Altersvorsorge
Für viele ein Thema, mit dem man sich nicht so gerne beschäftigt, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Fakt ist – die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard in der Rente halten zu können. Eine private Vorsorge ist wichtig und über die Möglichkeiten möchten wir in diesem Blog informieren.
Im Idealfall ist deine Rente auf 3 Säulen aufgebaut. Der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge.
Fangen wir mit der gesetzlichen Rentenversicherung an.
Wenn du 27 Jahre alt bist und in den letzten 5 Jahren Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt hast, bekommst du in der Regel im Juli deine Renteninformation.
In dieser Renteninformation steht der aktuelle Stand deines Versicherungskontos, die Höhe deiner voraussichtlichen Regelaltersrente und der Erwerbsminderungsrente und die Auswirkung künftiger Rentenanpassungen. Die hier angegebene Rente ist deine Brutto-Rente. Davon gehen dann noch Sozialabgaben und Steuern weg.
Diese Renteninformation ist für uns wichtig, um deine Versorgungslücke zu berechnen und die richtige Strategie für deine Altersvorsorge zu finden, dazu später mehr.
Aber zurück zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Berechnung, wie viel Rente man später bekommt, spielen viel Faktoren eine Rolle. Neben den Zeiten, in denen man Beiträge zahlt, können auch beitragsfreie Zeiten hinzukommen. Darüber hinaus muss die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, erfüllt werden.
Kindererziehungszeiten müssen der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Wer Kinder erzieht, bekommt Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten in Höhe eines Durchschnittsentgelts pro Jahr gutgeschrieben. Die Beiträge dafür zahlt der Bund. Für jedes nach 1991 geborenen Kind werden die ersten 3 Jahre nach dem Monat der Geburt als Erziehungszeiten angerechnet. Für Geburten vor 1992 sind es zweieinhalb Jahre.
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitslosigkeit werden von der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit an die Rentenversicherung gemeldet. Das sind die sogenannten Anrechnungszeiten. Das sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, die aber trotzdem bei der Prüfung des Rentenanspruchs und der Berechnung der Rente berücksichtigt werden können.
Auch die Pflege eines Angehörigen kann sich positiv auf das Rentenkonto auswirken. Die Pflege fällt unter die Berücksichtigungszeiten. Das sind Zeiten, die zwar selbst nicht bewertet werden, aber sich sowohl beim Rentenanspruch – bei der Wartezeit von 35 oder 45 Jahren, als auch bei der Gesamtleistungsbewertung und den Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt auswirken.
Auch mit einem Minijob kannst du dir Rentenanspruch sichern. Denn Minijobs bis 450 € sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt 15 %, der Eigenanteil beträgt 3,6 % (bei 450 € – 16,20 €) – somit wird ein vollwertiger Beitrag von 18,6 % in die Rentenkasse einbezahlt. Von der Versicherungspflicht des Eigenanteils kann man sich befreien lassen. Allerdings wird dann kein vollwertiger Beitrag bezahlt. Der Minijob wirkt sich dann nur sehr gering auf die spätere Rentenhöhe aus und evtl. werden Wartezeiten für bestimmte Leistungen nicht erfüllt.
Dein Rentenkonto kannst du mit deinem Lebenslauf vergleichen und dieser Lebenslauf sollte keine Lücken aufweisen, denn das hat Auswirkungen auf die spätere Rente.
Deinen Versicherungsverlauf bekommst du in der Regel mit der ersten Renteninformation mit 27 und dann mit 43 für das sogenannte Kontenklärungsverfahren. Ab 55 erhältst du dann alle 3 Jahre den Versicherungsverlauf.
Du kannst Dir aber jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung zuschicken lassen.
Unser Tipp: Prüfe schon vor deinem 43. Lebensjahr, ob dein „Lebenslauf“, also dein Rentenkonto lückenlos ist. Und wenn etwas fehlt oder nicht passt, kannst du einfach mit dem Antrag zur Kontenklärung die entsprechenden Unterlagen nachreichen.
Dann gibt es noch den Versorgungsausgleich. Durch den Versorgungsausgleich werden die Renten- und Versorgungsansprüche, die die Partner während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erworben haben, im Fall einer Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichmäßig auf beide verteilt. Hierüber entscheidet das Familiengericht.
Im Alterseinkünftegesetz ist die Besteuerung der Altersvorsorge geregelt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die unterschiedlichen Besteuerungen der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenpensionen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt (Urteil vom 6. März 2002).
Daraufhin begann am 1. Januar 2005 der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass Rentenbeiträge für den Aufbau der Altersvorsorge stufenweise in der Erwerbsphase steuerfrei gestellt werden und die darauf beruhenden Renten später voll besteuert werden. Durch eine Übergangsregelung bis 2040 gibt es einen gleitenden Übergang der derzeitigen Besteuerungspraxis in der nachgelagerte Besteuerung.
Kommen wir nun zu der privaten Altersvorsorge.
Die private Altersvorsorge baut sich in 3 Schichten auf.
Die erste Schicht ist die Basis-Rente. Sie ist der gesetzlichen Rente sehr ähnlich. Hier kann ich mir eine lebenslange monatliche Rente ersparen. Es ist keine Einmalzahlung möglich. Ich kann sie nicht vor dem 62 Lebensjahr aufkündigen oder vorzeitlich auszahlen lassen. Der Vorteil der Basisrente ist, dass ich sie bei der Einkommenssteuer bis zum Höchstbetrag als Altersvorsorgeaufwendungen absetzten kann. Dies sind aktuell für Alleinstehende 25.787 € und für zusammen veranlagte Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern 51.574 €. Allerdings wird hier der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen.
