Die Haftpflichtversicherung

(Private) Haftpflichtversicherung

 

Was ist eine Haftpflichtversicherung, wozu benötige ich diese und was leistet die Haftpflichtversicherung.

Im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) § 823 ist die Schadensersatzpflicht geregelt:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Wer also einem anderen einen Schaden zufügt, muss auch dafür haften. Mit dem jetzigen und auch dem zukünftigen Vermögen.

Die Haftpflichtversicherung ist dazu da, berechtigte Ansprüche zu bezahlen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Eines vorweg – bei Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz.

Welche Haftpflichtversicherungen gibt es?

Es gibt verschiedene Haftpflichtversicherungen, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht – ohne diese wird kein Fahrzeug zugelassen. Auch der Kauf eines Moped-Schildes beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, genauso wie das Kennzeichen für den E-Scooter.
Für Vermieter ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig, wer ein Haus baut, sollte eine Bauherrenhaftpflicht abschließen und auch Pferde- und Hundehalter sollten sich gegen Schäden absichern. Darüber hinaus gibt es noch die Vereinshaftpflicht und verschiedene Haftpflichtabsicherungen im Gewerbebereich.
Und welche wir heute genauer unter die Lupe nehmen möchten, ist die Privathaftpflichtversicherung.

In der Privathaftpflichtversicherung unterscheidet man zwischen dem Personenschaden, dem Sachschaden und dem Vermögensschaden und der Art der Haftung, entweder durch unterlassen – Gefährdungshaftung – oder durch das tun/handeln – die Verschuldenshaftung.

Wichtig! Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt immer den Zeitwert, bzw. Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwerts.

Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert?

Egal ob Single, Paare oder Familien – bei der LVM gibt es für jeden die passende Absicherung. Unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr sind über die LVM-Familienhaftpflicht abgesichert und darüber hinaus auch noch während der Schul- oder Berufsausbildung, des Studiums oder des freiwilligen Wehr- oder Zivildienstes. Danach müssen sie sich selbst versichern.

Deliktsunfähig? Die LVM zahlt trotzdem!

Kinder unter 7 Jahren sind „deliktsunfähig“. Das heißt: Sie können für Schäden, die sie anrichten, nicht haftbar gemacht werden. Der Geschädigte geht leer aus, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Auch bei geistig behinderten oder demenzkranken Menschen kann das passieren. Und da häufig Nachbarn oder Bekannt die Geschädigten sind, ist das eine unangenehme Situation. Davor will euch die LVM bewahren und leisten darum auch bei Schäden durch deliktsunfähige mitversicherte Personen.

Und für was brauche ich die Privathaftpflichtversicherung jetzt genau?

Hier ein paar Beispiele:

Kleine Schäden könnten oftmals auch aus der „eigenen Tasche“ bezahlt werden. Klassisches Beispiel ist hier das Handy der Freundin/des Freundes, dass mit runter fällt und das Display kaputt ist.

Anders sieht es da bei einem Personenschaden aus. Beim Überqueren der Straße schau ich auf mein Handy und übersehe einen Radfahrer. Der muss mir ausweichen, stürzt und hat sich neben den Schürfverletzungen auch noch den Arm gebrochen. Hier habe ich neben dem Sachschaden (Fahrrad) auch noch einen Personenschaden und hier kann es richtig teuer werden. Neben dem Schmerzensgeld kommen noch Regressforderungen hinzu, wie etwa die Krankenkasse, die die Behandlungskosten ersetzt haben möchte oder Forderungen des Arbeitgebers des Verletzten wegen Arbeitsausfall.

Heutzutage geht nichts mehr ohne das Internet – auf meinem Computer hat sich ein Virus eingenistet. Mit meiner E-Mail verbreite ich versehentlich den Virus auf zahlreiche anderen Computer. Die Geschädigten verlangen Schadenersatz von mir.

In der Ferienwohnung toben die Kinder, ein Kind fällt in den Wohnzimmerschrank. Der Schrank ist kaputt und das Geschirr darin auch.

Du siehst, durch eine kleine Unachtsamkeit kann ein großer Schaden entstehen, für den du haftbar gemacht werden kannst.

Wichtig, damit du auch bestens abgesichert bist:

Aktualisiere regelmäßig den Versicherungsschutz, damit du im Schadensfall auch immer passend abgesichert bist. Denn das Leben bringt allgemeine Veränderungen mit sich, und deshalb nimmt die LVM auch immer wieder zeitgemäße Leistungsverbesserungen vor.

Fazit:

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben, denn diese schützt vor den Folgen des Haftungsprinzips, nach dem jeder für verursachte Schäden unbegrenzt geradestehen muss – mit seinem gesamten und auch zukünftigen Vermögen.

Die Privat-Haftpflichtversicherung der LVM schützt dich vor den Schadenersatzansprüchen des Geschädigten – berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz