Krankenversicherung

Krankenversicherung

Eine gute Krankenversorgung ist aktuell wichtiger denn je.

Nachdem wir die ersten positiven Feedbacks auf unseren Blog-Beitrag vom Januar 2021 erhalten haben, möchten wir mit einem sehr präsenten Thema starten.

Seit vergangenem Jahr ist die Krankenversorgung nochmals stärker in den Vordergrund von uns allen gerückt.

Mit diesem Beitrag möchten wir Euch einige Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung, dem möglichen privaten Zusatzschutz und die private Krankenvollversicherung zur Verfügung stellen.

Vorab gilt bereits zu sagen, dass es den Rahmen sprengen würde, wenn wir alle Punkte umfangreich behandeln. Wenn Fragen auftreten, dann meldet Euch bei uns, denn beim Thema Vorsorge ist eine persönlicher Beratung wichtig.

Sehen wir uns zuerst die gesetzliche Krankenversicherung an.

Diese ist auf den sogenannten Generationenvertrag (Drei-Generationenvertrag) aufgebaut. Die mittlere, erwerbstätige Generation finanziert sowohl die alte als auch sehr junge Generation. Die alte Generation leistet auch einen Beitrag, jedoch ist dieser im Durchschnitt geringer als die dazugehörigen durchschnittlichen Leistungen. Kinder bezahlen keine Beiträge erhalten aber Leistungen.

Die Kriterien, welcher Status in der gesetzlichen Krankenversicherung wann greift – Pflichtversicherung, freiwillig versichert, Familienversicherung, Krankenversicherung der Rentner- und welche Beitragssätze gelten, wollen wir heute nicht zum Kernthema machen.

Laut dem statistischen Bundesamt (Stand 2019) ist das Verhältnis von Personen im Rentenalter (65+) und denen im erwerbstätigen Alter im Jahr 2060 1:1,5.

Um im Jahr 2060 annähernd die Relation von heute (1:2,71) zu erreichen, müsste das Renteneinstiegsalter auf 72,5 Jahre angehoben werden.

Hinzu kommen noch Kostensteigerungen infolge des medizinischen Fortschritts und allgemeine Preissteigerungen.

Wie löst die gesetzliche Krankenversicherung das Problem?

Neben den Beitragsanpassungen, die jeder an seinem Gehaltszettel bzw. Geldbeutel zu spüren bekommt bzw. bekam, werden Kürzungen oder Streichungen von Leistungen vorgenommen.

Von 1982-2018 gab es 18 Gesundheitsreformen.

Hierunter fielen z. B. die Reduzierung von Kostenübernahmen in der Zahnersatzbehandlung, keine Zuschüsse für Brillen (Ausnahme Kinder und extrem Sehschwache), Zuzahlungen für Medikamente wurden erhöht, Streichung des Sterbegeldes, Einführung der notwendigen Pflegepflichtversicherung und vieles mehr.

Wer Kraft Gesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, hat keine Möglichkeit hierauf Einfluss zu nehmen. Diejenigen, die sich wegen höherem oder gar keinem Einkommen (Verdienst über der Jahresarbeitsentgeldgrenze) oder selbständiger Tätigkeit freiwillig gesetzlich versichern, fallen genauso unter diese Rahmenbedingungen.

Wie sieht es im Alltag aus, wenn der Arztbesuch erfolgt?

Die meisten von uns gehen heute regelmäßig zum Zahnarzt. Die Einschränkungen der gesetzlichen Krankenkasse sind dort deutlich zu spüren. Die Zahnreinigung, Füllungen aus Kunststoff/Keramik oder Wurzelbehandlungen müssen aus der eigenen Tasche mitfinanziert werden. Bei Zahnersatzmaßnahmen wie Kronen, Brücken oder Implantaten zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur Festkostenzuschüsse. Erst kürzlich unterhielten wir uns mit einer Kundin, deren Schwester für 3 anstehende Implantate 8000 € Eigenanteil zu leisten hat. Das muss erst einmal finanziert werden.

Wie sieht es mit dem Krankenhaus aus, wenn dort ein Aufenthalt notwendig wird?

Gesetzlich versicherte haben einen allgemeinen Leistungsanspruch auf

  • Ärztliche Behandlung
  • Verpflegung
  • Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Pflege
  • Unterkunft im Mehrbettzimmer

Dazu kommt die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für vollstationäre Krankenhausaufenthalte von 10 Euro pro Tag. Maximal 28 Tage werden berechnet. Patienten unter 18 oder stationäre Entbindungen fallen nicht darunter.

Bei einem Krankenhausaufenthalt steht die baldige Genesung für jeden im Vordergrund. Hilfreich ist hier die Behandlung durch den Chefarzt oder die ruhigere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Dies ist aber auch wieder nur mit der Zuzahlung aus dem eigenen Geldbeutel möglich und kann sehr teuer werden. Ausnahmen sind natürlich die medizinisch notwendige Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bzw. Behandlung durch den Chefarzt.

Wie sieht die Versorgung bei längerer Krankheit aus?

