Leitungswasserschäden
In diesem Blog möchten wir über das Thema Leitungswasserschäden informieren. Was ist zu tun, wenn plötzlich Wasser austritt oder eine feuchte Stelle an der Wand entdeckt wird. Was kann ich als Versicherungsnehmer machen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und welche Pflichten habe ich zu erfüllen.
Welche Unterlagen benötigen wir, um den Schaden bearbeiten zu können?
Grundsätzlich benötigen wir für jeden Schaden, ob Schäden am Gebäude, Hausrat, Haftpflicht oder Kfz immer das Gleiche:
- Den Schaden umgehend bei uns melden
- Wann ist es passiert – Datum und ungefähre Uhrzeit
- Was ist passiert
- Wer oder was wurde beschädigt
- Vermutliche Schadenshöhe
- Wer ist eventuell mit beteiligt
- Und ganz wichtig! – Fotos der beschädigten Stelle/Gegenstand aus verschiedenen Blickwinkel machen, damit wir uns ein „Bild“ machen können
- Diebstahl muss polizeilich angezeigt werden
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Sie stellen nun fest, dass die Wand nass oder Wasser auf dem Boden ist. Können Sie die Ursache für den Wasseraustritt feststellen? Handelt es sich offensichtlich um eine Wasserleitung? Dann bitte den Haupthahn absperren, damit kein weiteres Wasser austreten kann. Handelt es sich um eine Abwasserleitung, dann möglichst Abwasser vermeiden. Nehmen Sie gegebenenfalls das Wasser mit einem Lappen oder einem Nasssauger auf und entfernen Sie betroffene Gegenstände und bringen diese ins trockene. Sorgen Sie für ausreichende Belüftung, um zu trocknen und um Schimmel zu vermeiden.
Ist die Schadenstelle bekannt und sicher lokalisierbar kann nach Rücksprache mit uns der Schaden bis zu einer Höhe von max. 500 € von Ihrem Installateur repariert werden.
Wenn die Schadenstelle nicht lokalisierbar ist oder diese sich vermutlich hinter Fliesen befindet, veranlassen wir die Lecksuche durch eine Fachfirma. Diese kann die Ursache für den Wasserverlust finden und gegebenenfalls auch reparieren. Im Idealfall kann die Schadenstelle punktgenau geortet und Fliesen zerstörungsfrei gelöst werden. Falls Fliesen zerstört werden müssen und Sie keine mehr zur Hand haben, können wir versuchen, über eine Spezialfirma Ersatzfliesen zu beschaffen.
Bei Leitungswasserschäden kann es sein, dass ein Teil des Schadens über die Wohngebäudeversicherung versichert ist und der andere Teil über die Hausratversicherung. Wenn beide Versicherungen bei uns in der Betreuung sind, dann müssen Sie uns den Schaden nur einmal melden. Sind die Versicherungen bei unterschiedlichen Gesellschaften, müssen Sie bei jeder Gesellschaft Ihren Schaden anzeigen.
Federführend ist hier in der Regel die Wohngebäudeversicherung, da dort die überwiegenden Kosten für die Reparatur und Instandsetzung anfallen.
Rechten und Pflichten
Bei Verträgen gibt es immer Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner. Welche Rechte und Pflichten für den Vertrag gelten sind in den jeweiligen Vertragsgrundlagen geregelt. Hier ist auch geregelt, welche Sachen versichert sind und welche nicht. Oft hört man – „Die Versicherung zahlt ja eh nicht“. Das stimmt nicht. Die Versicherungen zahlen die Schäden, die versichert sind. Wenn zum Beispiel bei einem Leitungswasserschaden im Bad 4 Fliesen beschädigt sind, zahlt die Versicherung keine komplette Badsanierung, auch wenn sich das der Geschädigte gerne wünscht. Das ist nicht Gegenstand der Versicherung.
Bei einer feuchten Stelle an der Wand zahlt die Versicherung die Malerarbeiten für die betroffene Wand und nicht das ganze Zimmer. Wenn ich das ganze Zimmer gestrichen haben möchte, muss ich den anderen Teil selber bezahlen. Oder wenn ein Lochfraß in der Wasserleitung festgestellt wurde, zahlt die Versicherung das Teilstück. Wenn aber 5 Meter Rohr vorsorglich ausgetauscht werden müssen, dann sind das Sanierungsarbeiten und die sind nicht versichert. Die kann man auch gar nicht versichern.
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehört, dass sie ihre versicherten Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand halten. Dazu gehört, dass sie Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen (z. B. defekte Silikonfuge im Bad, lose Dachziegel, korrodierte Wasserleitung). Über die Versicherung können keine anstehenden Sanierungsarbeiten des Hauses abgerechnet werden. Denn wie vorher beschrieben, zahlt die Versicherung keine Badsanierung (z. B. 10.000 € bis 15.000 €), wenn wegen dem Wasserschaden nur ein paar Fliesen ausgetauscht werden müssen (Schadenhöhe 1.500 € – 2.000 €). Das gilt auch für alle anderen Schäden – Schaden ja, Sanierung nein.
Würde die Versicherung das machen, dann würden die Versicherungsbeiträge in die Höhe schießen und das wäre auch nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft, oder möchten Sie gerne die Bad- oder Dachsanierung eines anderen mitfinanzieren?
Zu den Pflichten gehört auch, den Schaden unmittelbar zu melden.
Wenn Urkunden oder Bankkarten gestohlen wurden, muss unverzüglich eine Sperrung der Konten veranlassen werden. Beim Verlassen des Hauses/Wohnung muss diese ordnungsgemäß verschlossen werden. Auch das Fahrrad muss immer abgeschlossen sein. Eine Gefahrenerhöhung muss auch unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden, wie zum Beispiel ein angebrachtes Gerüst am Gebäude für Renovierungsarbeiten.
Viele wissen über ihre Rechte ganz genau Bescheid, bei ihren Pflichten nehmen sie es aber nicht so genau.
Damit im Schadensfall alles reibungslos funktioniert, sind wir auch hier dein persönlicher Ansprechpartner. Und damit es nicht zu unschönen Überraschungen kommt, ist es ratsam, seine Versicherungen regelmäßig zu aktualisieren – wie in unserem letzten Blog ausführlich beschrieben.
Bei Fragen rund um das Thema Schaden und Versicherung beraten wir dich gerne.
Deine Versicherungsagentur
Stefan Fritz