemmung)
- Glasbruch
- Wohngebäude Plus (Grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme und vieles mehr)
- Vermieter Plus (Ob Tod des Mieters oder Kosten durch Messies/Mietnomaden, eine sinnvolle Ergänzung)
- Gewächshaus
- Gebäudetechnik (Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler rund um Lüftung/Heizung/SmartHome)
- Photovoltaik
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem versicherten Grundstücks
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und außerhalb des versicherten Grundstücks
Was passiert im Schadensfall?
Da man meistens erst im Schadensfall wirklich merkt, wie gut eine Versicherung ist, stehen wir Dir als Serviceagentur im Leistungsfall als Schadensmanager zur Seite. Viele Schäden können wir auch selbst regulieren. Und das Beste ist, Du musst nur eine Nummer wählen und landest nicht im Sammelchat oder einem Call-Center.
Wenn du mehr über unsere Wohngebäudeversicherung und deren Leistungen erfahren möchtest, dann melde Dich einfach bei uns. Wir beraten Dich gerne, damit Du bestens abgesichert bist.
Deine Versicherungsagentur
Stefan Fritz