6 Wochen lang erhält jeder Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Danach endet die Leistungspflicht des Arbeitgebers (Ausnahmen sind andere Tarif- oder Arbeitsregelungen). Im Anschluss wird durch die Krankenkasse ein Krankengeld geleistet, dass sich am Arbeitseinkommen orientiert. 70% vom letzten Brutto-Arbeitsendgeld – höchstens jedoch 90% des Netto. Es wird maximal das Brutto-Arbeitsendgeld bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Die Zahlung erfolgt maximal 78 Wochen lang (inklusive der ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung). Auch hier sind erhebliche Lücken vorhanden, wenn mit dem Krankengeld die monatlichen Kosten bedient werden müssen.

Weitere Einschränkungen gibt es in der Krankenversorgung durch Behandlungen von Heilpraktikern, alternative Medizin, Vorsorgemaßnahmen, Auslandsaufenthalt oder der Brillenversorgung und vor allem in der Pflegeversorgung. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet hier gar nicht, oder nur mit einem geringen Beitrag. Zu den Pflegelücken informieren wir Euch auch gerne persönlich.

Gesundheit ist nicht alles im Leben, aber ohne sie ist alles nichts.

Wie kann die Gesundheitsversorgung unabhängig einer Gesundheitsreform gestaltet werden, und welche Optionen gibt es dazu?

Es braucht kein Blick in die „Glaskugel“, dass die medizinischen Kosten die nächsten Jahre steigen und nicht fallen werden. Um den höher werdenden Eigenanteil zu minimieren, können gesetzlich versicherte flexibel wählbare Tarifbausteine bei uns absichern. Dort sind vertraglich die Leistungen festgeschrieben, die nicht einfach änderbar sind.

Kostet heute ein Inlay anteilig ca. 920€, kann dies in 5-10 Jahren schon bei 2000-3000€ liegen.

Besteht eine private Zahnzusatzversicherung werden heute wie auch zukünftig die vereinbarten Prozentsätze (bei der LVM – Zahnpremium – 100% Restkostenerstattung) und die damit verbunden Leistungen und Summen erbracht.

Umso früher eine Zusatz- oder private Vollversicherung abgeschlossen wird, umso günstiger ist der Einstiegsbeitrag. Das sogenannte Eintrittsalter ist relevant für die Beitragsberechnung wie auch der Gesundheitszustand.

Eine Zusatzversicherung kann abgeschlossen werden, wenn die dazugehörigen Gesundheitsfragen positiv beantwortet werden. Der private Versicherer kalkuliert seine Beiträge auf Basis von gesunden Risiken bzw. Kunden, um eine Ausgewogenheit im Kundenstamm zu haben, damit das Risiko überschaubar bleibt. Somit sollte der Abschluss erfolgen, wenn noch keine Behandlung oder Maßnahme vor der Tür steht oder am laufen ist. Zu diesem Zeitpunkt ist die Absicherung erst einmal nicht möglich. Hinzu kommen noch Wartezeiten, die erfüllt werden müssen.

Eine Versicherung ist das einzige Gut, was nicht mehr gekauft werden kann, wenn es gebraucht wird.

Die Zusatztarife gibt es für das Krankenhaus, für längere Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Pflegekosten, Brillenkosten und Vorsorge- und Heilpraktikerleistungen.

Diejenigen, die bereits beim Zahnarzt die Zahnreinigung nutzen, haben im Jahr 120-200€ zusätzliche Kosten. Diese Summe bekommt Ihr über die Zahnzusatz erstattet. Somit ist indirekt ein Teil des Beitrages für den privaten Schutz schon erstattet.

Die freiwillig gesetzlich Versicherten oder diejenigen, die noch pflichtversichert sind, aber sich der Status ändert – wegen Verdienst über der Jahresarbeitsendgeldgrenze oder anstehender, selbständiger Tätigkeit – können in die private Krankenversicherung wechseln.

Was gibt es bei der privaten Krankenversicherung zu beachten?

Nachfolgend werden wir einige Punkte darstellen, die bei einer privaten Krankenversicherung relevant und für die Anbieterwahl entscheidend sind.

Ein Angebot mit ausgewiesenem Beitrag und der Leistungsbeschreibung reicht nicht aus, um die private Krankenversorgung zu erhalten, die man sich wünscht und vorstellt.

Auch die privaten Krankenversicherungen müssen die Altersentwicklung in Ihrer Beitragsberechnung berücksichtigen. Die Preis- und Kostensteigerungen des medizinischen Fortschritts können nicht vorhergesehen werden. Der Ausgleich kann nur durch Beitragsanpassungen erfolgen, da die Leistungen vertraglich festgeschrieben sind und nicht, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, durch Reformen abgeändert werden können.

Um die im Alter steigenden Krankheitskosten aufzufangen, bilden private Krankenversicherer sogenannte Alterungsrückstellungen – in jungen Jahren zahlen die Versicherten mehr Beitrag, als für die anfallenden kalkulierten Krankheitskosten benötigt wird. Dieser „überschüssige“ Beitragsanteil (auch Sparanteil genannt) wird angespart und verzinst. So bildet sich mit den Jahren ein Kapitalpolster, um die im Alter höher werdenden Krankheitskosten auffangen zu können.

