Blogbeitrag Januar 2022 zum Thema Reise

Versicherungsfritz-Blog Januar 2022 – Thema Reisen

In diesem Blog möchten wir uns mit dem Thema Reisen beschäftigen.

Vorfreude ist oft die schönste Freude. Dieses Sprichwort trifft besonders bei der Reiseplanung zu. Hier werden Reiseführer und Webseiten studiert, Ausflugstipps und Reiseruten geplant. Egal ob Winter- oder Sommerurlaub, Städtetrip oder All-Inclusive-Hotel, Ferienwohnung oder Campingplatz – jeder hat unterschiedliche Wünsche und Vorstellungen.

Aber eins haben alle Urlaube gemeinsam – sie kosten Geld und ich kann auch im Urlaubsland krank werden oder mich verletzen.

Oft sind die Reisen schon Wochen und Monate im Voraus geplant und auch (teilweise) bezahlt. Stornierungskosten sind meistens gestaffelt – je näher der Reisetermin kommt, desto höher sind die Stornogebühren, falls die Reise aus zwingenden Gründen nicht angetreten werden kann. Hier habe ich 2 Möglichkeiten – Stornogebühren bezahlen oder bei der Buchung bereits unsere Reiserücktrittsversicherung abschließen. Hier ist auch der Reiseabbruch versichert.

Neben den Rücktrittskosten, werden auch Mehrkosten für die Hinreise (z. B. bei Verspätung des Zugs zum Flughafen) oder auch Umbuchungskosten, die bei einer Umbuchung der Reise auf einen späteren Zeitpunkt entstehen, übernommen.

Wenn die Reise abgebrochen werden muss, werden eventuelle Mehrkosten für die Rückreise übernommen und auch Kosten erstattet, die für nicht genutzte Reiseleistungen fällig sind. Auch Mehrkosten für die Rückreise, Unterkunft und Verpflegung bei verlängertem Aufenthalt aufgrund eines versicherten Ereignisses werden bezahlt.

Wichtig zu wissen! Für bereits gebuchte Reisen muss die LVM-Reiserücktrittsversicherung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt oder spätestens am fünften Tag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Die LVM-Reiserücktrittsversicherung gibt es für einzelne Reisen oder als Jahrespolice, für Singles oder für Familien.

Wenn ich im Urlaub krank werde und ärztliche Hilfe benötige.

In Deutschland ganz normal über die Krankenversicherungskarte. Auf der Rückseite dieser Karte ist die europäische Krankenversicherungskarte. Mit der kannst du dich bei einem medizinischen Notfall in allen EU-Ländern behandeln lassen. Darüber hinaus auch noch in Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, Schweiz und im vereinigten Königreich. Genauere Infos bekommst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.

Wenn du in einem der o.g. Länder Urlaub machst, werden die Kosten in der Regel bei einem medizinischen Notfall von deiner Krankenkasse übernommen – allerdings nur bis zur Höhe der deutschen Vertragssätzen. Es ist möglich, dass du einen Teil der Kosten selbst tragen musst.

Wusstest du, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Rücktransporte nicht übernehmen darf? Und auch Bergungskosten werden nicht übernommen. Wenn du in ein Land reist, mit dem kein Abkommen besteht, musst du deine Behandlungskosten selbst bezahlen. Dann bist du gar nicht krankenversichert.

Hier hilft dir die LVM-Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen bei medizinischen Notfällen im Ausland. Sie übernimmt in der Regel auch die Kosten für medizinisch notwendige/sinnvolle Rücktransporte und auch Bergungskosten.

Die LVM-Auslansreisekrankenversicherung sollte daher bei jeder Reise dabei sein – auch in Europa. Und die gibt es schon ab 12,90 Euro im ersten Jahr.

Die Reiserücktritt- und die Auslansreisekrankenversicherung passen also gut zusammen, wenn man sich für den Urlaub optimal absichern möchte. Die beiden Versicherungen kannst du entweder über die LVM-Homepage abschließe oder auch direkt bei uns. Wir beantworten gerne alle deine Fragen.

Eure Versicherungsagentur

Stefan Fritz