Für Selbstständige ist die Basisrente sehr interessant, da sie den Beitrag in der Regel voll ausschöpfen können. Er reduziert sich jedoch, wenn Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke oder die Landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt werden.
Im Jahr 2021 können 92 % der Beiträge zur Basis-Rente von der Steuer abgesetzt werden. Der Prozentsatz erhöht sich jährlich um 2 Punkte, sodass 100 % im Jahr 2025 erreicht sind.
Steuern fallen dann erst auf die spätere Rente an. Das ist dann die sogenannte nachgelagerte Besteuerung wie im Alterseinkünftegesetz geregelt.
Die zweite Schicht ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hier gibt es verschiedene Arten der bAV – Direktversicherung , Unterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionsfonds.
Hier möchten wir aber nur die gängigste behandeln und zwar die Direktversicherung. Die Beitragszahlung für die bAV erfolgt aus dem Bruttogehalt oder zusätzlich zum Gehalt als reiner Arbeitgeberbeitrag. Die Direktversicherung ist eine äußerst attraktive Möglichkeit, durch die Nutzung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorteile eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Jeder Arbeitnehmer hat auch einen rechtlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, der Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer dies ermöglichen.
Hier ein kleines Beispiel: Ein 30-jähriger Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass im Rahmen der bAV monatlich 100 € von seinem Bruttogehalt in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Die Zahlung soll bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren erfolgen. Dadurch verringern sich auch die Lohnsteuer und Sozialabgaben. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % und Sozialabgaben in Höhe von ca. 20 % werden dadurch rund 50 € pro Monat eingespart. Da bei dieser Entgeltumwandlung auch der Arbeitgeber Sozialabgaben einspart, muss er die auch an seinen Arbeitnehmer weitergeben. In diesem Beispiel ca. 20 €.
Fazit: wenn Sie auf 50 € Ihres Gehalts verzichten, werden Ihrer Direktversicherung dafür 120 € gutgeschrieben.
Wichtig zu wissen: Auch hier greift die nachgelagerte Besteuerung. Die Leistungen aus dem Direktversicherungsvertrag sind im Rentenalter mit einem in der Regel dann niedrigeren Steuersatz zu versteuern. Sie unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Rentner.
Hier nochmal die Vorteile der Direktversicherung:
- Die Beiträge sind aktuell bis zu 6.815 € jährlich steuerfrei und bis zu 3.408 € sozialabgabenfrei – die Steuerfreiheit gilt bis zu 8%, die Sozialabgabenfreiheit bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Beim Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag entweder privat weitergeführt werden oder vom neuen Arbeitgeber übernommen werden
- Die LVM-Direktversicherung ist insolvenzsicher. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geht der Vertrag auf dich über und fällt nicht in die Konkursmasse
- Die Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II (Harz IV) angerechnet und bei Bezug von Grundsicherung im Rentenalter wird ein Freibetrag berücksichtigt
- Bei Elternzeit wird der Vertrag beitragsfrei gestellt und nach Beendigung der Elternzeit wieder ohne Änderung der Vertragsgrundlagen inkraftgesetzt
- Bei Rentenbeginn kann zwischen lebenslanger Rente und/oder Kapitalauszahlung gewählt werden. Beide Leistungen unterliegen der Besteuerung und der Kranken- sowie Pflegeversicherungspflicht der Rentner
Die dritte Stufe ist die private Altersvorsorge. Die Beitragszahlung erfolgt aus dem Nettoeinkommen. Hier gibt es keine staatliche Förderung, bzw. Steuerersparnis in der Ansparphase. Allerdings kann dieser Vertrag sehr flexibel gestaltet werden. Es können Sonderzuzahlungen geleistet werden und es ist auch möglich, vor Rentenbeginn Teilkapitalentnahmen vorzunehmen. Und bei Rentenbeginn hast du die Wahl zwischen lebenslanger Rentenzahlung oder einmalige Kapitalleistung. Bei Rentenbeginn wird nur der Ertragsanteil besteuert.
Der garantierte Zins hat keine Zukunft mehr. Niedrigzinsen bzw. Null- und Negativzinsen werden uns noch lange erhalten bleiben – mindestens mittelfristig, wahrscheinlich auch langfristig. Deshalb haben die Versicherer auch die Produkte mit Garantieleistungen vom Markt genommen, weil hier keine vernünftige Rendite erwirtschaftet werden kann.
Daher ist es Zeit, bei der Altersvorsorge neue Wege zu gehen und die Renditechancen am Aktienmarkt zu nutzen. Hier hast du die Wahl zwischen gemanagten Fonds und den sogenannten ETF-Fonds. ETFs sind Investmentfonds, die an der Börse gehandelt werden. Jeder einzelne ETF bildet dabei einen Marktindex nach, wie z. B. den MSCI World. Und weil dies automatisch und ganz ohne Fondsmanager geschieht, sind ETFs sehr kostengünstig.
Da eine Altersvorsorge bildlich gesprochen ein Marathon und kein Sprint ist – also auf lange Sicht gesehen werden muss, kann hier über die Jahre eine sehr gute Rendite erwirtschaftet werden. Wie viel Risiko man dabei eingehen möchte, kann jeder selber entscheiden.
Du siehst, das Thema Altersvorsorge ist sehr komplex. Eine gute Beratung ist daher unumgänglich, um die passende Absicherung zu finden.
Und auch hier gilt – je früher du damit beginnst, desto günstiger ist es.
Wir helfen Dir gerne dabei, die für dich richtige Altersvorsorge zu finden.
Deine
Versicherungsagentur
Stefan Fritz