Doch genau in diesem Punkt gibt es Unterschiede: Denn private Krankenversicherer schätzen die altersbedingte Entwicklung der Kosten unterschiedlich ein. Sie rechnen unterschiedlich hohe Sicherheiten in ihren Beitrag ein, wodurch einige Anbieter zu Vertragsbeginn günstiger erscheinen, als sie es auf längerer Sicht sind.

Wenn anfangs nur niedrigere Sicherheiten im Beitrag eingerechnet sind, muss der Beitrag mit steigendem Alter der Versicherten stärker erhöht werden. Denn die mit dem Alter steigenden Krankheitskosten müssen dann quasi im Nachgang aufgefangen werden, was unterm Strich über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg zumeist deutlich teurer ist.

Was gibt es noch zu beachten?

Etliche Versicherer führen parallel eine Vielzahl von Tarifwerken, von denen in der Regel nur das aktuellste Tarifwerk angeboten wird. Damit ist keine größere Auswahl für den Kunden vorhanden. Vielmehr führt die mangelnde Berücksichtigung von Vorerkrankungen oder eine unzureichende Beitragskalkulation zu starken Beitragsanstiegen in „alten“ Tarifen, und werden dadurch für neue Kunden unattraktiv. Hinzu kam die Schließung der früheren sogenannten Bisextarife, die von den Unisextarifen abgelöst wurden. Dadurch entsteht folgendes Problem:

Die gesunden – bereits in älteren Tarifwerken versicherten – Kunden werden einen Wechsel in das aktuelle Tarifwerk anstreben, weil in dem alten Tarif das Leistungsspektrum nicht mehr zeitgemäß aktualisiert wird. In den älteren Tarifen verbleiben dann häufig nur Versicherte, die aufgrund von Vorerkrankungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr in einen aktuellen Tarif wechseln können. Durch die immer höher werdenden Leistungsausgaben kommt es zu immer höheren Beitragsanpassungen in kürzer werdenden Zeitabständen. Dadurch verschärft sich die Problematik im Alttarif zusätzlich.

Ein weiterer Punkt unterscheidet private Krankenversicherungen.

Jeder Krankenversicherer hat eine RfB-Quote (Rückstellungen für Beitragsrückerstattung im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen). Diese zeigt, wie viele Mittel der Versicherer in den letzten Jahren für die Begrenzung von Beitragserhöhungen angesammelt hat. Je höher diese Rückstellung ist, desto mehr Geld hat der Versicherer zur Verfügung, um die Beitragsentwicklung aufgrund von Preissteigerungen auch zukünftig zu dämpfen.

Der Marktdurchschnitt (Stand 2018) lag bei 38,08%. Die LVM Versicherung hat eine Quote von beachtlichen 61,16%. Des weiteren hat die LVM seit 1981 ein geöffnetes Tarifwerk – also keinen geschlossenen belastenden Tarif. Die RfB-Quote der LVM-Krankenversicherung liegt weit über dem Branchendurchschnitt. Sie gehört zu den höchsten im Markt! Einen Teil dieses Geldes verwendet die LVM aktuell, um damit notwendige Beitragserhöhungen gering zu halten oder Beiträge sogar zu senken:

  • Vor Erreichen des 65. Lebensjahres werden damit notwendige Beitragserhöhungen unserer Kunden abgefedert, also begrenzt.
  • Mit Erreichen des 65. Lebensjahres werden zusätzlich Mittel eingesetzt, um den Beitrag in der Regel sogar zu senken.

Mit dem restlichen Geld finanziert die LVM eine attraktive Beitragsrückerstattung und außerdem die Erstattung bestimmter Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, ohne dass dabei der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) gefährdet oder die vereinbarte Selbstbeteiligung (SB) im ambulanten Tarif angerechnet wird.

Darum ist ein Angebot nicht gleich ein Angebot. Und das billigste ist nicht gleich das Beste, weil sich auch oft die Leistungen sehr unterscheiden.

Wusstet Ihr, dass man sich auch als Student bereits privat versichern kann?

Auch für Referendare, Beihilfeberechtigte und Heilfürsorgeempfänger bietet die LVM bis zu 100% Kostenerstattung.

Die meisten Entscheidungen fällen wir gefühlsmäßig „aus dem Bauch heraus“. Doch die wirklich wichtigen Entscheidungen im Leben wollen sorgfältig bedacht werden, damit Kopf und Bauch „ja“ sagen können.

Wer über einen Systemwechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung nachdenkt, sollte alle Argumente kennen und abwägen.

Wir helfen euch dabei, die für euch passende Lösung zu finden. Auch ein Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung zur LVM kann sich lohnen. Wir erklären euch, was berücksichtigt werden muss.

Sprecht uns einfach an – wenn Ihr Fragen zu diesem Thema habt.

Wir haben uns für dieses Jahr noch etwas neues überlegt. Bald gibt es von uns „was auf die Ohren“, und wir starten mit unserem Podcast. Hier möchten wir euch auch über verschiedene Themen auf dem laufenden halten.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz